Was ist 'ständig freihalten'?

Hallo,

Die Bauordnungen der Länder sprechen von ständigen Freihalten der Feuerwehrzufahrten.
Auf öffentl. Gelände ist dies durch die StVO §12(8) untersetzt.
Auf privatem Gelände gilt jedoch nur Bauordnungsrecht.
Ist jetzt „ständiges Freihalten“ gleichzusetzen mit Park- oder mit Halteverbot.
Die Kommentare sprechen vom Abstelölen der Fahrzeuge- dies sei nicht erlaubt.
Wo finde ich evt. ein OG-Urteil oder eine andere bindende Aussage?

Bei der Auslegung ist der Normzweck heranzuziehen: die jederzeitige unverzügliche Entfernung des Fahrzeugs oder sonstigen Hindernisses muss ohne wesentlich verzögernden Aufwand gewährleistet sein. Aus der Natur der Sache darf darüber hinaus die Freifläche nicht durch die ständige „anderweitige“ Nutzung eine andere „Widmung“ erfahren.