Was ist im folgenden Fall beim Kauf eines Autos zu

Hallo,

folgende Situation: mein Vater ist zurzeit Halter und Versicherungsnehmer von zwei Autos - seins und das für meine zweitälteste Schwester. Letzteres dürfen wir Kinder mitbenutzen. Das ist auch bei der Versicherung so eingetragen. Nun möchte sich meine jüngste Schwester ein eigenes Auto kaufen. Sie lebt jedoch in einer anderen Stadt und unsere Versicherung meinte, die günstigste Variante für sie wäre trotzdem, dass mein Vater das - in dem Fall Drittfahrzeug, das von der Stufe her trotzdem wie ein Zweitwagen behandelt wird - auf sich zulässt und auch versichert. Als Mitbenutzerin wird dann wieder meine jüngste Schwester bei der Versicherung vermerkt. Das neue Auto würde dann logischerweise ein Kennzeichen von hier und nicht von der anderen Stadt erhalten. Mein Vater hat jedoch Bange, dass, wenn es zu dem Fall der Arbeitslosigkeit kommen sollte, er ja drei Autos auf seinen Schultern hat und in Erklärungsnot kommt bzw. eines oder mehr davon verkaufen muss. Nun meine Fragen:

  • ist die Angst berechtigt und kann er nicht dem Amt gegenüber geltend machen, dass das Fahrzeug ja - trotz der Tatsache, dass es auf seinem Namen läuft und versichert ist - für meine Schwester vorgesehen ist und fast ausschließlich von ihr (z.B. für die Arbeit) genutzt wird? und
  • müssen Halter (also die eingetragene Person in der Zulassung) und Käufer (also die eingetragene Person im Kaufvertrag beim Autohaus) dieselbe Person sein?, da meine Schwester das Auto dennoch kaufen würde, alles andere aber wie gesagt auf meinen Vater laufen würde.

Ich bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten und bitte, dies möglichst mit Belegen (z.B. Gesetzesauszügen) zu untermauern.

Mit freundlichen Grüßen

eddiotos

Hallo,
in der Hilfegewährung nach dem SGB II kenne ich mich nicht genau aus. Ich denke jedoch nicht, dass die Sachbearbeiter bei der KfZ-Zulassungsstelle nachfragen, welche Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Aber evtl. die Kontoauszüge. Also nicht über das Konto Abbuchungen laufen lassen.

mfg

Sorry, da kann ich leider nicht mit Infos. dienen, weil ich keine Ahnung habe.

Tut mir echt leid.
LG Paco

Hi eddiotos,
in diesem speziellen Fall bin ich nicht versiert genug, um rechtlich wasserdichte Antworten zu geben.
Probleme sehe ich tatsächlich dann, wenn Dein Vater arbeitslos werden sollte und auf Hartz 4 angewiesen wäre. Dann nämlich würden ihm wohl alle drei Autos zugerechnet. Vielleicht reicht es aber, wenn Dein Vater die Autos bei Arbeitslosigkeit einfach überschreibt…
Natürlich müsste hier dann ein Nachweis geführt werden, dass die Autos tatsächlich nicht im Besitz Deines Vaters waren…
Aber wie gesagt, hier kenne ich mich nicht gut aus. Am Besten wird es sein, wenn ihr mit Eurem Versicherungsvertreter sprecht und zusätzlich noch mit einer Rechtsberatungsstelle (kostenlos sind z.B. ALZ, Caritas, SKM etc.).
Sorry, aber mehr kann ich nicht dazu sagen.
LG
Franz57

