Was ist, wenn der Steuerberatzer nicht zahlen kann

Hallo liebes Forum,

Ein Steuerberater für letzten 2 Jahre die Einkommenssteuer-Erklärung gemacht. Bekannt war vorher, dass eine Rückerstattung in Höhe von ca. 10.000.- € zurückkommt.
Dies ist so auch geschehen. Da, von zuvor, noch ein paar Schulden an den Steuerberater bestanden, wurde die Rückerstattung zuvor kpl. an diesen abgetreten. Das Geld ist dann bei dem Steuerberater eingegangen. Eine konkrete Abrechnung wurde von disem auch dann erstellt, verbunden mit der Frage, wohin er das überschüssige Geld, von z.B. 6.000.- €, überwiesen werden sollte. Eine Kontoverbindung würde dann mitgeteilt. Es kam nie Geld an. Nach telefonischer Rückfrage, wo das Geld nun bliebe, war die Auskunft: Er kann im Moment nicht zahlen. Das Konto würde es nicht hergeben. Er müsste in Raten zahlen. Das Finanzamt hat von ihm Geld gewollt.
ALSO, was jetzt?? Trotz Aufforderung eines Ratenplanes und ähnliches, meldet er sich nicht mehr.
Wie kann man in so einem Fall weiterverfahren??
Im voraus vielen Dank.
mfg.
Asandre

Die zuständige Kammer für die Zunft der Steuerberater ist die Steuerberaterkammer:
http://www.google.de/search?hl=de&q=s

Die sind für Einhaltung der Standesregeln zuständig, notfalls kann einem StB bei gravierenden Verstößen auch die Zulassung entzogen werden.

Man könnte auch einen Fachanwalt für Steuerrecht einschalten…

wie petz schon schrob, exact so den sachverhalt per brief an die zuständige steuerberaterkammer mit der bitte um hilfe in dieser sache.

eine kopie an den steuerberater zur kenntnisnahme.

wichtig ist der sachverhalt, dass er sagt, dass es das konto nicht hergäbe… vllt. könnte man ja in erwägung ziehen, sich etwas geld bei einer bank zu beschaffen…

ich wette die kohle kommt schneller als man glaubt…

gruß inder

Servus,

handelt es sich im vorgetragenen Sachverhalt tatsächlich um einen Steuerberater? Das beschriebene Verhalten sieht nicht danach aus, alldieweil ein derart unzuverlässiger Umgang mit fremdem Geld durchaus für den Widerruf einer Bestellung ausreicht.

Ich habe das Gefühl, am vorgetragenen Sachverhalt fehlt etwas. Könnte das eine von den Kanzleien sein, bei denen man neben der Tür nur noch den Schatten des abmontierten Schildes auf dem Putz sieht - dafür ist der Mann billich?

Schöne Grüße

MM