Was ist vom Studium steuerlich absetzbar

Hallo,

ich studiere derzeit im 4. Semester an der TUM. Dies ist mein Erststudium, habe keine Befreiung von den Studiengebühren und pendle täglich etwa 50km (30km Auto, den Rest mit der Bahn). Vor etwa einem Jahr habe ich in der Zeitung gelesen, dass man Aufwändungen aus dem Studium bei Berufsstart bis zu fünf Jahre rückwirkend absetzen kann. Jetzt bin ich nochmal ins Finanzamt gegangen, um zu fragen, wie das genau funktioniert, und die Antwort war „Da Sie in den Semesterferien gearbeitet haben (ca 4000€ brutto/Jahr), können Sie keine Ansprüche geltend machen, da die Studienkosten diesen Betrag nicht übersteigen“. Ich war geschockt, ist denn der deutsche Staat wirklich so idiotisch und lässt nur diejenigen ihre Studienkosten absetzen, die in den Semesterferien lieber faul rumgelegen sind, anstatt zu arbeiten? Gibt es keine Möglichkeit für mich meine entstandenen Kosten ~3700€/Jahr (Pendelkosten + Studiengebühren) nach meinem Studium steuerlich geltend zu machen? Vielleicht ist irgendjemand so nett, der sich auf diesem Gebiet auskennt, mich etwas aufzuklären.

MfG

Hallo.
kenn ich mich absolut nicht aus mit. Frag mal bitte nen Steuerfachmenschen. Der müsste sowas wissen :smile:

Gruß Svenja

Hallo,

ich studiere derzeit im 4. Semester an der TUM. Dies ist mein
Erststudium, habe keine Befreiung von den Studiengebühren und
pendle täglich etwa 50km (30km Auto, den Rest mit der Bahn).
Vor etwa einem Jahr habe ich in der Zeitung gelesen, dass man
Aufwändungen aus dem Studium bei Berufsstart bis zu fünf Jahre
rückwirkend absetzen kann. Jetzt bin ich nochmal ins Finanzamt
gegangen, um zu fragen, wie das genau funktioniert, und die
Antwort war „Da Sie in den Semesterferien gearbeitet haben (ca
4000€ brutto/Jahr), können Sie keine Ansprüche geltend machen,
da die Studienkosten diesen Betrag nicht übersteigen“. Ich war
geschockt, ist denn der deutsche Staat wirklich so idiotisch
und lässt nur diejenigen ihre Studienkosten absetzen, die in
den Semesterferien lieber faul rumgelegen sind, anstatt zu
arbeiten? Gibt es keine Möglichkeit für mich meine
entstandenen Kosten ~3700€/Jahr (Pendelkosten +
Studiengebühren) nach meinem Studium steuerlich geltend zu
machen? Vielleicht ist irgendjemand so nett, der sich auf
diesem Gebiet auskennt, mich etwas aufzuklären.

Wieder eine Rechtsfrage. Geh doch zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Da gibt es genaue Antworten.

Hallo,

Eine genaue Auskunft kann ich auch nicht geben,aber auf dem Zettel meines Steuerberaters stehen z. B.

Ausbildungskosten für Erststudium,Schul-Materialkosten
Studiengebühren,Fahrkosten-KM-Geld,falls eine Wohnung vorhanden dann die Nebenkosten,Kfz-Versicherung,alle Versicherungen die Sie haben,Arzt-Medikamentenkosten,Brille,Reparaturkosten vom PC,bis zu 150.-€ Spenden usw.
Für das verdiente Geld ist ihnen doch die Steuer abgezogen worden?
Ich habe noch nie gehört das Studenten nur bis zu einem bestimmten Betrag verdienen dürften.
Meine Tochter arbeitet in der Hotelbranche,die haben immer Studenten zur Aushilfe die im Jahr 2-3mal für mehrere Wochen-Monate da sind.