Sie sollten sich mit solchen Fragen an den ADAC wenden.
Gruß USKO

hallo, solange dein Vater ALGI hat kann er so viele autos fahren und besitzen wie er will, bei ALG II sieht das schon anders aus.
Hallo,

folgende Situation: mein Vater ist zurzeit Halter und
Versicherungsnehmer von zwei Autos - seins und das für meine
zweitälteste Schwester. Letzteres dürfen wir Kinder
mitbenutzen. Das ist auch bei der Versicherung so eingetragen.
Nun möchte sich meine jüngste Schwester ein eigenes Auto
kaufen. Sie lebt jedoch in einer anderen Stadt und unsere
Versicherung meinte, die günstigste Variante für sie wäre
trotzdem, dass mein Vater das - in dem Fall Drittfahrzeug, das
von der Stufe her trotzdem wie ein Zweitwagen behandelt wird -
auf sich zulässt und auch versichert. Als Mitbenutzerin wird
dann wieder meine jüngste Schwester bei der Versicherung
vermerkt. Das neue Auto würde dann logischerweise ein
Kennzeichen von hier und nicht von der anderen Stadt erhalten.
Mein Vater hat jedoch Bange, dass, wenn es zu dem Fall der
Arbeitslosigkeit kommen sollte, er ja drei Autos auf seinen
Schultern hat und in Erklärungsnot kommt bzw. eines oder mehr
davon verkaufen muss. Nun meine Fragen:

  • ist die Angst berechtigt und kann er nicht dem Amt gegenüber
    geltend machen, dass das Fahrzeug ja - trotz der Tatsache,
    dass es auf seinem Namen läuft und versichert ist - für meine
    Schwester vorgesehen ist und fast ausschließlich von ihr (z.B.
    für die Arbeit) genutzt wird? und
  • müssen Halter (also die eingetragene Person in der
    Zulassung) und Käufer (also die eingetragene Person im
    Kaufvertrag beim Autohaus) dieselbe Person sein?, da meine
    Schwester das Auto dennoch kaufen würde, alles andere aber wie
    gesagt auf meinen Vater laufen würde.

Ich bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten und
bitte, dies möglichst mit Belegen (z.B. Gesetzesauszügen) zu
untermauern.

Mit freundlichen Grüßen

eddiotos

@Hallo eddiotos,

eigentlich ganz einfach.

Der Halter wird auf die Tochter eingetragen und als Versicherungsnehmer dein Vater.

Rechtliche Bedenken habe ich nur, wenn von den Kindern die Versicherung an den Vater bezahlt wird, er es von Hartz IV wieder abgezogen bekommt.
Warum, weil es eine Einnahme ist, sollte Sie über das Konto laufen.

Wie die Autoversicherungen bewertet wird von der Hartz IV Behörde, weiß ich nicht.
mfg falkoo

Das kann man innerhalb der Familie ohne weiteres schriftlich festhalten, wer der tatsächliche Eigentümer der Fahrzeuge ist. Der vorgeschlagene Weg des Versicherungsberaters ist richtig. Man kann beliebig viele Fahrzeuge auf Zweitwagenbasis anmelden. Jeder einzelne Vertrag entwickelt dann seine eigene Rabattstaffel. Nach 5-6 Jahren kann der tatsächliche Eigner den Wagen auf seinenen eigenen Wagen ummelden und den Rabatt mitnehmen. Dabei verliert man dann zwar das eine Jahr, dass man jetzt „geschenkt bekommt“ das macht dann aber nur einen Unterschied von 5 %-Punkt
Übrigens sollte dieses "Drittfahrzeug spätestens zum 30.6. angemeldet werden. Dadurch erfolgt dann die erste RABATTNEUEINSTUFING BEREITS am 1. Januar 2013. (Sonst erst 2014)

Hallo
ja wenn er dann Hartz IV beantragen muss gibt es mit den Autos die auf seinen Namen laufen Probleme, da das Jobcenter alles was er Besitzt anrechnet ergo die Autos, denn er darf um Hartz IV zu kriegen nur ein Auto haben was einen bestimmten wert nur haben darf.
Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben.
DontKnow 1

Sorry, kann da nicht weiterhelfen.

