Hallo, ich schreibe gerade ein Referat zum Thema Steuern.
Die Sache mit der eventuellen Strafberechnung ist mir jedoch noch extrem unklar.
Wenn z.B. eine Summe von 800€ versteuert werden sollte, und dies aber nicht getan wird > hinterzieht man dann 800€ an Steuern oder die davon zu versteuernde Summe (ca. 300€)
Wenn zb. im Jahre 2012-2016 jedes Jahr 300€ „hinterzogen“ bzw. nicht versteuert wurden, wird dann die Strafe als Gesamtes bestraft (1.500€ Gesamtsumme) oder 5 x 300€.
Macht das Straftechnisch überhaupt einen Unterschied?
Ist eine der beiden Varianten am Ende „teurer“ für den Selteuerzahler?
3)Warum ist die Strafe (Tagessätze) in den verschiedenen Bundesländern so extrem unterschiedlich? Zum Beispiel im Norden (Schleswig-Holstein, Hamburg) teilweise doppelt so hoch wie etwa im Osten/Süden.
Würde mich freuen wenn mir jemand die 3 Fragen beantworten könnte.
Dann hinterzieht man 300 €, wobei man bei so einem niedrigen Betrag üblicherweise noch nicht von Steuerhinterziehung sprechen würde.
Wie bereits ausgeführt, bei 300 € wird wohl kaum jemals die Steuerstrafsachenstelle eingeschaltet, da gibt es einfach einen geänderten Bescheid und die Steuern sind nachzuentrichten. Zinsen können natürlich anfallen. Wenn mehrere Jahre betroffen sind, wird das natürlich zusammengezählt.
Wenn eine Geldstrafe nach Tagessätzen bemessen wird, richtet sich die Höhe des Tagessatzes nach dem Einkommen des Delinquenten. Das ist keine Bauchentscheidung des Richters, sondern ist nach den tatsächlichen Einkommensverhältnissen des Übeltäters festzusetzen.
Meist werden kleinere Steuerhinterziehungstatbestände bei Ersttätern noch vorgerichtlich durch Einstellung des Verfahrens gegen Strafbefehl erledigt, dabei gilt als Faustregel, dass die Höhe des Strafbefehls sich an der Höhe der hinterzogenen Steuer orientiert.
Du hinterziehst z.B. 5.000 € Steuern, wirst ertappt, zahlst dann 5.000 € Steuern nach, zahlst vielleicht noch zusätzlich 1.000 € Zinsen, hast vielleicht noch 2.000 € Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskosten diesbezüglich und zahlst dann noch den Strafbefehl in Höhe von 5.000 €. Teurer Spaß.
Stell dir das vor wie beim Tempolimit. Wenn du 105 km/h auf der Landstraße fährst, dann hast du natürlich eine Ordnungswidrigkeit begangen, aber kein Polizist macht sich die Mühe, dir einen Strafzettel zu verpassen.
Wenn du 1.000 € Werbungskosten erfindest und in deiner Steuererklärung angibst, damit 300 € Steuern zuwenig zahlst, dann ist das Steuerhinterziehung, aber kein Finanzbeamter fängt deswegen an, ein Strafsachenverfahren einzuleiten. Du bekommst einen geänderten Bescheid und fertig.
„Offizielle“ Grenzen gibt es aber nicht. Das liegt im Ermessen der Behörde (bzw. des Sachbearbeiters) und wird auch sehr unterschiedlich gehandhabt.
Das, was du oben beschrieben hast, wäre keine „Strafe“, sondern eine Nachzahlung, die Strafe käme noch oben drauf! @anon50614561 hat dir doch schon geschrieben, wenn auch an einem anderen Beispiel:
Egal wie hoch der Beitrag ist den man vergessen hat zu versteuern (also der hinterzogene Betrag), genau diesen Beitrag muss man dann auch verzinst zahlen (natürlich und verständlich) und die Strafe dazu ist immer identisch mit dieser „vergessenen bzw. hinterzogenen“ Summe?
Sprich z.b. 4 Jahre läng jährlich 400€ nicht versteuert = Nachzahlung + 1.600€ Strafe?
Es gibt aber keinen Automatismus. Es gibt keine amtliche Tabelle, in der festgehalten wird, bei diesem Steuerschaden dieser Strafbefehl oder diese Geldstrafe.
Was ich genannt habe, sind Erfahrungswerte, Anhaltspunkte.
bei keinem der drei genannten Beträge ist eine Strafe wahrscheinlich. Die setzt nämlich voraus, dass sich ein Staatsanwalt überhaupt für die Sache interessiert. Wenn die Bußgeld- und Strafsachenstelle eines Finanzamts mit 700 € hinterzogener Steuer daherkommt, wird dessen Reaktion eher sein: „Ach Jörg - wenn Ihr derartig viel Zeit übrig habt, dass Du Dich um solchen Kram kümmern kannst, könnt Ihr mir sehr gerne ein paar Planstellen rüberschieben! Uns verjähren richtig schwere Sachen im Dutzend, weil wir mit der Arbeit nicht nachkommen, und Du kommst mit ein paar hinterzogenen Hundertern an!“
Wenn jedoch entdeckt wird das Person X seid 6-7 Jahren zb. jeweils 700€ „hinterzogen“ hat, dann ist die Sache doch sicherlich schon ne andere nehme ich an…
Dann sind es immerhin schon insgesamt an die 4.000€ in den ganzen Jahren…
Ob sich das nun lohnt in der Gesamtsumme, oder ob dies für jedes Einzeljahr aufwändig bearbeitet werden muss, das ist hier natürlich dann die Frage ?!
das kommt auf die Tat an. In der Regel wird es hier um Tatmehrheit (§ 53 StGB) gehen, Tateinheit (§ 52 StGB) ist deswegen absolutet Ausnahme, weil die Hinterziehung regelmäßig mit dem Abgeben der Steuererklärung verwirklicht wird und man eben nicht eine Steuererklärung für mehrere Jahre abgeben kann.