Was ist zu beachten bei Büro-/Wohn-WG?

Hallo,

nochmal eine Frage zu Mr. X, seines Zeichens Freiberufler:

Er möchte ein größeres Büro. Findet auch eine sehr schöne Wohnung zur Miete (Nutzung als Freiberuflerbüro ist ok) - allerdings ist die etwas zu groß. X findet jedoch eine Privatperson Y, die zwei Zimmer davon mitmieten möchte. Dann passt es wunderbar. 3 Zimmer und große Abstellräume für X als Büro, zwei kleinere Zimmer für Y als Wohnraum (sowie natürlich Mitnutzung von Küche und Bad).

Wie würde das in der Fibu (GUV) und steuerlich gesehen?

X zahlt die Miete und NK komplett an den Vermieter. von Y würde X jeden Monat für die beiden Zimmer eine Untermiete kassieren und zur Vereinfachung eine NK-Pauschale. Oder müssten die NK unbedingt ebenfalls wieder einzeln abgerechnet werden? Die Untermiete würde er einfach an den Quadratmetern der Zimmer im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung orientieren.

Ist das ok? Würde dann beides in der GUV auftauchen (Ausgabe = Gesamtmiete + NK, Einnahmen = Untermiete + NK-Pauschale), oder müsste auch eine Anlage V ausgefüllt werden?

X ist USt-pflichtig. Für die Miete, die X bezahlt, wird vom Vermieter keine VSt ausgewiesen. Müsste X nun auf die von Y verlangte Untermiete auch USt abführen? Und auf die NK-Pauschale?

Gibt es bei so einer Art „Büro/WG“ sonst etwas zu beachten?

Danke im voraus für Tipps!

Viele Grüße
Mark

Ist das ok? Würde dann beides in der GUV auftauchen (Ausgabe =
Gesamtmiete + NK, Einnahmen = Untermiete + NK-Pauschale), oder
müsste auch eine Anlage V ausgefüllt werden?

hi,

ja! beides in GuV, V ist nachrangig (§ 21 Abs. 3 EStG!)

X ist USt-pflichtig. Für die Miete, die X bezahlt, wird vom
Vermieter keine VSt ausgewiesen. Müsste X nun auf die von Y
verlangte Untermiete auch USt abführen? Und auf die
NK-Pauschale?

nein, keine USt! der umsatz ist & bleibt USt-frei (§ 4 Nr. 12a UStG!)

gruss vom

showbee

Danke! (oT)
Vielen Dank für die Information!

Mark

Vermietung gewerblich?

ja! beides in GuV, V ist nachrangig (§ 21 Abs. 3 EStG!)

Noch eine kurze Nachfrage: Das es sich bei Mr. X ja um einen Freiberufler handelt - kann die hier beschriebene Art der Vermietung als gewerblich eingestuft werden?

Danke
und viele Grüße

Mark