Was ist von diesem Zeugnis zu halten?

Hallo zusammen,

würde mich über eine Beurteilung dieses - nicht meines - Zeugnis durch die Experten hier freuen.
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_Zeugnis

Herr xxx, geb. am xx.xx.xxxx in xxxx, war vom 01.04.2009 bis 31.12.2009 als Tarifbeschäftigter im sonstigen Dienst bei der xxxStadtxxx beschäftigt. Sein Einsatz erfolgte als Arbeitsvermittler bei der Arbeitsgemeinschaft xxx Gmbh im Sozialbürgerhaus xxxx mit der vollen Wochenarbeitszeit.

Der Aufgabenbereich von Herrn xxx umfasste die Arbeitsvermittlung und – beratung, die Integration und Betreuung der ihm zugeordneten Kunden in den Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung des individuellen Integrationsplanes, die Zuordnung der Arbeitnehmerkunden zu einer Profillage und die Überwachungen des Eingleiderungsprozesses [Anmerkung: hier Rechtsschreibfehler im Zeugnis]. Des Weiteren gehörte die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Professionen in den Bereichen Bezirkssozialarbeit und der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit zu seinen Aufgaben.

Herr xxx hat eine gute Dienstauffassung. Er hat sich mit Interesse in sein neues Arbeitsgebiet eingearbeitet. Er erfüllte seine Aufgaben im Rahmen der üblichen Arbeitszeit mit der nötigen Arbeitsbereitschaft entsprechend unseren Erwartungen. Herr xxx arbeitete nach Vorgabe selbstständig . Bei der Bearbeitung der ihm übertragenen Fälle zeigte Herr xxx das notwendige Fachwissen, das er entsprechend einsetzte.

Herr xxx ist seinen dienstlichen Pflichten mit Interesse nachgekommen und hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit abgewickelt. Die Arbeitsqualität entsprach den Anforderungen.

Herr xxx war ein verantwortungsbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginen und Kollegen war einwandfrei. Gegenüber Bürgerinnen und Bürger war Herr xxx höflich.

Das Arbeitsverhältnis bei der xxxStadtxxx endete mit Ablauf der vereinbarten Dauer.

Wir bedanken uns bei Herrn xxx für die geleisteten Dienste und wünschen ihm für seine weitere persönliche und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

xxx, 04. Januar 2010

yyy
Tarifbeschäftigte im sonstigen Dienst_

So, Ihr seid dran…

Gruss Ivo

Hallo,

eher nicht so berauschend. Ich schätze mal 3-4 (wobei 4 anfechtbar ist).

Viele Grüße

Hossa :smile:

In dem Zeugnis fehlt jeder Superlativ, noch nicht einemal besondere Hervorhebungen sind zu erkennen. Ebenso fehlt das berühmte „stets“, und ein fehlendes „stets“ ist in der Regel gleichzusetzen mit einem „nicht immer“.

Offenbar hat die betreffende Person nur das Nötigste getan und keine besondere Einsatzbereitschaft gezeigt. Auch eine gewisse Ideenlosigkeit („nach Vorgabe selbstständig“) wird der Person attestiert. Daher wird die Leistung auch nur mit „ausreichend“ bewertet („zu unserer Zufriedenheit“).

Dieses Bild wird nochmal durch den Schlusssatz unterstrichen. Der Person wird für die weitere persönliche und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg gewünscht. Vor „viel Erfolg“ fehlt das Wort „weiterhin“. Die Person hatte also bisher keinen Erfolg, man wünscht ihr aber für die Zukunft nun endlich viel Erfolg.

Alles in allem, ein „ausreichendes“ Zeugnis.

Viele Grüße

Hasenfuß

Hi!

eher nicht so berauschend. Ich schätze mal 3-4 (wobei 4
anfechtbar ist).

Zeugnisse sind grundsätzlich nie anfechtbar, und gegen jedes Zeugnis kann man klagen.

Gruß
Guido

2 Like

Örks
Hi Ivo!

Ich hoffe nur, dass da noch andere Referenzen vorhanden sind, denn außer der Tatsache, dass dieser Mensch in seinem Büro anwesend war steht da eigentlich nix.

Note 4 würde ich sagen.

Gruß
Guido

Abstand
Ugh.

[…] vom 01.04.2009 bis 31.12.2009

Herr xxx hat eine gute Dienstauffassung. Er hat sich mit
Interesse in sein neues Arbeitsgebiet eingearbeitet.

Er schaffte es, bei der Einarbeitung nicht ständig einzupennen.

Er erfüllte seine Aufgaben im Rahmen der üblichen Arbeitszeit mit
der nötigen Arbeitsbereitschaft entsprechend unseren Erwartungen.

Dank ihm konnten wir endlich unsere Stempeluhr zum Reinigen geben - so genau wie er guckt niemand auf die Uhr.

Bei der Bearbeitung der ihm übertragenen Fälle zeigte Herr xxx
das notwendige Fachwissen, das er entsprechend einsetzte.

Genau so viel Ahnung, dass wir ihn nicht wegen völliger Inkompetenz entsorgen konnten.

Herr xxx ist seinen dienstlichen Pflichten mit Interesse
nachgekommen und hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer
Zufriedenheit abgewickelt. Die Arbeitsqualität entsprach den
Anforderungen.

Arbeitsergebnisse an der untersten Zumutbarkeitsgrenze.

Gegenüber Bürgerinnen und Bürger war Herr xxx höflich.

Grammatisch falsch - „Bürgern“

Er hat nicht gerade gebellt und geknurrt, wenn ein Kunde kam - aber viel hat nicht gefehlt.

Das Arbeitsverhältnis bei der xxxStadtxxx endete mit Ablauf
der vereinbarten Dauer.

Gott seis gepfiffen und gebassgeigt.

Wir bedanken uns bei Herrn xxx für die geleisteten Dienste

Ja, schönen Dank aber auch, ehrlich jetzt …


In Summa ist das ein Totalverriss: Ein Arbeitnehmer, der aber auch nicht das Geringste über die Mindestanforderungen hinaus leistete, der nach Anweisung das Mindestpensum schaffte und sich auch nicht durch Kundenorientierung auszeichnete. Von Weiterentwicklung, geschweige denn durch Eigeninitiative, keine Spur. Meiner Meinung nach ist das keine Vier mehr, und der Arbeitgeber müsste bei einer eventuellen Klage schon einiges an Nachweisaufwand betreiben, um das Zeugnis in Gänze so, wie es sich hier darstellt, zu rechtfertigen. Das geforderte Wohlwollen vermag ich hier nicht zu erkennen.

Aga,
CBB