Was jetzt? Zusatzeinkommen in der Steuererklärung angeben oder nicht?

Ein Selbständiger nimmt im Oktober 2019 neben seiner normalen Tätigkeit noch eine kleine Nebentätigkeit als Lehrer an einer staatlichen Schule auf. Bis 31.12. fließen ihm sagen wir mal 1400 Euro dafür zu. Zu seiner Überraschung erhält er im Januar 2020 eine Jahresabrechung seiner Bezüge, in der lauter 0-Werte stehen. Erst mal denkt er das sei ein Fehldruck, fragt bei der Bezügestelle nach, und dort wird ihm gesagt dass dieses Einkommen 2019 nach Paragraph Hau-Mich-Tot EStG unter einer Grenze von 2500 Euro liege und daher keine Steuer abgeführt wurde.

Etwas später erhält er eine Mitteilung von ebendieser selben Stelle die ihm mitteilt, dass man auf Grund §93a dem zuständigen FA ein Einkommen von 1400 Euro gemeldet habe.

Nun ist die Einkommensteuer-Jahreserklärung abzugeben. In den Erläuterungen steht, dass man bei unselbständigen Tigkeiten die Daten aus der Bezügemitteilung 1:1 eintragen solle - also die Nullwerte. Ein dazu befragter hauptberuflicher Steuerberater sieht das ebenso.

Der Steuerpflichtige hat da so seine Zweifel, und würde vom Gefühl her eher die 1400 in der Steuererklärung eintragen. Kann auch sein, dass es egal ist, schließlich weiß das FA von der Einnahme, und wird alles schon irgendwie richtig abrechnen. Kann auch sein, dass sie Steuerhinterziehung unterstellt. Kann aber auch sein, dass das FA die 1400 von der Bezügestelle sieht, und nochmal 1400 von der Steuererklärung, woher sollen die Jungs wissen dass das die selben 1400 sind, dann kommt man am Ende auf 2800 Euro zu versteuerndes Einkommen !?

Also was ist nun richtig? Und wieso?

HG, Amrin.

Hallo
ich denke Deine Frage löst sich in § 3 Nr. 26 EStG auf. Du hast nebenberufliche Einkünfte als Lehrer, die unter 2.400 EUR liegen. Angeben ja, steuerpflichtig nein.

Viele Grüße aus Landshut
Steffen Göldner