Was ist, wenn Person A eine Demo/Kundgebung

… 48h vor dem stattfinden anmeldet und sich das betreffende Amt nicht meldet? Z.B. Person A melde eine Kundgebung am Freitag um 11 Uhr an (per Fax oder steck es in den Briefkasten) für Sonntag 17Uhr an, jedoch meldet sich das Amt nicht. Die Kundgebung wurde aber rechtzeitig angemeldet (48h davor), darf die Kundgebung trotzdem stattfinden? Eine Anmeldung gab es ja.

Hallo,

kommt auf das Bundesland drauf an.
Versammlungsrecht ist seit der letzten Föderalismusreform Ländersache

grüße
miamei