Was ist legal und was illegal (Tuning etc.)?

Hi also ich denke mal die Überschrift sagt schon so ziemlich alles. Ich interessiere mich momentan für Tuning und ähnliches so von der Rechtslage her. Habe z.b. gelesen ein PKW muss noch ein 80cm breites und ein 11cm hohes hindernis überfahren können und für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig zu sein. Da könnte man allerdings fast alle getuneten Autos hier in der Stadt von der Straße fegen.
Angeblich ist ja fast alles was mit Tunen zu tun hat illegal und die Tuner kommen nur durch weil die Polizei von sowas keinen blassen Schimmer hat (scheinbar wirklich so, denn das mit dem Hindernis wusste nichmal ein befreundeter Polizist von mir).

Nun hab ich gegoogelt und so weiter aber konnte noch keine wirkliche zusammenfassende Seite finden was denn nun illegal ist und was nicht.
Hinweise auf Bücher ja, aber derzeit wo ich mich nur mal so mit den Thema befasse wollte ich nicht unbedingt gleich teure Bücher kaufen.

Und nebenbei noch die Frage die mir schon die ganze zeit auf der Zunge brennt: WIe machen die Tuner (vll ließt das ja sogar einer) das beim TÜV? Also den „PflichtTÜV“ meine ich. Kommen da vorher alle illegalen Teile wieder ab oder was? :wink: Ich denke nämlich mal das der im Gegensatz zur Polizei gleich merkt was nicht sein darf.
Und das Abmontieren kann ich mir weiß Gott nicht vorstellen…ich mein die Hunderte von Teilen die da manche dran haben…

Würde mich sehr über Antworten freuen.
lg

Hallo,

Habe z.b. gelesen ein PKW muss noch
ein 80cm breites und ein 11cm hohes hindernis überfahren
können und für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig zu
sein. Da könnte man allerdings fast alle getuneten Autos hier
in der Stadt von der Straße fegen.

Nicht nur getunte. Wo steht diese Regelung überhaupt? Auch mir ist die nicht bekannt.
Mein letztes Fzg, eine nicht! tiefer gelegte Fiat barchetta, hatte jedenfalls keine 11cm Bodenfreiheit, von der tiefsten Stelle, dem Kat aus gemessen.

WIe machen die Tuner (vll ließt das ja sogar
einer) das beim TÜV? Also den „PflichtTÜV“ meine ich. Kommen
da vorher alle illegalen Teile wieder ab oder was? :wink: Ich
denke nämlich mal das der im Gegensatz zur Polizei gleich
merkt was nicht sein darf.

Da ist sicherlich nicht jeder TÜV (oder wer auch immer) gleich. Man muss dann halt wissen, zu wem man fahren darf und zu wem lieber nicht. Das ist aber nicht nur bei getunten Wagen so.
Meiner Erfahrung nach sind z.B. bei mindestens der Hälfte der Fahrzeuge, bei denen für Tagfahrlicht extra Scheinwerfer nachgerüstet wurden, diese nicht dem Gesetz entsprechend montiert. Von den Abmessungen her.
Und erst kürzlich parkte neben mir ein Auto, wo die untere Kante des vorderen Kennzeichens weniger als 20cm über dem Boden lag. Und zwar so deutlich, dass man nicht messen musste.
Mal sehen, ob die alle in ein paar Jahren auch noch so rumfahren.

Sicherlich wird es Leute geben, die vor - und natürlich wieder nach - jeder HU fleißig monieren. Wobei da die Einstellung an einem Gewindefahrwerk noch die schnellste Arbeit sein dürfte. Aber das sind die, die bei Verkehrskontrollen zu Punktesammlern werden.

Der Normalfall sollte sein, dass es für alle getunten Sachen eine ABE gibt bzw. dass die eingetragen sind. Wobei ich denke, dass dabei mehr drauf geachtet wird, dass z.B. beim tieferlegen die Reifen auch in extremen Situationen nicht schleifen, als auf die Bodenfreiheit.

Ich denke aber, die besten Antworten wirst Du auf Tuningseiten bekommen.

Beste Grüße
Guido

Hallo!

Habe z.b. gelesen ein PKW muss noch
ein 80cm breites und ein 11cm hohes hindernis überfahren
können und für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig zu
sein. Da könnte man allerdings fast alle getuneten Autos hier
in der Stadt von der Straße fegen.

Nicht nur getunte. Wo steht diese Regelung überhaupt? Auch mir
ist die nicht bekannt.

Mein letztes Fzg, eine nicht! tiefer gelegte Fiat barchetta,
hatte jedenfalls keine 11cm Bodenfreiheit, von der tiefsten
Stelle, dem Kat aus gemessen.

Die 11 cm sind eine Richtlinie, kein Gesetz.
schön zusammengetragen hier:
http://www.nissanboard.de/artikel_nissan_6368_vorges…

Gruß
Jonny

Hallo!

Habe z.b. gelesen ein PKW muss noch
ein 80cm breites und ein 11cm hohes hindernis überfahren
können und für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig zu
sein. Da könnte man allerdings fast alle getuneten Autos hier
in der Stadt von der Straße fegen.

Nicht nur getunte. Wo steht diese Regelung überhaupt? Auch mir
ist die nicht bekannt.

Mein letztes Fzg, eine nicht! tiefer gelegte Fiat barchetta,
hatte jedenfalls keine 11cm Bodenfreiheit, von der tiefsten
Stelle, dem Kat aus gemessen.

Die 11 cm sind eine Richtlinie, kein Gesetz.
schön zusammengetragen hier:
http://www.nissanboard.de/artikel_nissan_6368_vorges…

Alles was unter 11cm liegt, kann man noch eingetragen bekommen.
Allerdings ist das Problem, wenn man mit weniger als 11cm irgendwo hängen bleibt, Gulli oder Frässkante oder ähnliches, muß man als Halter bzw. Fahrer für den eventuell entstandenen Schaden aufkommen.

Und das die meißten Teile illegal sind, ist verdammt weit her geholt. Klar, es gibt in der Tuning Szene einige schwarze Schafe, aber deswegen ist nicht gleich jedes getunte Fahrzeug illegal. Den meißten Tunern ist ihr Leben ein bissl was wert, und die achten auf legalität.

Greetz
Benny