Wer kennt den Begriff „Urlaubsabgelt“ und weiß, warum dafür weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer fällig werden? Obwohl vor der Krankschreibung 3 Monate normale Arbeit bei immer noch nicht gekündigtem Anstellungsverhältnis geleistet wurde?
Für jede Antwort dazu und mögliche Literaturverweise bedankt sich im Voraus
wieso nur wenn es nach märz des folgejahres ausgezahlt wurde?
wenn in dem monat (unbeachtlich jetzt mal wann überhaupt urlaub abgegolten wird) in dem der urlaub abgetolgen wird kein arbeitstag wegen krankheit „ausserhalb der lohnfortzahlung“ war dann liegt kein SV-Tag vor … somit gibt es für die Sonderzahlung auch keine SV-Pflicht … oder wollt ich mir sagen das ist falsch?
Da ich nicht glaube, dass Du die Lohnsteuerrichtlinien oder gar das EStG auch nur im Ansatz verstehst, habe ich tatsächlich eine Erklärung für Leute wie Dich gefunden.
Du hattest recht, obwohl keine falsche Schlüsselung vorliegt,
denn (s. auch Deinen Link)
…da es sich bei der Zahlung von Urlaubsabgelt (oder wohl doch „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt“) während einer andauernden Krankheit um einen besonderen Fall, nämlich einem „ruhenden Arbeitsverhältnis“ handeln soll und die Zahlung nach dem 31. März erfolgte. Und weil so im Kalenderjahr (noch) kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wurde, bleibt auch das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt beitragsfrei…
Was aber ist, wenn zum Ende dieses Jahres dann doch noch nicht beitragsfreies Weihnachtsgeld gezahlt wird? Steht dazu etwas bei „haufe unter 2.4 ff“ ?
Gerne wieder etwas „Licht in`s Dunkle“ und eine guten Start in die neue Woche