Was ist nun wirklich reiner Bauschutt?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem: im Rahmen meiner Haussanierung sind ca. 13 cbm „Bauschutt“ angefallen. Die möchte ich nun per Container entsorgen (in Friesland, Niedersachsen). Der Schutt besteht zu einem Drittel aus Klinkern, Putz, Mörtel, Dachpfannen, Fliesen und zu zwei Dritteln aus Schwemmsteinen (bestehen zu 90 Teilen aus grobem Bimssand und 10 Teilen hydraulischem Kalk) und Kalksandsteinen. Sonst nichts. Keine Mineralwolle, Erde, Dachpappe oder ähnliche Schadstoffe. Nun habe ich bereits beim größten örtlichen Entsorger angefragt, der sagte mir Schwemm- und Kalksandsteine wären kein „reiner“ Bauschutt und somit deutlich teurer zu entsorgen. Ist dies wirklich so? Ich habe deutschlandweit gegoogelt und Kalsandstein und Schwemmstein gilt bei allen anderen Entsorgern die ich fand als reiner Bauschutt. Ist das vom Bundesland abhängig? Gibt es eine gesetzliche Auflistung von reinem Bauschutt?

MfG

Hallo,
ich fürchte nur Deine ANtwort wird Dich nicht sehr zufridenstellen, denn es gibt keine bundesweit eingheitliche Festlegung-es kann per Satzungsrecht ausgelegt werden.
Eine einheitliche Bauschuttdefinition , also was laut Abfallverzeichnisverordnung darunter zu verstehen ist, findet Du hier
http://www.abfallbewertung.org/repgen.php?report=ipa…

wobei die meisten Probleme haben wenn Gips mit im Spiel ist-ist zwar mineralisch-stört aber trotzdem.

Siehe auch diese Definition:
Gemische aus Beton (ohne Bewehrung), Ziegeln, Fliesen, Steine und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die gefährliche Stoffe enthalten.

Zum Bauschutt gehören auch Blumentöpfe aus Ton, Waschbecken aus Porzellan, Kacheln, Kieselsteine u.ä.

Nicht zum Bauschutt zählen:
•Glasbausteine
•Gipskartonplatten (Rigipsplatten)
•Kabel
•Eternit
•Pappe, Papier, Karton
•Mineralwolle / Glaswolle
•Gemische aus Bauschutt und Erde.


Ganz genau erklären das die Bayern hier:
http://www.lfu.bayern.de/abfall/inertabfalldeponien/…

Mein Tip:
Frag nach der Rechtsgrundlage-dort muss es irgendwo geschrieben stehen-ansonsten hat Dein Bauschuttannehmer schlechte Karten.

Moin Centurio74,

was Dein Entsorger als Bauschutt akzeptiert hängt mit den Annahmebedingungen der Bauschuttdeponie zusammen auf der er diesen entsorgen möchte. Hier sind regionale Unterschiede/ Besonderheiten möglich.
Versuch Kontakt mit den örtlichen Bauunternehmen aufzunehmen ob sie Dir eine andere Entsorgungsmöglichkeit anbieten können. Bauschutt wird oft über sehr kleine, teilweise „private“ Deponien entsorgt, so dass die Unterschiede in Kosten und Annahmebedingungen bertächtlich sein können.

Gruß

Andreas

Hallo Centurio74,

eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt. Bauschutt wird meist durch die Annahme des jeweiligen öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger oder Entsorgungsfirma gemacht.
Daher ist es bitter, aber wenn die nachgeschaltete Verwertung oder Beseitung deines Entsorgers vor Ort diese Einschränkung macht, hast du wohl keine andere Wahl als aussortieren oder zu einem anderen Entsorger fahren.

Gruß

Lieber Bauherr, lieber Centurio.

Also, das ist natürlich Bauschutt.
Für mein Dafürhalten ist das der Versuch 'ner Abzocke.

Eine einfach, verständliche und verbindliche
Definition von Bauschutt - die dem Bürger helfen würde - gibt es leider nicht, dafür aber umfangreichste (überladene) rechtliche Regelungen.

Was ist hilfreich?

  1. (wenig, dafür mühsam!)
    Blick ins Abfallrecht/Abfallbeseitigungsgesetz/Abfallnachweisverordnung
    Hier ein Link:
    www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avv/gesamt.pdf
    Darin sind im Kapitel 17 Ihre Abfälle aufgeführt:
    17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik ohne gefährliche Stoffe.

  2. (oft hilfreich!)
    Ich habe in meinem Berufsleben häufig unter Bedenkenträgern gelitten, die sich hinter sog. „rechtlichen Vorgaben“ verschanzt haben. Hier hat sich meistens meine Frage als sehr hilfreich erwiesen: „Wo steht das?“
    Lassen Sie sich bei der Antwort nicht mit Allgemeinplätzen („im Abrallrecht“, „das kommt von der Behörde“ u.ä.) abspeisen, sondern bleiben Sie harnäckig und verlangen Sie die Fundstelle.

Stellen Sie der für Sie zuständigen Verwaltungsbehörde (LRA - Umweltschutz oder Abfallbeseitigung) den Sachverhalt und Ihren Verdacht dar und verlangen von ihr die verbindliche Auskunft (ggf. ist auch dort Misstrauen angesagt, dann gilt wieder: „Wo steht das?“).

Möchte ich doch nochmal Mut machen, um nochmal ins Internet zu schauen (nach „Definition von Bauschutt“ googeln, da kommt einiges).

Viel Erfolg und
freundliche Grüße
Erhard Barth

Hallo, mein Kenntnisstand ist auch kein anderer, vielleicht wirklich vom B-Land abhängig, oder der Entsorger will Geld machen.
mfg

sorry keine Ahnung, ich wohne nicht in Deutschland!