Gruß
monika61

Hallo,

na beim Finanzamt klärt man keine Steuerfragen - genauso wie man beim Arbeitsamt keine Arbeitslosigkeit bekämpfen kann …

Studiengebühren sind absetzbar, allerdings hast Du bei einem Einkommen von EUR 4.000 wahrscheinlich im SS und WS - also EUR 8.000,-- abzgl. Werbungskosten eine Steuerlast in Höhe von EUR 0,00.

Gescheiter wäre der Weg zu versuchen die Kosten als Verlustvortrag in ddie kommenden Jahre fortzuschreiben und mit positiven Einkünften im späteren Berufsleben verrechnen zu können. Aber das müsstest Du mit einem Steuerberater ausloten. Sorry - http://www.eurogrube.de/geld-und-finanzen/studienkos…

Viel Erfolg!

MfG

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

hi da_geri,

mir würde nur einfallen, noch mal im student service center nachzufragen. die kennen sich ja damit aus, bzw. wissen wo man nachfragen kann…

lg falaz

Hallo da_geri!

Ich kann deine Verärgerung gut verstehen, doch in diesem Gebiet kenne ich mich leider nicht gut aus!
Ich hoffe, dass du noch einige erfreuliche Antworten erhälst!
Liebe Grüße,
Kristin

Hallo Geri,

hm, so ganz genau kenne ich mich da auch nicht aus, sorry. Ich weiß nur, dass ich, da ich während des Studiums freiberuflich gearbeitet habe, meine Semestergebühren von meinem Gewinn abziehen konnte und so auf einen niedrigeren Bruttojahreslohn kam. In deinem Fall lohnt sich vielleicht ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater, der dir eine einfache Antwort darauf geben kann. Das ist oft nicht sooo teuer und schafft Klarheit.

Lieben Gruß und viel Erfolg mit deinem Studium,
Anne

Hallo,

ums vorwegzunehmen, wenn Sie in den letzten Jahren immer rund 4.000 € p.a. verdient haben und letztendlich die Kosten rund 3.700 € p.a. betragen werden Sie keine steuerlichen Vorteile erlangen.

Es gibt zwei Arten die Erststudiums-Kosten abzusetzen.

  1. Sonderausgaben; vom Gesetzgeber gewollt
    Obergrenze 4.000 € p.a. Aber max. in Höhe der Einnahmen >> Kein Verlustvortrag für Zukunft (Hier werden meist höhere Einnahmen erzielt und dadurch kann man die Altverluste mit aktuellen hohen Einnahmen aus dem Berufsleben verrechnen).

  2. Werbungskosten; von diversen Gerichten entschieden
    Wenn ein Student nachweisen kann, dass er ein Studiengang besucht, um später einen bestimmten Beruf auszuüben, dann kann er die Kosten als Werbungskosten absetzen > Verrechnung mit Einnahmen, sollte ein negativer Ergebnis entstehen, dann können diese Verluste vorgetragen werden.

Bei Ihnen ist aufgrund der Einnahmen m.E. ein Verlustvortrag und damit eine Steuerersparnis für künftige Einnahmen nicht möglich.

Hallo,

so genau kenn ich mich damit nicht aus. Soweit ich weiß, kann man die Kosten für Studium als Bildungskosten und Fahrten Wohnung-Bildungsstätte auf den Pauschbetrag anrechnen.
Ansonsten weiß ich auch nicht. WISO ist da ein sehr gutes Programm und ein guter Ratgeber für.

Gruß anische

Genau kenn ich mich nicht aus. Allerdings würde ich die Kosten bei der Einkommensteuer angeben.
Vile Glück

Hallo,
das Bundesministerim für Finanzen hat sich erst die Tage dazu geäußert. Habe mich aber noch nicht auf den neusten Stand gebracht. Am besten beim BMF noch mal recherchieren.
Die Frage ist auch welche Answeisung das Amt noch hat. Denn es daruf nur nach Anweisung von Ministerien die Gesetze umgesetzt werden.
Gruß