Was ist, wenn nur die Töchter erben, nicht der Ma

Hallo, eine Noch-Ehefrau lebt getrennt von ihrem Mann, der lebt schon länger im Pflegeheim. Die Frau möchte ein Testament machen und alles, was sie hat (Eigentumswohnung, Auto etc. ) ihren zwei Töchtern vererben. Der Mann soll gar nichts bekommen.

  1. Frage: Aber er bekommt doch seinen
    Pflichtanteil, oder? Wie hoch ist
    der?
  2. Frage: Ist das relevant, dass die Frau
    alles selbst erarbeitet hat und
    nichts von ihrem Mann ist?
  3. Frage: Wenn sie eine Schenkung für ihre
    beiden Töchter macht, ist das
    sinnvoller, fällt da keine Erb-
    schaftssteuer an?
  4. Frage: Wieviel Erbschaftssteuer zahlt
    sie, ab welchem Betrag des Erbes?
    Danke vielmals für die Antworten. Ameliecheyenne

Hallo, eine Noch-Ehefrau lebt getrennt von ihrem Mann, der
lebt schon länger im Pflegeheim. Die Frau möchte ein Testament
machen und alles, was sie hat (Eigentumswohnung, Auto etc. )
ihren zwei Töchtern vererben. Der Mann soll gar nichts
bekommen.

  1. Frage: Aber er bekommt doch seinen
    Pflichtanteil, oder? Wie hoch ist
    der?

Das kommt auf den ehelichen Güterstand an und darauf, wie sich der Mann nach dem Tod der Frau verhält. Im Fall der Zugewinngemeinschaft (Regelfall) treffen Zugewinnausgleich und Erbe aufeinander und werden vom Gesetz auch kombiniert miteinander geregelt.

  1. Frage: Ist das relevant, dass die Frau
    alles selbst erarbeitet hat und
    nichts von ihrem Mann ist?

Nein, die Frau kann über ihr Eigentum unabhängig davon bestimmen, ob sie es durch harte Arbeit oder durch Geschenk erlangt hat oder auf sonstige Weise.

  1. Frage: Wenn sie eine Schenkung für ihre
    beiden Töchter macht, ist das
    sinnvoller, fällt da keine Erb-
    schaftssteuer an?

In diesem Fall heißt die Erbschaftssteuer eben Schenkungssteuer.

  1. Frage: Wieviel Erbschaftssteuer zahlt
    sie, ab welchem Betrag des Erbes?

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deut…