TanCok
12. September 2009 um 19:00
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Hallo liebes Forum,
nehmen wir mal an, jemand eröffnet ein Fitnessstudio und verlangt für 1 Monat 10 Euro für die Mitgliedschaft.
Das wären bei 500 Mitglieder, 5000,- Euro Umsatz im Monat.
Dazu habe ich 3 Fragen.
Frage: Was genau ist der Nettoumsatz?
Frage: Was würde dem Unternehmer von diesen Einnahmen „Cash“ bleiben?
Frage: Werden Betrieblichekosten wie Strom, Büromaterial, Leasinggeräte, Personal etc. vom Bruttoumsatz, oder Nettoumsatz abgezogen?
Würde mich auf eine Antwort sehr freuen )
Gruß
TanCok
4201,68 EUR Netto
nehmen wir mal an, jemand eröffnet ein Fitnessstudio und
verlangt für 1 Monat 10 Euro für die Mitgliedschaft.
TOP-Angebot. Was bekommt man dafür?
Das wären bei 500 Mitglieder, 5000,- Euro Umsatz im Monat.
Richtig.
Dazu habe ich 3 Fragen.
Frage: Was genau ist der Nettoumsatz?
Bruttoumsatz gemindert um USt. und Nachlässen, Skonti, Boni, Mängelrügen.
Frage: Was würde dem Unternehmer von diesen Einnahmen
„Cash“ bleiben?
5000 EUR Bruttoumsatz
4201,68 EUR Netto ohne USt.
Gibt es keine Nachlässe, wars das.
Frage: Werden Betrieblichekosten wie Strom, Büromaterial,
Leasinggeräte, Personal etc. vom Bruttoumsatz, oder
Nettoumsatz abgezogen?
Nettoumsatz.
In den unabdingbaren Steuerberatungskosten ist übrigens Vorsteuer enthalten, die man vom FA zurückbekommt…
Frage: Werden Betrieblichekosten wie Strom, Büromaterial,
Leasinggeräte, Personal etc. vom Bruttoumsatz, oder
Nettoumsatz abgezogen?
Hallo
Wenn der Unternehmer Umsatzsteuerpflichtig ist mindern die in den Betriebskosten enthaltenen Vorsteuern die Umsatzsteuerschuld.
Beispiel:
Einnahme brutto 1190 € (Umsatzsteuerschuld 190 €)
Leasingrate brutto: 119 € (anrechenbare Vorsteuer 19 €)
Miete brutto: 238 € (anrechenbare Vorsteuer 38 €)
Die Umsatzsteuerschuld beträgt noch 133 €.
Gruss vonsales
TanCok
13. September 2009 um 13:15
5
Hallo,
danke die für deine Antworten.
Ich kann das leider nicht nachvollziehen, wie Du auf die 4201,68 EUR kommst. Könntest du das etwas näher erläutern?
Gruss )
TanCok