Hallo,
nochmal eine Frage zu Mr. X, seines Zeichens Freiberufler:
Er möchte ein größeres Büro. Findet auch eine sehr schöne Wohnung zur Miete (Nutzung als Freiberuflerbüro ist ok) - allerdings ist die etwas zu groß. X findet jedoch eine Privatperson Y, die zwei Zimmer davon mitmieten möchte. Dann passt es wunderbar. 3 Zimmer und große Abstellräume für X als Büro, zwei kleinere Zimmer für Y als Wohnraum (sowie natürlich Mitnutzung von Küche und Bad).
Wie würde das in der Fibu (GUV) und steuerlich gesehen?
X zahlt die Miete und NK komplett an den Vermieter. von Y würde X jeden Monat für die beiden Zimmer eine Untermiete kassieren und zur Vereinfachung eine NK-Pauschale. Oder müssten die NK unbedingt ebenfalls wieder einzeln abgerechnet werden? Die Untermiete würde er einfach an den Quadratmetern der Zimmer im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung orientieren.
Ist das ok? Würde dann beides in der GUV auftauchen (Ausgabe = Gesamtmiete + NK, Einnahmen = Untermiete + NK-Pauschale), oder müsste auch eine Anlage V ausgefüllt werden?
X ist USt-pflichtig. Für die Miete, die X bezahlt, wird vom Vermieter keine VSt ausgewiesen. Müsste X nun auf die von Y verlangte Untermiete auch USt abführen? Und auf die NK-Pauschale?
Gibt es bei so einer Art „Büro/WG“ sonst etwas zu beachten?
Danke im voraus für Tipps!
Viele Grüße
Mark