meinem Arbeitgeber ist vor kurzem aufgefallen dass er mich vor 1,5 Jahren überzahlt hat.
Jetzt möchte er meinen Lohn einbehalten,
Ist das sein Recht?
GESETZLICH verjährt ein Anspruch aus einem Arbeitsvertrag am Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Entstehen des Anspruchs. Die gesetzliche Regelung kann jedoch durch deinen ARBEITSVERTRAG oder einen auf den Arbeitsvertrag anzuwendenden TARIFVERTRAG verändert sein. Deshalb: Prüfe deinen Arbeitsvertrag. Meist steht in den abschließenden Absätzen eine Regelung über die Verjährung oder Verwirkung von Ansprüchen. Prüfe auch, ob ein Tarifvertrag auf dein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist. Dann gelten die dort festgelegten Fristen. Frag den Betriebsrat oder deine Gewerkschaft.
Wenn „alle Stricke reißen“, kann der Anspruch des Arbeitgebers unter bestimmten Umständen entfallen sein, wenn du nach den Umständen des Einzelfalls auf die Richtigkeit der seinerzeitigen Zahlung vertrauen durftest.
meinem Arbeitgeber ist vor kurzem aufgefallen dass er mich vor
1,5 Jahren überzahlt hat.
Jetzt möchte er meinen Lohn einbehalten,
Ist das sein Recht?
Hallo,
der arbeitgeber kann zeitlich bis 3 volle kalenderjahren rückfordern, aber nur, wenn es eine versehentliche überbezahlung ist und wenn er die umstände nicht kannte oder nicht kennen musste, die zur überzahlung führten.
Bei zweifel und hoher summe macht es sinn, einen spezialisierten fachanwalt (arbeitsrecht) zu kontaktieren.
mfg ignaz