Ich möchte wissen was genau diese Dinstbarkeit bedeutet und was hat sie für ein Sinn. Stimmt das das diese Dinstbarkeit nicht abtretbar ist?
Eine Dienstbarkeit ist beispielsweise das Befahren und das Betreten eines Weges. Diese „Erlaubnis“ gegenüber beispielsweise Nachbarn wird einfach im Grundbuch vermerkt, sodass gewährleistet ist, dass die Erlaubnis nur mit Zustimmung des Nachbarn wieder rückgängig gemacht werden kann.
Wenn beispielsweise der Eigentümer verstirbt und sein Sohn den Besitz übernimmt, könnte ihm die Gegenwart des Nachbarn missfallen und er baut einen Zaun auf, der dem Nachbarn den Zutritt verwehrt.
Dann könnte der Nachbar möglicherweise nur mit viel Komplikation wieder auf sein Grundstück gelangen.
Die Dienstbarkeit erzeugt eben ein gewisses Recht für Dritte auf Leistungen, die über das Grundstück bewegt werden.
Anderes Beispiel:
„Fruchtgenussrecht“ ist eine sehr tiefgreifende Dienstbarkeit. Das bedeutet, dass der Begünstigte nicht nur die Äpfel von Baum pflücken darf, obwohl er nicht Eigentümer ist, sondern er dürfte auch Einnahmen aus beispielsweise Vermietungen von Wohnungen erhalten usw.
Beantwortet das Ihre Frage?
ja, es beantwortet meine Frage. Nur hat sich aus ihr Antwort eine
> weitere Frage für mich gestellt. Ich versuche es, vielleicht können
> Sie mir das erklären. Wenn eine Firma die Grundschuld und die
> Forderungen besitzt und eine andere die Dienstbarkeit, wer hat dann
> recht die Forderungen einzutreiben?
Die Grundschuld ist eine Belastung.
Die Dienstbarkeit ist eine „Erlaubnis zur Benützung“.
Wenn die Grundschuld gegen eine Bank eingetragen ist, dann treibt die Bank die Forderungen ein.
Wenn auf der Liegenschaft zusätzlich eine Dienstbarkeit ist, dann kann man darauf nichts eintreiben, denn die Dienstbarkeit ist eine freiwillig gestattete Benützungsbewilligung. Mir ist nicht bekannt, dass man darauf Forderungen betreiben kann.