Was ist, wenn man bei der Zollkontrolle die

… Arbeitszeit falsch angegeben hat, aber nicht mit Absicht? Mein Freund, versteht noch schlecht deutsch, er hat verstanden wie viel er im Zeitraum von 15 Tagen arbeitet, jetzt hat er Angst vor seinem Chef, muss er eine Strafe befürchten. Es waren keine falschen Angaben, sondern nur ein Missverständnis, ich kenn mich da aber so gar nicht aus. Darum frage ich, ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.

Na ja,

korrigieren wird man sich später können. Lügen für den Chef sollte man aber nicht. Und meistens kommt das eh raus, denn die vom Zoll sind schon klasse. Mir riecht das nämlich nach illegaler Bezahlung unterhalb des Mindestlohns. Ich finde, da sollten Ausbeuterchefs bluten.

Viele Grüße

Peter

hi

bei der zollkontrolle ? wieso wurde denn da überhaupt nach arbeitszeit gefragt?

gruss crizbee

Hallo,
der Zoll bearbeitet auch den Bereich Finanzkontrolle und Schwarzarbeit. Das ist ein Thema bei dem ich mich leider gar nicht auskenne. Mein Wissen bezieht sich auf grenzüberschreitende Verkehre mit allem was dazu gehört. Tut mir Leid nicht helfen zu können.
Gruß
Detlef

Hallo,

dein Freund soll auf jeden Fall mit seinem Chef reden. Er muss den Irrtum aufklären und sich ggf. dafür entschuldigen.
Wenn es tatsächlich nur ein Verständigungsproblem war, wird der Chef das akzeptieren. Aber auf jeden Fall mit ihm reden

Viel Glück

Hallo,

bei Fragen der Behörden ist die Wahrheit zu sagen. Bei der Zollkontrolle und Frage nach Arbeitszeit geht es um illegale Schwarzarbeit bzw. einhalten Arbeitszeitschutzgesetz. Wenn die Zeiten eingehalten sind, ist es kein Problem falsche Aussage getroffen zu haben. Wenn die zulässigen Zeiten überschritten waren, so gibt es so oder so eine Strafe. Nur wird die „Lüge“ beim Strafmass mit berücksichtigt. Die Ausrede Sprache wird kein Gericht anerkennen, man braucht ja nicht zu antworten. Wenn Strafe kommt würde ich den Bescheid ganz genau ggf. mit einem Anwalt prüfen.

Allerdeings ist es immer schlecht, wenn schon die erste Antwort falsch war. Es gilt der Grundsatz lieber gar nichts sagen als was falsches. Und wenn ich was nicht verstehe auf einen Dolmetscher bestehen. Wenn dein Freund hier arbeitet und kein Deutsch versteht muss es ja dort jemand gegegeben haben, mit dem er sich verständigen kann. Sonst wüsste er ja nicht was er tun soll. Und den hätte er halt mit zuziehen sollen. So wird auch die Behörde argumentieren. Kann leider nur sagen: dumm gelaufen, ungeschickt verhalten.
LG