Was ist vom 'arschloch' zu erwarten?

Liebste Community,

eine Person, die mir doch recht nahesteht hat sich ein Auto von einem russischen Autohändler gekauft. Der hat sie nach strich und Faden betrogen und Schrott verkauft. Nach einigen Schriftwechseln und letztendlich kurz vor der Klage, musste sie nocheinmal den Wagen beim Autohändler vorführen. der hatte noch einen seiner Kumpanen danebenstehen. Meine Bekannte einen Freund, der nicht ich war.

Als der Autohändler provozierend alle Mängel kalt abstreitete (obwohl von Werkstatt dokumentiert) ist meiner Bekannten ein herzlichst gemeintes „Arschloch“ rausgerutscht.
Der Freund hat es gehört. Der Autohändler auch. Sein Kumpane war zu weit weg.

Nun flattert meiner Bekannten eine Stellungnahme (schriftlich) zu dieser Beleidigung vom Polizeipräsidium ins Haus. Kumpane wird als Zeuge genannt.

Was kann man tun? Was ist zu erwarten ? Kann man es zum guten drehen ohne das *piieeeep* zu erschiessen?

vielen Dank

PixelKoenig

§ 185 StGB (owT)

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Lieber Levay,

danke für Deinen Hinweis. Kostet eine Ausgabe der StGB ca gleichviel wie das zu erwartende Strafmass ? Stehen da auch Tips drin, wie man sich dann im „Ernstfall“ verhaelt ?

Vielleicht machst Du Dir die Mühe und schreibst etwas dazu, oder schickst mir einen Link, zu einer Seite auf der mein Problemchen nachvollziehbar beschrieben wird und ich die Konsequenzen aus der Impulsivitaet meiner Bekannten nicht nur erahnen kann, sondern auch Laiengerecht nachvollziehen kann.

herzlichen Dank

PK

Vielleicht sei noch erwaehnt, dass nicht alle mit Gesetzestexten etwas anfangen koennen. Man kann sie verstehen… allerdings beweist die Praxis, dass in solchen Texten oft fuer den Laien herbe Ueberraschungen stecken. Deshalb fragt man hier ja auch. Oder?

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In der Tat, Pixelkönig,
ist die Antwort von etwas sehr knapp ausgefallen, ich denke, er war im Streßß, hatte er doch nicht einmal Zeit trotz (owT) das Ganzkörperzitat zu löschen.
Seis drum, hier

§ 185 STGB
_Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._

Du kannst dich vielleicht mal durch die Beispiele hier durchlesen http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Grüße
Eckard

Wie schon kurz zuvor ausführlich diskutiert, reicht ein „Arschloch“ unter Privatpersonen kaum aus, um die Maschinerie in Gang zu setzen. Meistens wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses eingestellt oder schlimmstenfalls mit einer geringen Geldbusse. Es kommt darauf an, wo du lebst. In grösseren Städten und bei einer überbelasteten Staatsanwaltschaft kräht kein Hahn danach, während dessen der Staatsanwalt in einem kleineren Ort schon mal tätig wird.

Zudem platzt den meisten das „Arschloch“ nicht einfach raus, sondern es ging ein Streit voraus, bei dem das Gegenüber oft ebenfalls ausfällig geworden ist, was hinsichtlich einer Strafbarkeit auch mit zu berücksichtigen ist und dann auch zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann.

Gruss
BM

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