Was ist in einer Whg. ein Bad i.S.d. Mietspiegels?

Ist in einer Whg. eine Duschkabine in der Küche und eine kleine Toilette, welche über den Balkon erreichbar ist, als „Bad“ im Sinne des Mietspiegels anzusehen?

Hintergrund:
Ein Vermieter will die Kaltmiete an den Mietspiegel angleichen (Mieterhöhung). Beim Mietspiegel werden „Bad“ und „Küche“ zu Grunde gelegt. Ist es kein Bad, könnte der Vermieter sich möglicherweise bei seiner Erhöhung nicht auf den Mietspiegel berufen.

Info:
Originalauszug aus dem Mietspiegel der betreffenden Stadt:
„Die Einstufung der Ausstattung einer Wohnung wird an der Qualität des Bades und der Küche festgemacht. Die Ausstattungsmerkmale sind wie folgt definiert:
a) Normales oder gutes Bad
Die Normalausstattung des Bades beinhaltet eine Badewanne oder Duschwanne sowie ein Waschbecken und ein WC. Demgegenüber zeichnet sich eine gute Badausstattung durch eine insgesamt überdurchschnittliche und moderne Einrichtung aus, wobei …“

„Überdurchschnittlich“ erübrigt sich wohl, daher abgekürzt.

Danke vorab.

…hallo JosiVal…Toilette über den Balkon erreichbar…und Dusche in der Küche…hätte nie gedacht, das es sowas gibt…man lernt nie aus.#
mfG liebertee

Ein Bad ist ein separater Raum mit Dusche/Wanne, Waschbecken und - meist - WC (wenn das nicht separat ist). Das nur über den Balkon zu erreichende WC ist ja fast noch schlimmer als eins im Treppenaufgang - da muss man wenigstens nicht raus an die frische Luft.
Ich denke nicht, dass der Vermieter das als Bad ansetzen kann. Übrigens musst Du eine Mieterhöhung nicht akzeptieren. Dann muss der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen - und unter den beschriebenen Bedingungen ist der Erfolg sicher sehr fraglich.
Gruß! florestino

JosiVal,

Hintergrund:
Ein Vermieter will die Kaltmiete an den Mietspiegel angleichen
(Mieterhöhung). Beim Mietspiegel werden „Bad“ und „Küche“ zu
Grunde gelegt. Ist es kein Bad, könnte der Vermieter sich
möglicherweise bei seiner Erhöhung nicht auf den Mietspiegel
berufen.

ich schließe mich aufgrund der vorliegenden Daten den Vorschreibern an.

Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass man in einem Mieterhöhungsverfahren auch als beklagte Partei soviel falsch machen kann, dass ich mich auf jeden Fall im Vorfeld rechtlich beraten ließe, z.B. beim örtlichen Mieterverein. Kostet nur den Beitritt, auch wenn wohl eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall nicht mehr möglich sein dürfte.

Gruß, Karin

Ja das stimmt, deshalb bin ich ja dankbar für die Einschätzungen. Ein schriftlicher Widerspruch mit Begründung könnte hier erst mal reichen. Reaktion abwarten und ggf. zum Mieterverein oder Anwalt.

LG JosiVal

Danke für die Einschätzung. Ich sehe das auch so. Ein separater Raum, in dem die einzelnen Ausstattungen (Dusche, Waschbecken, WC) vorhanden sein müssen. Ich glaube, es gibt Mietspiegel in denen die Whg.-Ausstattungen etwas“ feiner“ klassifiziert sind (Berlin?), aber in dieser Stadt jedenfalls nicht.
Der Vermieter hat in seinem Schreiben auch nur den Mietspiegelwert angegeben( €/m2) und keine Begründung für die Whg.-Eingruppierung. M.E. schon ein formaler Fehler.

LG JosiVal

Ja, klingt skurril, ist aber genauso. Das Haus hatte früher die Toiletten auf halber Treppe. Im Rahmen einer größeren Sanierungsaktion wurde in allen Whg. ein Duschbad mit Toilette eingebaut. Nur in der besagten Whg. nicht. Küche und Duschekabine waren in bestem Zustand, so dass man sie nicht „abreißen“ wollte. Der Schacht der Treppenhaustoilette wurde genutzt und so ist es zu einem WC Zugang über den Balkon gekommen. Der Balkon ist übrigens mit Kunststoffwänden umkleidet, aber natürlich nicht beheizt. Kann schon frisch werden morgens…

LG JosiVal