Was ist unter Urlaubsabgelt zu verstehen

Wer kennt den Begriff „Urlaubsabgelt“ und weiß, warum dafür weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer fällig werden? Obwohl vor der Krankschreibung 3 Monate normale Arbeit bei immer noch nicht gekündigtem Anstellungsverhältnis geleistet wurde?

Für jede Antwort dazu und mögliche Literaturverweise bedankt sich im Voraus

dhaase

Hallo Grußlose®

Wer kennt den Begriff „Urlaubsabgelt“

Ich :smile:
Vermutlich passte im Abrechungssystem das ganze Wort nicht in den Lohnartentext, und da fehlt ein „ung“.

Damit ist das Ganze auch schon fast erläutzert: Monetäre Vergütung für Urlaub, der nicht genommen werden konnte.

und weiß, warum dafür
weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer fällig
werden?

Weil mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit die Berechungsgrundlage im Abrechungssystem falsch geschlüsselt ist.

Obwohl vor der Krankschreibung 3 Monate normale Arbeit
bei immer noch nicht gekündigtem Anstellungsverhältnis
geleistet wurde?

„Immer noch nicht gekündigt“ und „Urlaubsabgeltung“ passt egentlich nicht.

Gruß
Guido

Hallo,

und weiß, warum dafür
weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer fällig
werden?

Weil mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit die
Berechungsgrundlage im Abrechungssystem falsch geschlüsselt
ist.

wer weiß ob das noch einer liest, aber das keine SV-Abgaben gezahlt werden kann sein.

Wenn z.B. jemand krank wird und bekommt die Abgeltung erst nach März des Folgejahres ausgezahlt, dann sind keine Abgaben fällig.

Oder vielleicht sind die anteiligen Bemessungsgrenzen schon erreicht / überschritten.

Oder ein Döspaddel hat das als laufendes Entgelt verschlüsselt und nicht als Einmalzahlung.

Mehr Gründe fallen mir adhoc nicht ein =)

LG
Dani

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Huhu!

wer weiß ob das noch einer liest, aber das keine SV-Abgaben
gezahlt werden kann sein.

Deshalb schrieb ich „mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit“ :smile:

Oder ein Döspaddel hat das als laufendes Entgelt verschlüsselt
und nicht als Einmalzahlung.

Das meinte ich mit „Berechungsgrundlage im Abrechungssystem falsch geschlüsselt“ :smile:

Mehr Gründe fallen mir adhoc nicht ein =)

Letztendlich kann das nur die abrechnende Stelle beantworten, oder der Systemanbieter…

VG
Guido

wieso falsch geschlüsselt?

und ja ich denke auch das urlaubsabgeltung und nicht gekündigt nicht wirklich passen
da hat wohl einer geträumt

wieso nur wenn es nach märz des folgejahres ausgezahlt wurde?
wenn in dem monat (unbeachtlich jetzt mal wann überhaupt urlaub abgegolten wird) in dem der urlaub abgetolgen wird kein arbeitstag wegen krankheit „ausserhalb der lohnfortzahlung“ war dann liegt kein SV-Tag vor … somit gibt es für die Sonderzahlung auch keine SV-Pflicht … oder wollt ich mir sagen das ist falsch?

wieso falsch geschlüsselt?

Da ich nicht glaube, dass Du die Lohnsteuerrichtlinien oder gar das EStG auch nur im Ansatz verstehst, habe ich tatsächlich eine Erklärung für Leute wie Dich gefunden.

und ja ich denke

Das glaube ich nicht

[http://www.kbs.de/DE/5__speziell/veroeffentlichungen…](http://www.kbs.de/DE/5 speziell/veroeffentlichungen/1 arbeitgeberbroschueren/18 einmaliges Arbeitsentgelt__12201b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/18_einmaliges_Arbeitsentgelt_12201b.pdf)

Sprachlos
Guido

Hallo und Guten Morgen, Guido u.a.a.,

Du hattest recht, obwohl keine falsche Schlüsselung vorliegt,

denn (s. auch Deinen Link)

…da es sich bei der Zahlung von Urlaubsabgelt (oder wohl doch „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt“) während einer andauernden Krankheit um einen besonderen Fall, nämlich einem „ruhenden Arbeitsverhältnis“ handeln soll und die Zahlung nach dem 31. März erfolgte. Und weil so im Kalenderjahr (noch) kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wurde, bleibt auch das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt beitragsfrei…

Was aber ist, wenn zum Ende dieses Jahres dann doch noch nicht beitragsfreies Weihnachtsgeld gezahlt wird? Steht dazu etwas bei „haufe unter 2.4 ff“ ?

Gerne wieder etwas „Licht in`s Dunkle“ und eine guten Start in die neue Woche

dhaase