Was ist mit dem unterhalt

ich weiss seidt ca.3 monaten das ich vater bin aber das kind ist schon 18 mon. alt.
vaterschaft test habe ich nach ihren anruf sofort in bewegung gezogen. (ist positiv)
jetzt kommt das amt und fordert die 18mon von mir.

bin zahlungswillig der letzten 3 mon aber was ist mit den 15 rest mon?
muss ich zahlen?

LG christoff

Hallo Christof,

leider bin ich kein Experte auf diesem Gebiet. Da muss wohl ein Fehler von wer-weiss-was vorliegen.

Viel Glück!
Annette

hallo christoff,
normaler weise mußt du ab geburt unterhalt bezahlen. aber frag dich da lieber noch mal beim jugendamt schlau. bei dem vater meines kindes hat man damals drei monate nach geburt festgestellt, das er der vater ist, und er mußte das rückwirkend bis zur geburt bezahlen. aber jeder fall ist auch anders, es sind ja nun schon 18 monate bei dir vergangen. nicht das du irgendwann nen schreiben bekommst…
frag lieber beim jugendamt nach, nich das du später ein böses erwachen bekommst…
mehr kann ich dir leider nicht sagen, tut mir wirklich leid!
lg julia