Liebe Leute, ich mach mir ein Kopf was der eine oder andere unter unterlassener Hilfeleistung versteht.
Die einen sehen so ein Tatbestand zb. bei einen Verkehrsunfall wo einer der helfen koennte seine Hilfe unterlaesst.
Nun gibts aber auch andere Tatsachen der unterlassenen Hilfeleistung, zumindest mal aus meiner Sicht. Oder es sollte auch in anderen Faellen dieser Tatbestand bestehen.
Gehen wir mal von einen Fall aus wo eine Behoerde nach gesetztlichen Vorgaben unter Umstaenden dazu verpflichtet ist Hilfe in Notfaellen an einzelne zu leisten.
Sich jedoch weigert auf Antrag hin ueberhaupt zu reagieren, bzw. zu Pruefen, geschweigedenn zu Antworten.
Nun befindet sich eine Person in einer Notlange in einen fremden Land, dem seine Finanziellen Mittel ausgegangen sind. Er weiss sich nicht mehr zu helfen und bekommt auch von niemanden irgendeine Hilfe.
Nun gibt es Laender die Auslaender ins Gefaengnis stecken, wenn Sie zum Beispiel kein Visum vorweisen koennen. Und fuer jeden Tag ohne Visum rund 15 Euro Strafe verhaengen. Wer nicht zahlt darf das Land nicht mehr verlassen und sitzt solange in Haft bis einer diese dann aufgelaufene Strafe bezahlt.
Die Behoerde, in dem Fall die Botschaft weigert sich Hilfe zu leisten. In diesen Fall sehe ich eine indirekte Notlage, wo der betroffene sich aus eigener Kraft nicht mehr helfen kann und die konsequenzen enorm waeren.
Er wird zwar nicht daran sterben, jedoch wird er seiner Freiheit beraubt.
Kurz gesagt, halte ich das fuer unterlassene Hilfeleistung in einen Notfall obwohl die Behoerde zumindest verpflichtet ist zu Pruefen und innerhalb der Frist zu Antworten.
Oder man erklaere mir Bitte was es dann ist, wenn dies keine unterlassene Hilfeleistung ist.
Das mit dem Visa war ein Beispiel. Hilfe fuer einzelne muss auch fuer sonst Hilfebeduertige Personen in Notfaellen gezahlt werden, sprich wenn man ein Kind zuhause hat und es nicht mehr ausreichend ernaehren kann, weil die Person nicht die moeglichkeit hat das gierfuer notwendige Geld aus eigener Kraft zu beschaffen, oder das erwirtschafftete Geld trotz Arbeitsleistung nicht ausreicht um zb. taegliche Milch und Essen kaufen zu koennen.
Fall 3 waere, ein Auslaender, dessen Reisepass voll ist und dringend auf zumindest ein Ersatzausweis angewiesen ist, der jedoch nicht ueber die Kosten von 39 Euro hierfuer verfuegt und keine moeglichkeit sieht sich dieses Geld zu beschaffen, jedoch aber den Pass benoetigt um den Visabegehren des Gastlandes genuege zutun. Er muss auch hier am Beispiel oben ohne Hilfe der Behoerde mit uebelsten Konsequenzen fuer seine Person rechnen.
Wie sind die Faelle zu werten, kann die Botschaft fuer unterlassene Hilfeleistung strafrechtlich belangt werden und wenn wie wenn keine unterlassene Hilfeleistung.