Was ist 'Steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung'

Hallo zusammen,

ich studiere (als Deutscher) in Österreich und werde nun in Rechungswesen mit der „Steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung“ konfrontiert. Offenbar ist das etwas typisch österreichisches, denn Google liefert fast ausschließlich .at Seiten, die allesamt nicht sehr aufschlussreich sind.

Wäre schön, wenn mir jemand kurz erklären könnte, warum es da überhaupt geht und wie das deutsche Pendant dazu heißt!

DANKE!!!
Daniel

Hallo Daniel,

von der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung habe ich noch nie etwas gehört.
Bin ja auch Deutscher :wink:

Ich kann mir aber vorstellen, dass mit der Mehr-Weniger-Rechnung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Deutschland gemeint sein könnte.

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt man die Einnahmen, den Ausgaben gegenüber.
Abschreibungsmöglichkeiten bestehen weiterhin.

Die EÜR ist vor allem für Kleinunternehmer gedacht, die weniger als 16.500 - oder warens 17.500 Euro(?!) - Umsatz pro Kalenderjahr machen.
Wenn man die EÜR „macht“, dann darf man in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuer abziehen.
Nachzulesen im § 19 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz)

Finde ich ganz praktisch, wenn man in der Schule eh schon genug Buchführung macht :wink:

Wenn du noch Fragen hast, dann einfach melden :smile:

Viele Grüße

Norbert

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Mehr-Weniger-Rechnung
Hi !

Ich kann mir in diesem Zusammenhang zwei Möglichkeiten vorstellen. Zum Einen könnte es sich um die sog. „Überleitungsrechnung“ handeln. In dieser wird von einem handelsrechtlichen Gewinn auf einen steuerlichen Gewinn übergeleitet.
Dies wird in letzter Zeit immer öfter erforderlich, weil sowohl die Ansatz- als auch die Bewertungsvorschriften im Handels- und im Steuerrecht das Erstellen einer Einheitsbilanz kaum noch ermöglichen.

Zum Zweiten könnte es auch nach einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt zu dieser Mehr-Weniger-Rechung kommen. Im Verlauf einer Betriebsprüfung kann es dazu kommen, dass verschiedene Wertansätze in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung geändert werden. Diese Veränderungen der einzelnen Positionen werden dann in dieser Mehr-Weniger-Rechnung dargestellt.

Es dürfte sich meiner Meinung nach (hab nur mit deutschem Steuerrecht zu tun) aber weder um die Bezeichnung der EÜR noch um die Bezeichnung der GuV handeln.

BARUL76

Hallo Norbert,

Ich kann mir aber vorstellen, dass mit der
Mehr-Weniger-Rechnung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung in
Deutschland gemeint sein könnte.

Definitiv nicht. barul76 hat die Anwendung der „Mehr-Weniger-Rechnung“ bei der zusammenfassenden Ermittlung und Darstellung der Auswirkung einzelner Prüfungsfeststellungen richtig bezeichnet.

Ferner spielt sie eine Rolle bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, wenn keine Aufzeichnungen, aber andere Indizien für die Entwicklung von Vermögenswerten, Anzahl der daraus unterhaltenen Personen etc. vorliegen.

Ich kann leider nichts Ordentliches dazu sagen, weil ich den Haas-Brief aus 1996, in dem die Kiste ausführlich erläutert war, vor einiger Zeit dem Container überantwortet habe.

Die EÜR ist vor allem für Kleinunternehmer gedacht, die
weniger als 16.500 - oder warens 17.500 Euro(?!) - Umsatz pro
Kalenderjahr machen.

Nein, hier bist Du bei § 19(1) UStG gelandet. Wahrscheinlich meinst Du §141 AO, die dort genannten Grenzen sind ganz anders. Vertiefe ich hier nicht, weil das von der „Mehr-Weniger-Rechnung“ zu weit ab führt.

Wenn man die EÜR „macht“, dann darf man in Rechnungen keine
Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuer abziehen.
Nachzulesen im § 19 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz)

Gut, dass Du die Quelle benennst - dort lässt sich leicht sehen, dass keinerlei Verbindung zwischen §141 AO und §4(3) EStG einerseits und §19(1) UStG andererseits besteht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Ich kann mir in diesem Zusammenhang zwei Möglichkeiten
vorstellen. Zum Einen könnte es sich um die sog.
„Überleitungsrechnung“ handeln. In dieser wird von einem
handelsrechtlichen Gewinn auf einen steuerlichen Gewinn
übergeleitet.

Genau das verstehen die Österreicher m.W. als Mehr-Weniger-Rechnung, so oft hab ich aber trotz nähe zur Grenze mit denen auch nicht zu tun.

Grüße
Chris