Hallo erstmal. Meine Frage bezieht sich im folgenden auf mein Recht und auf die Möglichkeiten die ich haben kann.
Meine Eltern liessen sich vor 16 Jahren scheiden. Seit diesem Zeitpunkt war mein Kontakt zu meinem Erzeuger unregelmäßig und an einer Hand abzählbar. Nun ist er verstorben. Ich habe keinerlei Wissen über seinen finanziellen Stand noch von seinen Aussenständen die vorhanden sein könnten. Da allerdings seine Geschwister mir nun aufrechneten welche Kosten ich tragen wurde, und sie mir anboten alles zu übernehmnen wenn ich auf meinen Erbteil verzichte stellt sich mir die Frage was kann ich tun um alle Fakten (Kosten/Erbe) zu erfahren ohne das ich seine Familie damit involviere? Herzlichen Dank für Eure Antworten!
Hallo,
erst einmal, sind Sie der einzige Nachkomme oder hatte der Vater noch weitere Kinder oder war er noch einmal verheiratet?
Wenn nicht, dann sind Sie der einzige und alleinige Erbe. Sie sollten bei Gericht -so der Vater in der Nähe wohnte- oder bei einem Notar am Ort einen Erbschein beantragen. Dann haben Sie alle Rechte auch gegenüber den Geschwistern des Vaters. Die erben nämlich nichts! Diese sind nicht einmal Pflichtteilsberechtigt.
Sollte sich dann doch herausstellen, dass der Vater mehr Schulden hinterlassen hat als Vermögen, können Sie, wenn Ihnen das bekannt wird noch die Annahme der Erbschaft wegen Irrtums anfechten und die Erbeschaft ausschlagen. Hinweis: Diese Maßnahme muss aber sofort nach Kenntnis geschehen und zwar innerhalb von drei Tagen. Ein Notar muss Ihnen dann sofort einen Termin geben, um diese Anfechtung vorzunehmen.
Alles klar?
MfG
PB
vor allen Dingen sollten Sie sich nicht übereilt zu irgendwelchen Entscheidungen hinreißen lassen.
Wie es weitergeht, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Ihr Vater ein Testament hinterlassen hat und welchen Inhalt dieses ggf. hat. Außerdem ist wichtig, ob es noch weitere Abkömmlinge gibt.
Hat Ihr Vater Sie von der Erbfolge ausgeschlossen, dann stünde Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zu, den Sie gegenüber dem oder den Erben geltend machen können. Hat Ihr Vater keine Regelung getroffen, werden Sie Erbe ggf. mit weiteren Abkömmlingen zusammen. Sie müssten dann entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen und sich hierfür die entsprechenden Informationen besorgen. Die Geschwister Ihres Vaters haben, wenn sie nicht testamentarisch bedacht sind, gar nichts zu melden.
Ich würde Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt zunächst einmal raten, sich mit dem zuständigen Nachlassgericht in Verbindung zu setzen, damit man dort weiß, dass sie existieren. Alles weitere sollten Sie tunlichst mit einem Anwalt abstimmen.
Du bist gesetzlicher Erbe. D. h. wenn es ein Testament gegeben hat, müsstest Du automatisch vom zuständigen Nachlassgericht (das in dem Ort liegt, wo Dein Vater gestorben ist), benachrichtigt werden. Frag doch da einfach mal nach. Die geben Dir auf alle Fälle Auskunft.
hallo,
das klingt als wenn vermögen vorhanden ist,nachdem die familie ja gleich bereit ist,alles zu bezahlen,wenn sie verzichten…
sie können bei den erben eine bestandsaufstellung über das erbe verlangen.ich würde Ihnen raten,einen anwalt zu nehmen!
p.s.
es gibt beim pflichtteil(um den es hier ja wohl geht)keine beteiligung an schulden,etc.sie müssen vom erben(ich nehm an es gab ein testament)Ihren anteil verlangen.kosten müssen sie keine tragen!!!
hallo bertholomeo
die einzige möglichkeit, die sie haben, ist beim erbanwalt nachzufragen, welche möglichkeit sie haben.
ob sie bei der bank ihres vaters erfolg haben werden wage ich zu betweifeln, denn dafür müssen sie über einen erbschein verfügen.
ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
lg sicha
Hallo, Du kannst nur versuchen, beim zuständigen Amtsgericht - Nachlaßabteilung - (Sterbeort Deines Vaters) zu erfahren, ob er ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat oder ob die Geschwister einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt haben. Im letzten Fall müssten sie einen Nachlaßwert angegeben haben. Vergiss nicht die Sterbeurkunde Deines Vaters und Deine Abstammungsurkunde, da Du nachweisen musst, dass Du der leibliche Sohn bist. Falls dies alles nicht der Fall ist, besteht nur die Möglichkeit, die Geschwister Deines Vaters direkt zu bitten, Dir Vermögenswerte Deines Vaters darzulegen und die Belege über die entstandenen Kosten vorzulegen ggfs. in Kopie. Ansonsten besteht nur die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Nachlaßverwaltung zu stellen. Wenn Du sicher gehen willst, empfehle ich Dir, einen Notar zu Rate zu ziehen. MfG Löwenkind
wie ich dass verstehe, möchten Sie die Beerdigungskossten übernehmen und im Hintergrund bleiben.
Wenn Sie erbrechtlich nicht interessiert sind, so setzten Sie sich doch einfach mit der Wohnortgemeinde/Markt/Stadt in Verbindung dort werden Sie sicherlich mehr erfahren
Bestattungsinstitut usw.
Danke für die Anfrage… Leider kann ich mich dazu nicht konkret äussern, aber ich glaube nicht, dass man die Situation vor Annahme des Erbes erfahren kann…
Denn nur wenn man das Erbe annimmt hat man auch Rechte auf eine Auskunft bzw. Offenlegung der Unterlagen…