Einen guten Abend an die www-Gemeinde.
Mich beschäftigt zur Zeit folgende Frage.
Ein Bekannter Landwirt von mir soll ca. 30.000€ Steuernnachzahlen, diese Steuerlast ist durch eine Betriebsprüfung entstanden.
Ich werde hier kurz versuchen diesen Fall darzustellen.
Ab dem Jahre 2003 läuft seine Landwirtschaft schlecht, er macht Schulden bei seiner Bank.
Diese Bank kündigt ihn ca. 2005 alle Kredite. Um seinen Betrieb vor der Zwangsversteigerung retten zu können, lässt er seine Kredite von einer ihn bekannten Person bezahlen. Diese Person wittert ein dickes Geschäft und lässt sich 2013 einen großes Stück Ackerland überschreiben. Wert dieser Überschreibung ca. 300.000€. Da der Landwirt dieses Geld über zehn Jahre als „privates“ Darlehen erhalten hat ist diese Summe als Darlehen in seiner Buchhaltung vermerkt. Er wollte es eigentlich zurück zahlen nur konnte es nicht. Mit der Umschreibung im Grundbuch ist er seine „Schulden“ los . Sein Finanzamt rechnet dieses allerdings als Flächenverkauf . nun soll er diese Steuernachzahlung stemmen.
Dieser Landwirt hat aber auch in den letzten 4 Jahren seinen Betrieb ständig in Eigenleistung erweitert. Es wurden neue Ställe gebaut usw. Nun fängt er langsam wieder an Gewinn zu machen.
Diese Arbeiten will das Finanzamt nicht als Afa würdig anerkennen. Wert der Umbauten ca. 80.000€.
Wie sollte sich der Landwirt gegenüber dem Finanzamt nun verhalten? Die Steuernachzahlung in voller Höhe wäre sein Wirtschaftliches aus.
Vielen Dank für Ihre Antworten