Was kann alles abgesetzt werden?

Person A möchte mit mehreren anderen Personen ein Gewerbe anmelden.
Die Frage ist was Person A im laufenden Betrieb alles von der Steuer absetzten kann. Gibt es eine Bröschüre oder etwas zum nachlesen was alles abgestetzt werden kann? Und wie?

Vielen Dank

Hallo,

wenn du mit zwei Personen oder mehr ein Gewerbe gründen willst, seid Ihr automatisch eine Personengesellschaft.

Da das Thema sehr komplex ist, ist eine Frage, was können wir alles absetzen, sehr fehl am Platze.

Mir scheint, Ihr habt null Ahnung von der ganzen Thematik, so dass unbedingt ein Steuerberater aufzusuchen ist.

Spart 'ne Menge Ärger !

Gruß

Petz

Was zählt zu den Betriebsausgaben.
Hi !

Sämtliche Aufwendungen, die mit den Einnahmen im Zusammenhang stehen, können in der Gewinnermittlung als Aufwand verbucht werden!

Da über die Tätigkeit des Betriebes nichts gesagt wurde, kann hier auch keine Einzelaufstellung erfolgen. Einige Positionen sind aber sicherlich so allgemein, dass sie auch hier widergegeben werden können.

  • Wareneinkauf
  • Personalkosten (ACHTUNG: Geld, welches die Gesellschafter erhalten ist kein Gehalt, sondern Entnahme)
  • Raumkosten (Miete + Nebenkosten)
  • Versicherungen/Beiträge
  • Kfz- Kosten (Steuern, Versicherung, Kraftstoff, Reparatur,…)
  • Reisekosten (Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand)
  • Werbekosten
  • Abschreibungen
  • Sonstiges: Porto, Telefon, Büromaterial, Fachliteratur, Kosten für Anwalt/Steuerberater, Kontoführung, Betriebsbedarf

Da neben diesen einkommensteuerlichen Regelungen auch noch das Umsatzsteuerrecht, das Gesellschaftsrecht (Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages, dessen Entwicklung und die Durchführung der Regelungen), die Sozialversicherung,… bedacht werden sollten, empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ob dies nun ein Steuerberater, ein Anwalt oder „nur“ ein Buchführungshelfer ist, lass ich mal offen. Ohne eine solche Hilfe dürfte es aber mit der Gesellschaft schon wieder vorbei sein, ohne dass es richtig angefangen hat.

BARUL76

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Hätte ich das geschrieben, wäre sicherlich die Antwort gekommen, dass es gefährlich sei, solche Tipps hier zu geben, man sollte doch lieber einen Steuerberater aufsuchen …

Was ist mit Sonderbetriebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben, Ergänzungsbilanzen, Sonderbilanzen, etc ???

(Sonder-) Gewinnermittlung
Hi !

Hätte ich das geschrieben, wäre sicherlich die Antwort
gekommen, dass es gefährlich sei, solche Tipps hier zu geben,
man sollte doch lieber einen Steuerberater aufsuchen.

Weiß grad nicht, auf welchen Teil meiner Antwort du dich beziehst. Wenn es aber nicht ganz klar rüberkam, darf ich noch einmal versichern, dass auch ich in dem vorgestellten Fall professionelle Hilfe für unverzichtbar halte. Die Diskussion darüber, wer im Einzelnen (per Gesetz) berechtigt ist, Hilfe zu leisten und wer diese Hilfe in der Praxis dann noch alles leistet, möchte ich hier nicht wieder aufwärmen. Diese Diskussion hatten wir vor kurzem erst.

Was ist mit Sonderbetriebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben,
Ergänzungsbilanzen, Sonderbilanzen, etc ???

Sehr wichtiger Einwand. Das hatte ich bei meinem Artikel total übersehen. Also ein weiterer Punkt, sich nicht einfach so in die Gesellschaft zu stürzen, sondern sich jemanden zu besorgen, der von der ganzen Materie Ahnung hat (ob dies ein Steuerberater ist ODER ein Steuerfachangestellter, den man anstellt ODER … lasse ich weiter offen).

