Was ist sinnvoller Geschäftsführer oder Prokurist?

Guten Tag,
wenn man seit über 20 Jahren in einem handwerklichen Familienbetrieb arbeitet, der Chef aber bald in Rente geht, und man dann mit seiner ledigen Tochter eine GmbH gründen will um diese Firma zu übernehmen. Da der Betrieb seit fast 100 Jahren im Familienbesitz ist, möchte der Chef daß seine Tochter 51% und man selber 49% der Firma bekommen soll. Seine Tochter soll Geschäftsführer werden und und man selber Prokurist. In der Zukunft wird es so sein, daß man den Laden schmeißen wird, die Tochter wird in dieser Beziehung weit unterlegen sein. ( Ich hoffe daß klingt jetzt nicht arrogant ). Kann man mit dieser Aufteilung zufrieden sein ? Oder wäre es besser wenn beide Geschäftsführer werden ? Wie ist das mit der Haftung, komme man da als Prokurist vielleicht besser weg ?
Vielen Dank

Hallo,

Bist Du Handwerksmeister oder wie wird das mit der Eintragung in die Handwerksrolle gehändelt? Bzw. bleibt Dein Chef Konzessionsgeber?

Wie der Name GmbH sagt, haftet man nur mit dem Geschäftsvermögen und nicht mit dem Privaten.

Die Haftungsregeln für GF und PK sind in der Tat unterschiedlich. Wobei hier mal ganz grob gesagt werden kann, dass für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz jeder haftet. Ansonsten denke ich sind die Unterschiede bei einem Handwerksunternehmen kaum zu spüren - abgesehen von den Vertretungsrechten natürlich.

Der Anteil der Gesellschafteranteile (49/51) ist unabhängig von der Geschäftsführung. Auch wenn sie mehr Anteile hat, kannst Du Geschäftsführer sein. Allerdings wird der Geschäftsführer von der Gesellschafterversammlung bestimmt. Sprich wenn sie mal keine Lust auf Dich hat - bestellt sie dich ab. Fertig!

Ich würde an Deiner Stelle a) meine Privateinlage möglichst begrenzen und b) mich zum Geschäftsführer bestellen lassen.

Gruß
Tobias

Hallo Tobias, danke für die Info. Mein Chef bleibt Konzessionsgeber. Ich neige auch dazu Geschäftsführer zu werden. Ich weiß nicht warum seine Tochter Geschäftsführer werden soll, ich dagegen „nur“ Prokurist. Wenn es mir Haftungsmäßig Vorteile bringen würde Prokurist zu sein würde ich das machen. Wenn dem aber nicht so ist, werde ich darauf drängen Geschäftsführer zu werden.
Gruß, Michael

Servus,

es gibt einige Dinge, die ein Prokurist im Gegensatz zum GF nicht darf, u.a. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen, Grundstücke belasten und veräußern, Steuererklärungen unterzeichnen, Eintragungen im Handelsregister anmelden.

Im täglichen Geschäft hat er alle Kompetenzen, die der Geschäftsführer auch hat.

Betreffend die persönliche Haftung, in diesem Fall ggf. „Durchgriffshaftung“, ist der Prokurist ein bissel besser dran, was die Dinge betrifft, die er nicht darf - für diese (und deren Folgen) kann er auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Schöne Grüße

MM

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