Woher weis man bei der nutzung des Internets,für welche Produkte man bezahlen muß,und was ist Kostenlos.wird man bei der Registrierung darauf hingewiesen ob die nutzung Kostenlos ist.Oder muß man befürchten in eine Kostenfalle zu treten???
Hallo,
Woher weis man bei der nutzung des Internets,für welche
Produkte man bezahlen muß,und was ist Kostenlos.wird man bei
der Registrierung darauf hingewiesen ob die nutzung Kostenlos
ist.Oder muß man befürchten in eine Kostenfalle zu treten???
wenn eine Leistung Geld kostet, so muss das klar erkennbar sein und es muss eine Willenserklärung vorliegen, einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Der gesunde Menschenverstand ist da häufig eine gute Messlatte. Wenn ich in einen Supermarkt gehe, stopfe ich mir auch nicht die Taschen voll, weil mir keiner gesagt hat, dass die Sachen dort bezahlt werden müssen. Im Zweifelsfall also davon ausgehen, dass es, wie eigentlich immer im Leben, nichts geschenkt gibt. Erst lesen und denken, dann klicken.
Das Problem ist doch, dass die dubiosen Anbieter genau wissen, dass so viele Leute einfach zu dumm oder zu faul sind, das zu lesen, was sie mittels Klick bestätigen. Die meisten Leute, die in die Kostenfallen laufen, sind selbst schuld. Frei nach dem Motto: zum über-den-Tisch-ziehen" gehören immer zwei. Einer der zieht, der andere, der sich ziehen lässt".
Gruß
S.J.
Auch wenn bei einem Vertragsabschluss der Kunde eine klare Willenserklärung abgeben muss, reicht allein die Handynummer (eigene oder fremde Nummer) um ungewollt in eine Kostenfalle zu tappen. Der Anbieter so genannter „kostenloser“ Klingeltöne braucht gegenüber dem Provider nur behaupten, dass eine klare Willenserklärung vorlag, dann wird der geforderte Betrag automatisch von der Handyrechnung abgebucht. Wer sich darüber beschweren will, der wird vom Provider an den Klingeltonanbieter verwiesen, wo man dann teure 0900-Nummern anrufen soll, um dann ewig in der Warteschleife zu hängen. Diese Abrechnungsmöglichkeit, von der kaum einer weiß, ist aber bein Provider zumindest für die Zukunft abschaltbar.
Hallo,
und Du meinst auch, dass so ein Verhalten rechtlich zulässig ist?
Wohl eher nicht. Es geht hier aber nicht um die Frage, wer hier wahrheitswidrig behauptet, sondern darum, was kostenpflichtig ist.
Das sind wohl unterschiedliche Dinge.
Gruß
S.J.
Ein Vertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung. Die besteht aus dem Handlungsbewusstsein, dem Erklärungswillen und dem Rechtsfolgewillen. Das führt ein wenig weit, aber kurz gesagt: Es muss einem klar sein, dass es was kostet. Allerdings hat man auch zu lesen, was man klickt, genau wie man außerhalb des Internets zu lesen hat, was man unterschreibt. Ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform; ein Klick im Netz ist ebenso verbindlich. Problem ist nur die Beweisführung.
Aber die Kosten müssen erkennbar sein, und zwar klar erkennbar. Versteckte Kostenhinweise führen i.d.R. nicht zu einem gültigen Vertrag (so die Meinung der Verbraucherschützer und der Mehrheit der Urteile). So zum Bsp: „So hat etwa das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 16.1.2007, Az. 161 C 23695/06 festgestellt, dass das geforderte Entgelt nicht zu bezahlen ist. In dem zu entscheidenden Fall war der Kostenhinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Nach Ansicht der Richter handelte es sich insoweit um eine für den Nutzer der Internetseite überraschende und daher unwirksame Vertragsklausel.“ aus http://www.verbraucherfenster.hessen.de/irj/VF_Inter… (da steht das Problem genau beschrieben). Hier noch ein Urteil: http://www.joomla-home.de/index.php?view=items&cid=1…
Hier aktuell von Vorgestern: http://www.gegen-betrug.de/abofallen-gerichte-entsch… (wie gesagt, nicht alle Gerichte geben den „Abgezockten“ recht).
