Hätte mal ne Frage:
Wenn ich angenommen eine Kündigung am 26.11.09 vom neuen Eigentümer und Vermieter wegen Eigenbedarf gemaß § 57a ZVG zum 31.08.2010 wegen Eigenbedarf erhalten würde, währe dann meine Widerspruchsfrist am 30.06.2010 oder schon am 25.12.09 abgelaufen?
Nach § 57a ZVG laut Sonderrecht sind ja eigentlich nur 3 Monate vorgesehen.
Freundlichen Dank
Hallo,
also das mit dem ZVG verstehe ich nicht so ganz.
Denn dies sollte lediglich für den neuen Eigentümer interessant sein.
Wenn an Eigentumswechsel stattfindet, dann trifft im Falle einer Vermietung doch weiterhin das BGB zu. Also würde ich nun sagen.
Und laut §§ 547, 547b endet die Widerspruchsfrist 2 Monate vor dem genannten Kündigungstermin. Sprich in dem Falle am 30.06.2010
Also, ich würde mich am BGB orientieren.
Lieben Gruß
Leilani