Guten Tag,
Was passiert bei Tod des Gewerbetreibenden mit dem gebuchten Anlagevermögen? Geht es in das Privatvermögen der Erben über?
Guten Tag,
Was passiert bei Tod des Gewerbetreibenden mit dem gebuchten Anlagevermögen? Geht es in das Privatvermögen der Erben über?
Wenn diese das Gewerbe nicht weiterführen, erfolgt eine Betriebsaufgabe und das AV geht mit dem Teilwert in das Privatvermögen der Erben.
Hallo Dahlie,
das kommt natürlich auch auf die Rechtsform an. Wer ist der Rechtsnachfoger ? - Gibt es ein Testament - welches den gewerblichen Betrieb betrifft. Grundsätzlich ist ja das BV „Frimenvermögen“ - also wie ist die Betriebsnachfolge geregelt?, Wird der Betrieb vortgeführt - gibt es einen Erwerber, und will er das BV auch übernehmen.
Wird das Betriebsvermögen veräßert - ist es natürlich Erlös aus Anlagenabgang. Oder will es ein Erbe für sich - ist es Privatentnahme zum Teilwert.
Bitte immer für den konkreten Fall, einen Fachmann befragen, weil es meistens eine individuelle Angelegenheit ist.
Bei Kapitalgesellschaften geht es ja über den Verkauf von Geschäftsanteilen, und da ist auch die Frage, was will ein Käufer vom Betriebsvermögen übernehmen? - Auch hier könnten ja erstmal die gesetzlichen Erben, BV entnehmen - geben entsprechende Buchungen und zu einem Teilwert.
Grüße Rainer
Bei Kapitalgesellschaften …
Der Fragesteller hat ja nach dem „Tod des Gewerbetreibenden“ gefragt. Bei der GmbH ist diese der Gewerbetreibende. Und da hamma mit dem Tod schon Probleme…
Hallo Clematis,
dies hilft mir schon weiter. Danke
Gruß Dahlie
Auch juristische Personen können sterben und sind mal tot.
Nur wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch Heute.
Auch juristische Personen können sterben und sind mal tot.
Nö, die werden liquidiert. Und ich hoffe doch mal dass das unserem Gewerbetreibenden hier nicht passiert ist *grins*