Was ist in einer Schrebergartenanlage erlaubt?

H@llo,

ich möchte meinen Gartengrundstück gestalterisch von den umliegenden Nachbargärten unserer Schrebergartenanlage optisch absetzen. Dazu plane ich eine Art Lapa (nepalesisches Haus) von ca. 50 qm und Bambussichtschutz zur Grundstückseinfriedung. Eigentümer der Gesamtanlage ist unsere Gemeinde. Diese hat den Schrebergartenbereich mit einem Bebauungsplan versehen, ohne jedoch näheres festzusetzen.

Kann die Gemeinde mir rechtliche Vorschriften machen? Was gibt es sonst an rechtlichen Vorgaben, die ich einzuhalten hätte?

Danke auch für wervolle Tipps.

guvo

Hallo,

ich möchte meinen Gartengrundstück gestalterisch von den
umliegenden Nachbargärten unserer Schrebergartenanlage optisch
absetzen. Dazu plane ich eine Art Lapa (nepalesisches Haus)
von ca. 50 qm und Bambussichtschutz zur
Grundstückseinfriedung.

Uiihhh - 50 qm ist ein verdammt fetter Brocken - wozu braucht man sowas im Kleingarten ??
Keine Chance. Wenn da eine Begehung stattfindet darfst Du das Haus ohne jede Entschädigung auf eigene Kosten abreißen (lassen).
Siehe §3:
http://www.kleingartenweb.de/60/de/bkleingg.html

Eigentümer der Gesamtanlage ist unsere
Gemeinde. Diese hat den Schrebergartenbereich mit einem
Bebauungsplan versehen, ohne jedoch näheres festzusetzen.
Kann die Gemeinde mir rechtliche Vorschriften machen? Was gibt
es sonst an rechtlichen Vorgaben, die ich einzuhalten hätte?

Siehe Link.
Außerdem beachte bitte:
Es gibt in vielen Kleingärten Vorstandsbeschlüsse über die Bauart einer Laube. Bei uns werden keine neuen Steinhäuser mehr genehmigt, weil es etliche gab, die mit allerlei „beschafftrem“ Material regelrechte Bunker zusammengefrickelt haben.
Mein Rat: Sprich mit dem Vorstand Deines Vereins, was überhaupt genehmigungsfähig ist, dann plane, zeichne unmd lasse die Bauplanung vom Vorstand absegnen.
Auch sind nicht alle Baustile und -höhen erlaubt, das ist auch gut so, ich habe keinen Bock auf eine Minimoschee mit Minarett neben mir…

Gruß
BeLa

Hallo Guvo,
ich möchte Wetten, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan erstellt hat, um etwas zu regeln. Also schau dir mal diesen und die dazugehörige Begründung genau an. Wahrscheinlich existiert dazu noch ein Grünordnungsplan.
Weiterhin gelten natürlich das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung und das Landesnachbarschaftsgesetz.
Unklar ist, ob die Flächen unter das Bundeskleingartengesetz fallen. Dazu findest du aber sicher etwas in der Begründung zum Bebauungsplan.
Grüße
Ulf

Soweit ich weiß müssen auch Zäune > 1,80m genehmigt werden (Baugenehmigung!).

Nota bene : Zäune, nicht Zauners… da haben Hanna und Harald aber Glück gehabt (:smile:)

Gruß
BeLa

Hallo BeLa,
wo hast du gefunden, dass das Grundstück unter das Bundeskleingartengesetz fällt?
Ich bin mir leider nicht einmal sicher, ob es im Geltungsbereich des benannten Bebauungsplanes liegt. Könnte theoretisch auch angrenzend sein.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf

wo hast du gefunden, dass das Grundstück unter das
Bundeskleingartengesetz fällt?
Ich bin mir leider nicht einmal sicher, ob es im
Geltungsbereich des benannten Bebauungsplanes liegt. Könnte
theoretisch auch angrenzend sein.

hmm - könnte. Ich habe aus der Formulierung „unserer Schrebergartenanlage“ daraus geschlossen.
Vielleicht sagt der Fragende was genaueres?
Aber dein Einwand ist berechtigt.

Gruß
BeLa

Servus,

trotz der von Ulf und BeLa schon aufgezeichneten Unsicherheit: Ein Kleingartengrundstück, das neben Nachbargärten in einer Anlage liegt, dürfte von folgenden Regelwerken betroffen sein (von unten nach oben):

  • Pachtvertrag einschließlich Nebenbestimmungen
  • Satzung des Trägervereins (der üblicherweise als Zwischenpächter zwischen Kommune - Eigentümerin - und Kleingärtner auftritt. Von wem ist der fragliche Garten denn gepachtet?
  • Kleingartenordnung der Kommune, soweit diese Eigentümerin ist
  • Bundeskleingartengesetz

Ferner können wirken, nicht im Sinn von Verboten, sondern weil sie das Ganze ziemlich verteuern können:

Bewertungsgesetz, Grundsteuergesetz

Beiläufig: Seit die Stadt Bremen damit angefangen hat, suchen viele der mehr oder weniger bankrotten Kommunen nach Möglichkeiten, die extrem verbilligten Pachten für Kleingartenanlagen den marktüblichen Preisen für Freizeit- und Erholungsflächen anzupassen, wenn die Kleingärten keine Kleingärten mehr sind (ausgedehnte Rasenflächen, große Nadelbäume, übergroße Bauten, Schwimmbecken etc.). Kann auch von daher ziemlich teuer werden, die Unternehmung.

Unabhängig von Deiner eigentlichen Frage: Es gibt in dieser Situation sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten, die so ein trauriges Rasen- und Rosengrundstück von der Norm abweichend bereicherbar machen, und dabei ohne Bauwerke auskommen, die in der Regel den Boden auf Dauer ruinieren - aber die brauchen Zeit - ich bin seit sechs Jahren dran, so nach und nach zeigen sich Folgen.

Schöne Grüße

MM

Vielleicht sagt der Fragende was genaueres?

Hallo BeLa,

bislang hat die Gemeinde lediglich Aufkaufabsichten im Sinn; d.h., dass sie noch kein Eigentümer ist. Aber in jedem Fall besteht schon ein Bebauungsplan, der den Bereich lediglich als „Bereich für wohnungsnahe Gärten“ bezeichnet. Das sagt alles und doch nicht viel. Von daher dürfte die Gemeinde gegen mein Baukonzept (Lapa) noch nichts vorbringen können oder? Was deckt das Bundeskleingartengesetz eigentlich ab?

guvo