Kann mir jemand sagen, was rechtlich bindend ist:
Wenn ich in einem E-Mail geschrieben habe „… gerne nehme ich das Angebot über 750 bis 850 Einträge pro Woche an!“ oder
wenn ich in der Arbeitsvereinbarung unterschrieben habe „… Dateneingabe im Ausmaß von 20 Wochenstunden“ ?
Danke für Informationen!