Was ist nächster Schritt bei Reklamation?

Hallo,

angenommen, man hätte einen Notebook (neu) per Auktionshaus (online) gekauft. Verkäufer = Powerseller, Käufer = Privatverson.

Bedingung war Zahlung per Vorkasse, Betrag wurde überwiesen, Ware wurde auch zugeschickt.

Ware ist zwar augenscheinlich neu und original verpackt, funktioniert aber nicht.

Kann der Käufer nun als nächsten Schritt einen neuen Vorabersatz verlangen, oder muss die Ware (defekte Ware) ERST zurück geschickt werden?

Danke
Grüße
Jürgen

Hallo,
ianal.
FAQ:1152 sagt, dass der Verkäufer die Chance bekommen muss, das Notebook zu reparieren. Von einem Recht auf ein anderes Exemplar finde ich da nichts. Erst recht nichts von einem Recht auf Vorabersatz.
Gruß
loderunner

Hallo, danke, vermute auch, das das so ist, ABER; ist das nicht ungerecht, und verändert das nicht die „normale“ Reihenfolge der Pflichten???

1.) Käufer hat gezahlt.
2.) nächster Schritt, funktionierende Ware muss geliefert werden.

…das ist aber hier nicht erfolgt.

Dann könnte Käufer ja jetzt erstmal sein Geld zurück verlangen, oder???

Grüße
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Von einem Recht auf ein anderes
Exemplar finde ich da nichts.

Steht aber da, und ist wegen § 439 BGB auch richtig.

Levay

Hallo,

Von einem Recht auf ein anderes Exemplar finde ich da nichts.

Steht aber da,

Du hast recht. Habe ich komplett überlesen.

und ist wegen § 439 BGB auch richtig.

Habe ich nachgelesen. Dort gibt es allerdings Einschränkungen bzgl. Zumutbarkeit für Verkäufer und Käufer. Ob die hier zutreffen, kann ich nicht beurteilen. Wie siehst Du das?

Gruß
loderunner