Guten Tag,
das Prinzip der verschiedenen Gesetze ist immer, dass der Staat dann einspringt, wenn jemand sich nicht selbst versorgen kann. Das gilt für alle Steuerleistungen. Versicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld 1 sind davon ausgeschlossen.
Ansonsten gilt: Das gesamte Vermögen bis auf Freibeträge ist vorrangig einzusetzen.
Auch für nur 1 PKW gilt nur dann eine Ausnahme, wenn es unabdingbar nötig für die berufliche Tätigkeit ist - uns auch nur bis zu einem Wert von 5000 Euro.
Jedes weitere PKW, das im Eigentum des Antragstellers auf Sozialleistungen steht, ist zwingend zu verwerten.
Zu sagen, dass es aber jemand anderes nutzt, ist irrelevant: Es ist im Eigentum des Antragstellers.

Viele Grüße
strandperle02

Sorry, aber da bin ich überfragt.

Hallo,

Wenn Dein Vater arbeitslos wird und mindestens 2 Jahre in den letzten 36 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt war, erhält er doch erstmal ALG I. Da kannste 50 Autos haben, völlig egal, weil er das Geld wieder rauskriegt was er in die Arbeitslosenversicherung selbst einbezahlt hat! . Nach einem Jahr der Arbeitslosigkeit kommt dann ALG II (HartzIV) , da ist es anders:
Ein(!) Auto kann er behalten, sofern es nicht unter das Vermögen gerechnet wird. Also Vermögen werden Autos die mehr als etwa 8.000 Euro Wert haben, das ist aber Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Die 3 Autos musst du ja gar nicht angeben, das merkt gar keiner. und wenn Du ehrlich sein willst, dann kann man immer noch sagen, dass der Vater der Versicherungsnehmer ist, die Kinder aber Halter der Wagen seien. Das ist kein Problem. Um die ganzen Ausgaben schert sich das Amt sowieso nicht. Nur um die Sachwerte, die einem Vermögen zugerechnet werden können und ein zweitwagen fällt im Regelfall unter „vermögen“ sofern es nicht nur eine rostlaube ist. Es gibt keine Paragraphen dazu, denn meines Wissens gibt es nur Dienstanweisungen in den einzelnen Jobcentern zum Thema Auto und die können je Stadt unterschiedlich lauten!

Gruß Gwen

hallo - das hat zwar erstmal mit der problematik hartzIV gar nichts zu tun, aber es ist sonnenklar, dass halter und versicherungsnehmer nicht die gleiche person sein müssen.

Hallo, die einfachste Variante ist Halter die Schwester und Versicherungsnehmer der Vater
Hallo,

folgende Situation: mein Vater ist zurzeit Halter und
Versicherungsnehmer von zwei Autos - seins und das für meine
zweitälteste Schwester. Letzteres dürfen wir Kinder
mitbenutzen. Das ist auch bei der Versicherung so eingetragen.
Nun möchte sich meine jüngste Schwester ein eigenes Auto
kaufen. Sie lebt jedoch in einer anderen Stadt und unsere
Versicherung meinte, die günstigste Variante für sie wäre
trotzdem, dass mein Vater das - in dem Fall Drittfahrzeug, das
von der Stufe her trotzdem wie ein Zweitwagen behandelt wird -
auf sich zulässt und auch versichert. Als Mitbenutzerin wird
dann wieder meine jüngste Schwester bei der Versicherung
vermerkt. Das neue Auto würde dann logischerweise ein
Kennzeichen von hier und nicht von der anderen Stadt erhalten.
Mein Vater hat jedoch Bange, dass, wenn es zu dem Fall der
Arbeitslosigkeit kommen sollte, er ja drei Autos auf seinen
Schultern hat und in Erklärungsnot kommt bzw. eines oder mehr
davon verkaufen muss. Nun meine Fragen:

  • ist die Angst berechtigt und kann er nicht dem Amt gegenüber
    geltend machen, dass das Fahrzeug ja - trotz der Tatsache,
    dass es auf seinem Namen läuft und versichert ist - für meine
    Schwester vorgesehen ist und fast ausschließlich von ihr (z.B.
    für die Arbeit) genutzt wird? und
  • müssen Halter (also die eingetragene Person in der
    Zulassung) und Käufer (also die eingetragene Person im
    Kaufvertrag beim Autohaus) dieselbe Person sein?, da meine
    Schwester das Auto dennoch kaufen würde, alles andere aber wie
    gesagt auf meinen Vater laufen würde.