BARUL76

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Hallo,

was meine Vorschreiber gesagt haben, ist natürlich alles richtig. Ich kann Euch nur empfehlen, entsprechende Kurse bei der IHK oder Volkshochschule oder sonstigen Bildungsträgern zu besuchen.
Ihr wollte ja Euer Unternehmen nicht gleich nach einem halben Jahr wieder aufgeben müssen, oder? Schließlich müsst Ihr Euch schon ein bißchen mit Unternehmenssteuerung, ERfolgsrechnungen (ich lasse da jetzt bewusst mal wage - ob nur 4/3-Rechnung oder Bilanzierung…) und auch Steuerpflichten auskennen.
Selbst wenn Ihr einen Steuerberater zu Hilfe nehmt, ist es absolut unverzichtbar, dass man wenigstens die Grundlagen beherrscht. und die fehlen Euch sichtlich.

Grüße
Queedin

  • Kfz- Kosten (Steuern, Versicherung, Kraftstoff,
    Reparatur,…)

Hm,
mit dem Auto ist das ja wohl so, dass bei zB 40% tiger gewerblicher Nutzung auch 40% der Kosten abgesetzt werden können ?
Wie ist das dann mit dem Treibstoff ? Weiß das FA so ungefähr wieviel Benzin man bei 40%iger Nutzung verbraucht oder kann man einfach ALLE Quittungen einreichen ?

Danke ! Günter

Berechnungsmethode anteilige Kfz-Kosten
Hi !

Der übliche Weg ist, dass in der laufenden Buchhaltung erst sämtliche Belege/Aufwendungen erfasst werden. Im Anschluss werden die zu viel erfassten 60% korrigiert. Dies erfolgt meist in zwei Buchungen, die aus umsatzsteuerlicher sinnvoll sind.

Für den Normalbürger bei diesen Buchungen sicherlich verwirrend ist, dass man nicht einfach den Aufwand mindert, sondern stattdessen Einnahmen unter der Position „Privatentnahmen“ bucht. Dies führt dann am Ende zum selben Gewinn, ist aber aus steuerlicher Sicht die bessere (weil nachvollziehbarere) Lösung

Es werden mit der ersten Buchung 60% derjenigen Aufwendungen, die ohne Vorsteuer waren, als Einnahmen ohne Umsatzsteuer erfasst.
Mit der zweiten Buchungen werden 60% derjenigen Aufwendungen, welche den Vorsteuerabzug zuließen, als Einnahmen mit 16% Umsatzsteuer gebucht.
ACHTUNG: Auf den Aufwandskonten findet sich meist nur der Nettobetrag!!!
Sind also auf dem Konto „Kraftstoff“ insgesamt € 1.000 (netto) erfasst, so sind € 600 (netto = € 696 brutto) zu korrigieren.

In der Gewinnermittlung sähe es dann wie folgt aus:

Einnahmen 600
Umsatzsteuer <u> 96</u> 696

Kfz-Kosten 1.000
Vorsteuer <u> 160</u><u>1.160</u>

Ergebnis 464

Wie gesagt, vom Ergebnis her ist es das gleiche, wie die Erfassung von lediglich € 400 als Aufwand und € 64 als Vorsteuer, es ist eben nur aus (umsatz-) steuerlicher Sicht der bessere Weg.

BARUL76

  • Kfz- Kosten (Steuern, Versicherung, Kraftstoff,
    Reparatur,…)

Hm,
mit dem Auto ist das ja wohl so, dass bei zB 40% tiger
gewerblicher Nutzung auch 40% der Kosten abgesetzt werden
können ?

  • ertragssteuerlich nur mit fahrtenbuch zu dokumentieren…

Wie ist das dann mit dem Treibstoff ? Weiß das FA so ungefähr
wieviel Benzin man bei 40%iger Nutzung verbraucht oder kann
man einfach ALLE Quittungen einreichen ?

  • einfach alle einreichen - nennt man steuerhinterziehung

gruß inder

Danke ! Günter