Was ist Recht?

Guten Abend zusammen,
noch eine brennende Frage: Drei Geschwister besitzen eine Immobilie Einer der drei Geschwister übernimmt die Verwaltung. Monatlich erhält jede der Drei einen festen Betrag.
Nach ein paar Jahren verkaufen Sie einvernehmlich die Immobilie und jeder bekommt auch
Seinen Teil des Erlöses. Nun gehen sich die Geschwister ganz aus dem Wege. Nach ein paar Jahren fällt einem Geschwisterteil auf: „Mensch da muß doch noch ein Mietkonto sein, auf dem ein paar tausend Euro standen und ein Abschluss des gemeinsamen Besitzes wurde auch nicht gemacht.“ Also wird der verwaltende Geschwisterteil nach Unterlagen Abrechnung und Konto gefragt. Und da kommt die Antwort: Verjährt, interessiert mich nicht mehr. Also keine Rechenschaft, auch kein zur Verfügung stellen der Unterlagen. (Das Konto wurde ein paar Monate nach dem Immobilienverkauf aufgelöst.
Hat der Geschwisterteil ein Recht auf Abrechnung? Recht auf Herausgabe der Unterlagen?
Recht auf ein Drittel des verbliebenen Mietkontos? Ist die Angelegenheit verjährt?

Marun freut sich auf kluge Antworten

Hallo,
wann wurde die Wohnung verkauft und wie lange ist sie im Besitz der Geschwister gewesen?
Gruß SUnny

Hallo Sunny,
es handelte sich um ein Mietshaus mit Grundstück; war 8 Jahre im gemeinsamen Besitz; wurde vor 7 Jahre verkauft. Bislang hatte ein Geschwisterteil nur mündlich (ohne Zeugen) an eine Abrechnung erinnert. Mußte der verwaltende Geschwisterteil nicht abrechnen oder die Unterlagen zur Verfügung stellen? Konnte er nicht den Anteil des Kontovermögens überweisen oder wenigstens darauf hinweisen?

Grüße von Marun