Entscheidend ist meist, wie gut der Kostenhinweis sichtbar war. Die Frage ist, ob der Kunde wusste bzw. davon ausgehen konnte/sollte/musste, dass ein Vertrag zustande kommt. Dafür ist dann entscheidend, wie deutlich der Kostenhinweis war.
Hinzu kommt nun aber auch ein Urteil, das sehr hilfreich für den Verbraucher sein kann: "Der 1. Strafsenat des OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. „Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen“, erklärte FPS-Anwalt Hauke Hansen. Damit komme auch Schwung in den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen-Betreiber, die häufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt worden seien. „Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Das dürfte sich nun radikal ändern“, meinte der Jurist.
Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung „OLG: Abo-Fallen im Internet gewerbsmäßiger Betrug“ (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/42136/0/OLG-…). Hatten die Anbieter bisher nichts zu befürchten, außer, dass der Kunde nicht zahlt und Recht bekommt, können sie nun strafrechtlich belangt werden. Wie die Sache weiter geht, wird man sehen. Die Sendung Markt im WDR berichtete am 14.2.2011: „Wirklich risikolos dürfte die Sache mit den Abofallen aber nicht mehr sein. Grund hierfür ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Richter entschieden: Angebote mit versteckten Preishinweisen sind als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen. Bindend ist diese Entscheidung nur für Staatsanwaltschaften und Gerichte, die sich im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt befinden.“ (aus: http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/02…)
Man muss aber klar unterscheiden: Wer einfach glaubt, alles sei kostenlos und nie liest, was er klickt, muss auch zahlen (zu Recht). Hier geht es lediglich um die Abo-Fallen, die absichtlich so gebaut sind, dass man den Kostenhinweis KAUM finden kann.
Im Endeffekt ist es immer eine Einzelfallentscheidung wenn es vor Gericht geht.
Ist zwar recht lang geworden, aber ich hoffe, es hilft.
Hallo,
und Du meinst auch, dass so ein Verhalten rechtlich zulässig
ist?
Mir ist genau das passiert und mein Provider behauptete jedenfalls, dass das rechtlich zulässig sei. Ich war zwar anderer Meinung, aber letztendlich hätte das ein Gericht entscheiden müssen. Mir war aber nicht einmal klar, wer mein Vertragspartner wegen dem Abo war, der Provider oder der Abo-Anbieter. Mein Provider riet mir, ich solle das Abo beim Abo-Anbieter kündigen. Ich war aber der Meinung, dass ich nichts kündigen muss, was ich nicht wirksam abgeschlossen habe. Als ich damals im Internet meine Handynummer für den „gratis“ Klingelton eingegeben hatte, öffnete sich dann ein weiteres Fenster, die wollten noch mehr Daten von mir haben mit Hinweis auf weitere Kosten, die ich dann sah, als ich misstrauisch wurde und runter scrollte. Daraufhin brach ich den Vorgang ab, weil ich kein Abo haben wollte, sie hatten also nur meine Händynummer und meine IP. Danach bekam ich dann mehrere SMS mit Kostenhinweis, die ich definitiv nicht beantwortete und löschte. Selbst im Kleingedruckten des Abo-Anbieters steht klar und deutlich, dass ein Vertrag nur zu stande kommt, wenn ich die SMS beantwortet hätte. Mein Provider behauptete, dass ich genau das getan haben soll. Ein Einzelverbindungsnachweis forderte ich mehrfach vergeblich an. Von der Polizei wurde ich nicht ernst genommen. Ich hätte einen Prozeß gegen den Abo-Anbieter führen müssen, was den Schaden um ein vielfaches überschritten hätte mit ungewissem Ausgang. Letztendlich war ich meine Kohle los, sowas nenne ich kostenpflichtig.
Hallo,
mein Provider behauptete jedenfalls, dass das rechtlich zulässig
sei.
na, dann warst Du ja kompetent juristisch beraten…
Vielleicht solltest Du aber nicht Dein persönliches Abenteuer als Beispiel für die Rechtslage sehen.