Ich bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten und
bitte, dies möglichst mit Belegen (z.B. Gesetzesauszügen) zu
untermauern.

Mit freundlichen Grüßen

eddiotos

Hallo,
sorry für die späte Meldung,war im Krankenhaus. Ich hoffe Sie habe für die Antwort noch 1-2 Tage Zeit möchte mich noch ein wenig mehr informieren da ich nichts falsches schreiben möchte.
medealuna

hallo,

die einfachste Möglichkeit ist, wenn die Tochter Halter und der Vater Versicherungsnehmer ist, sog. abweichende Halterschaft.
Leider nehmen die meisten Versicherungen aber eine Zuschlag.

Auf jeden Fall würde das Auto dann nicht im Besitz des Vaters sein.

Es gibt aber Möglichkeiten, das die Tochter mit 75% oder 45% oder
sogar mit 30% einen Vertrag beginnen kann.

Dazu müsste ich wissen welche Prozente der Vater hat und wie alt die Fahrer der anderen Autos sind.
02446-809933
Gruß
Franjo

Guten Tag,

Hallo
Früher war da seinmal so das man nur ein Auto haben durfte das nicht mehr als 5000DM Wert war

wenn man in die Arbeitslosigkeit kommt ist es völlig egal wie viele Autos man hat ( Man bekommt den errechneten Satz der einem zusteht!) Da ist das egal für was man das Geld ausgibt. (Wird z.B. keine Miete gezahlt , dann kommen schwerere Einschränkungen (Warum konnten Sie die Miete nicht zahlen?) usw. zum tragen.)

Beste Grüße

Hallo nochmal an alle,

Vielen Danken für die zahlreichen Antworten, die jedoch teilweise in ihren Meinungen auseinandergingen. Umso fröhlicher bin ich, diesen Fall selbst klären zu erklären zu können. Nachdem wir nochmals (eigentlich zufällig) unsere Versicherung auf dieses Thema ansprachen, meinte der dortige Angestellte: beim Kauf ist es abhängig davon, wie das Auto gekauft wird - also bar oder finanziert. Beim Barkauf spielt es keine Rolle, wer den Kaufvertrag unterschreibt und somit kann der Halter und Versicherungsnehmer eine andere Person sein (ist ja meine Sache, wem ich mein Fahrzeug zur Verfügung stelle, Eigentümer bleibe ich aber (Kaufvertrag)). Bei der Finanzierung jedoch, gibt es Banken(!) (nicht Versicherungen), die es nicht gerne sehen, wenn der Eigentümer und Halter verschiedene Personen sind. Beim ADAC (wo wir sind), die sowohl Versicherung als auch eine Finanzierung anbietet, wäre dies auch in diesem Fall möglich. Meine Schwester könnte das Auto also bar kaufen oder finanziern, in letzterem Fall aber nur bei einem Anbieter wie der ADAC und als (Mit-)Fahrerin bei meinem Vater eingetragen werden. Später ließen sich so auch die Prozente übertragen.

Wenn dein Vater Angestellter ist und arbeitslos wird, bekommt er erstmal ein Jahr Arbeitslosengeld. Die eigenen Vermögenswerte werden erst relevant, wenn er in die Hartz IV Versorgung fällt. Bis dahin könnt ihr mit Zulassung und Versicherung umgehen, wie ihr wollt und innerhalb dieses Jahres wird sich sicher eine passende Lösung finden, wenn es dazu kommen sollte.

Wenn es aber soweit ist, wird das Amt sicher kein Kaufvertrag, sondern die Zulassung interessieren. Wenn dort dein Vater drin steht, wird ihm sicher auch das Auto angerechnet.