Hallo,
ich studiere derzeit im 4. Semester an der TUM. Dies ist mein Erststudium, habe keine Befreiung von den Studiengebühren und pendle täglich etwa 50km (30km Auto, den Rest mit der Bahn). Vor etwa einem Jahr habe ich in der Zeitung gelesen, dass man Aufwändungen aus dem Studium bei Berufsstart bis zu fünf Jahre rückwirkend absetzen kann. Jetzt bin ich nochmal ins Finanzamt gegangen, um zu fragen, wie das genau funktioniert, und die Antwort war „Da Sie in den Semesterferien gearbeitet haben (ca 4000€ brutto/Jahr), können Sie keine Ansprüche geltend machen, da die Studienkosten diesen Betrag nicht übersteigen“. Ich war geschockt, ist denn der deutsche Staat wirklich so idiotisch und lässt nur diejenigen ihre Studienkosten absetzen, die in den Semesterferien lieber faul rumgelegen sind, anstatt zu arbeiten? Gibt es keine Möglichkeit für mich meine entstandenen Kosten ~3700€/Jahr (Pendelkosten + Studiengebühren) nach meinem Studium steuerlich geltend zu machen? Vielleicht ist irgendjemand so nett, der sich auf diesem Gebiet auskennt, mich etwas aufzuklären.
MfG