Gruß
loderunner (ianal)
na, dann warst Du ja kompetent juristisch beraten…
Es ging nur um 19,96€, ein Rechtsanwalt hätte sicher mehr gekostet. Opfer, die in diese Art der Kostenfalle tappen, gibt es Tausende, wie ich später im Internet recherieren konnte, ich war also kein Einzelfall. Die Falle besteht also darin, dass das Geld vom Provider eingezogen wird und man selbst wahnsinnig viel Geld aufbringen müsste, um auf dem Papier Recht zu bekommen. Damit wäre im schlimmsten Fall die ganze Kohle auch futsch, wenn der Beklagte nicht greifbar ist. Da also der Schaden meist gering ist und das Kostenrisiko (Anwalt, Klage & Zeitaufwand) astronomisch hoch wäre, ist das eine klare Kostenfalle, wonach der Threadersteller ja auch fragte.
Hallo,
Es ging nur um 19,96€, ein Rechtsanwalt hätte sicher mehr
gekostet.
Wieviel denn wohl ungefähr? Und den zahlt wer?
Opfer, die in diese Art der Kostenfalle tappen, gibt
es Tausende, wie ich später im Internet recherieren konnte,
ich war also kein Einzelfall.
Tja, hättest Du besser mal vorher gegoogelt. Vor der kompetenten Beratung, meine ich.
Man hätte übrigens auch hier im Brett mal nachfragen können.
Die Falle besteht also darin,
dass das Geld vom Provider eingezogen wird und man selbst
wahnsinnig viel Geld aufbringen müsste, um auf dem Papier
Recht zu bekommen.
Ja. Ganz wahnsinnig viel.
Um welche Summen geht es denn hier wohl, meinst Du?
Damit wäre im schlimmsten Fall die ganze
Kohle auch futsch, wenn der Beklagte nicht greifbar ist.
Ja. Kann sein. Ist natürlich viel besser, wenn niemand was dagegen unternimmt, dann sollte sich das Problem von allein erledigen.
Da also der Schaden meist gering ist und das Kostenrisiko
(Anwalt, Klage & Zeitaufwand) astronomisch hoch wäre,
Ja. Mächtig gewaltig. Geht vermutlich in die Hunderttausende.
ist das eine klare Kostenfalle,
Die Kostenfall war das anrufen vorher.
wonach der Threadersteller ja auch fragte.
Ähm - nö. Kein bißchen. Lies mal nach. Überschrift könnte schon reichen.
Aber schön, dass wir mal drüber gesprochen haben.
Gruß
loderunner (ianal)
P.S.: wer Ironie findet, darf sie behalten.
Die Kostenfall war das anrufen vorher.
Ich hatte nirgendwo angerufen! Ich hatte im Internet nur meine Händynummer eingegeben, damit die mir den „gratis“ Klingelton dorthin schicken können. Die SMS’n mit Kostenhinweis für ein Abo hatte ich nicht beantwortet, denn ich hatte ja den „gratis“ Klingelton erwartet. Von meinem Händy aus wurde keinerlei Aktion gestartet. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man im Internet kostenlos Programme, Filme, Videos, MP3’s ect. herunterladen kann. Inwieweit das legal ist, das steht wieder auf einem anderen Blatt. Und selbst für einen bestimmten Klingelton wäre ich durchaus bereit gewesen einen einmaligen Betrag (z.B. 99 Cent) zu bezahlen. Aber eine Abo werde ich niemals freiwillig abschließen. Aber selbst wenn ich ein Abo abschließen wollte, kann ich denn absolut sicher sein, dass die Klingeltöne dort legal erworben werden? Nur weil Etwas Geld kostet, ist es nicht automatisch legal. Da ich nach Eingabe meiner Händynummer den Vorgang abgebrochen hatte und vor allem die SMS’n nicht beantwortet hatte, ist lt. den Bedingungen im Kleingedruckten der Firma kein Vertrag zustande gekommen. Zahlen musste ich aber trotzdem über meine Händyrechnung.
Natürlich hatte ich eine Strafanzeige gestellt und Mails an verschiedene Behörden geschickt, um solche Abzocke zu stoppen, aber das war alles ohne Erfolg.
Die Kostenfall war das anrufen vorher.
Ich hatte nirgendwo angerufen! Ich hatte im Internet nur meine
Händynummer eingegeben, damit die mir den „gratis“ Klingelton
dorthin schicken können.
Dann war das eben die Falle.
Zahlen musste ich aber trotzdem über meine Händyrechnung.
Nein. Hast Du gemacht, aber nicht gemusst.