Guten Abend zusammen,
noch eine brennende Frage: Drei Geschwister besitzen eine Immobilie Einer der drei Geschwister übernimmt die Verwaltung. Monatlich erhält jede der Drei einen festen Betrag.
Nach ein paar Jahren verkaufen Sie einvernehmlich die Immobilie und jeder bekommt auch
Seinen Teil des Erlöses. Nun gehen sich die Geschwister ganz aus dem Wege. Nach ein paar Jahren fällt einem Geschwisterteil auf: „Mensch da muß doch noch ein Mietkonto sein, auf dem ein paar tausend Euro standen und ein Abschluss des gemeinsamen Besitzes wurde auch nicht gemacht.“ Also wird der verwaltende Geschwisterteil nach Unterlagen Abrechnung und Konto gefragt. Und da kommt die Antwort: Verjährt, interessiert mich nicht mehr. Also keine Rechenschaft, auch kein zur Verfügung stellen der Unterlagen. (Das Konto wurde ein paar Monate nach dem Immobilienverkauf aufgelöst.
Hat der Geschwisterteil ein Recht auf Abrechnung? Recht auf Herausgabe der Unterlagen?
Recht auf ein Drittel des verbliebenen Mietkontos? Ist die Angelegenheit verjährt?
Marun freut sich auf kluge Antworten