ich würde gerne wissen was man als UMSATZ bezeichnet !?
sind das nur die einnahmen aus erbrachten leistungen (inkl. UST?!),
oder zählt dazu auch Umsatzsteuererstattungen und Gewinnerhöhende summen die sich aus privatnutzungen ergeben (z.B. KFZ-privatanteil)
in welchen zeilen der anlage EÜR kann man den UMSATZ ablesen ?
… oder sind damit komplett die BETRIEBSEINAHMEN gemeint ?
wenn ich das richtig verstehe, dann zählt die KFZ privatnutzung also nicht zum umsatz wenn das KFZ ohne ausgewiesene MWST gekauft wurde !?
… bzw. aus diesem grund eben auch nicht zum vorsteuerabzug berchtigt hat !?
right ?
wurde das KFZ mit MWST gekauft, dann zählt die Privatnutzung zum Umsatz.
wenn ich das richtig verstehe, dann zählt die KFZ
privatnutzung also nicht zum umsatz wenn das KFZ ohne
ausgewiesene MWST gekauft wurde !?
Benzin hat aber Vorsteuerabzug ausgelöst. Im Umsatzsteuerhandbuch 2008 heißt es:
„besteht die Wertabgabe in der Verwendung eines Gegenstands (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG), sind nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG aus der Bemessungsgrundlage solche Ausgaben auszuscheiden, die nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.“
wenn der privatanteil des KFZ mit der 1% pauschale berechnet wurde,
wie soll man denn dann die benzinkostem da rausschneiden um sie zum umsatz zu zurechnen ??