Hallo,
ich hab da mal ein kleines Problem und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich arbeite seit 14 Monaten in einem kleinen IT- Unternehmen mit insgesamt 5 Angestellten. Es ist ein sehr familiäres Klima in unserer Firma und wir sind mit dem Chef „per Du“.
Das Problem was nicht nur mich betrifft ist folgendes:
In meinem Arbeitsvertrag ist als Zahltag der letzte Tag des Monats genannt. Mein Chef ist der Meinung es würde also reichen wenn er das Gehalt am letzten Tag de Monats überweisen würde, was allerdings zur Folge hat das ich über mein Gehalt meist erst am 4 oder 5 des Folgemonats verfügen kann.
Da aber gerade am Anfang des Monats diverse Abbuchungen von meinem Konto abgehen auf die ich zum Teil auch keinen Einfluss habe kommt es dabei jeden Monat zu größeren Schwierigkeiten.
Ich hab meinen Chef nun schon mehrmals darauf hingewiesen, aber er beharrt auf seinem Standpunkt das sein Verhalten Korrekt ist.
Meine Frage nun: gibt es eine Arbeitsrechtliche Definition oder event. sogar ein AG Urteil darüber was Zahltag ist , also der Tag wo der Arbeitgeber das Gehalt anweist oder der Tag wo der Arbeitnehmer darüber verfügen kann?
Vielen Dank
Hi Ronny,
da gibt’s keine Definition, sondern nur Vereinbarungen, entweder in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. In meinem Vertrag zB heißt es sinngemäß: „AG stellt sicher, dass AN am 1. Werktag des Monats über sein Gehalt verfügen kann“.
Gruß Ralf
Hallo,
wenn im Arbeitsvertrag nichts steht, gilt http://dejure.org/gesetze/BGB/614.html
Gruß,
Christian
Hallo
Im Prinzip stellt sich doch die Frage wenn ein termin wie zb letzter Tag im Monat als „Zahltag“ angegeben ist, ist das nun der Tag an dem der Arbeitgeber das Geld überweist, oder ist das der Tag an dem der Arbeitnehmer sein gehalt zur verfügung hat? Und was ist wenn der letzte Tag im Monat auf einen samstag oder sonntag fällt?
Gruss Jens
Hallo Ronny,
Dein Chef befindet sich im Recht, da er die Gehälter per Ultimo bezahlt. Du arbeitetest vom 01. bis zum 30/31. eines Monats. Der letzte Tag an dem Du im Monat arbeitetst ist auch der Gehaltsauszahlungstag. Sprich, am 30. muß a) der Chef Dir das Geld in bar auszahlen, oder per seiner Bank zu Deiner Bank überweisen. Auf jeden Fall muß das Geld nachweislich das Haus verlassen haben. Für Banklaufzeiten kann Dein Chef nichts. Bei uns klappt das übrigens prima. Da ich teilweise per Bank oder per bar die Gehälter auszahle, das bleibt immer den Angestellten oder Arbeiter offen, mal so oder so, wie sie es wollen, sogar ein Splitting ist mir Recht, gibt es nie darüber Streitigkeiten. Die Banklaufzeit ist allerdings bei uns sehr kurz. Auf die gleiche Typ Bank innerhalb des Tages, Fremdbank einen Tag später. Sollte das Wochenende dazwischenliegen, ist der letzte Arbeitstag in der Woche, der Freitag i.d.R. der Auszahlungs-oder Überweisungstag, so daß zum 01 oder spätestens 02 des Folgemonats die Gelder bei den AN sind.
Wenn Dein Geld so spät ankommt, kann es an der Bankverbindung liegen, oder aber Dein Chef schickt das Geld später ab.
Die Banklaufzeiten sind nämlich auf einen Tag reduziert worden, zumindestens was die Valuta (Wertstellung bei Eingängen) betrifft.
Gruß
Rolf
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