Hier nochmal der Sachverhalt in fiktiver Form, entspricht einem derzeit realitätskonformen laufenden Verfahren: Ein fiktiver 14jähriger hat als Zeuge vor Gericht in einem früheren Verfahren die Wahrheit ausgesagt. Das Gericht hat aber den Ausführungen der Staatsanwaltschaft geglaubt, folgte damit dem Sachverhalt der Gegenseite. Folglich bekam der fiktive „14“ ein eigenes Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage. Der fiktive „14“ beteuert aber von Anfang bis heute, dass er die Wahrheit gesagt hat. Es wurden nachträglich auch noch andere fiktive Zeugen ausfindig gemacht, die den Sachverhalt von Fiktiv „14“ bestätigen können. Die Prozessbevollmächtigung wollte „Falscher Film“ selbst übernehmen, wurde vom Gericht aber versagt. Falscher Film hat dem Gericht schon alles dargelegt, aber nach 2 Monaten kam ein Beschluss, wo die Prozessbevollmächtigung von Falschem Film auf Antrag der Staatsanwaltschaft versagt wurde. Gestern war ein hellbrauner Briefumschlag im Briefkasten, wo fiktiv „14“ vom Gericht aufgefordert wird, innerhalb 2 Wochen einen RA zu bestellen, andernfalls wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Das Problem: Zuerst wird fiktiv „14“ falsch beschuldigt, dann darf er von „Falschem Film“ nicht vertreten werden und wird gezwungen, einen RA zu konsultieren und trägt das Kostenrisiko und ist der Willkür der Justiz ausgesetzt. Das ist der Preis, wenn man als Zeuge die Wahrheit sagt. Das alles schreit nach der Gründung einer Internetplattform für Zeugen, die sich durch wahrheitsgemäße Zeugenaussage plötzlich einem eigenen Strafverfahren ausgesetzt sehen. Wie kann man in diesem Land solche Fälle vermeiden?
Guten Morgen!
Das Gericht fordert „Fiktiv14“ auf, selbst einen Verteidiger zu benennen, andernfalls wählt das Gericht einen aus. Das mit dem Kostenrisiko verstehe ich nicht. Die Vergütung des Anwalts übernimmt in jedem Fall die Landeskasse.
Hallo,
Prozessbevollmächtigung wollte „Falscher Film“ selbst
übernehmen, wurde vom Gericht aber versagt. Falscher Film hat
dem Gericht schon alles dargelegt, aber nach 2 Monaten kam ein
Beschluss, wo die Prozessbevollmächtigung von Falschem Film
auf Antrag der Staatsanwaltschaft versagt wurde.
ist „Falscher Film“ nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz denn als Vertreter zugelassen? Die Ablehnung wurde doch ganz sicher begründet.
Das alles schreit nach der Gründung einer Internetplattform für :Zeugen, die sich durch wahrheitsgemäße Zeugenaussage plötzlich einem :eigenen Strafverfahren ausgesetzt sehen.
Na dann mal zu. Aber bitte nicht hier.
Wie kann man in diesem Land solche Fälle vermeiden?
In dem man sich jemanden sucht, der einen vor Gericht vertreten darf. Vorzugsweise einen erfahrenen Strafrechtsanwalt.
Gruß
S.J.
Ich finde deinen Beitrag etwas undurchsichtig und fasse die Story mal zusammen, wie man sie verstehen könnte. Du möchtest dann bitte sagen, ob das so stimmt und, wenn nicht, was denn dann stimmt.
Das Kind ist 14 Jahre alt und sagt in einem Strafprozess als Zeuge aus. Der Angeklagte wird verurteilt, weil das Gericht ihn für schuldig hält. Wenn der Angeklagte wirklich schuldig wäre, dann hätte das Kind eine Falschaussage gemacht. Darum besteht nun der Anfangsverdacht einer Straftat, und die Staatsanwaltschaft leitet, wozu sie dann ja auch verpflichtet ist, ein Ermittlungsverfahren ein.
Die Unschuld des Kindes ist durch weitere Zeugen zu erweisen.
Die Eltern (?) des Kindes wollen die Verteidigung übernehmen und versuchen, sich als Verteidiger zu bestellen. Das wird zurückgewiesen, weil die Eltern keine Rechtsanwälte sind und damit auch keine Strafverteidiger sein können. (Analog dazu: Man darf auch nicht sein eigenes Kind operieren, wenn man kein Arzt ist. Die persönliche Beziehung ersetzt nicht die fachliche Qualifikation.)
Für den Fall, dass das Kind keinen Verteidiger bestellt, will man dem Kind einen Pflichtverteidiger zuweisen.
Das Kind und offenbar auch die Eltern sind der Auffassung, einer willkürlich handelnden Justiz gegenüberzustehen. Das Gericht habe sich in der Schuldfrage ja schon festgeleget. In einem früheren Posting wurde das jedenfalls so geschrieben und dazu noch angemerkt, dass es so mit diesem Land nicht weitergehen könne. Einen Verteidiger wolle man jedenfalls nicht, weil man Justiz und Staatsanwaltschaft nicht vertraue. Darum wolle man die Sache lieber selbst durchziehen, zumal der Pflichtverteidiger ja auch nur wieder Kosten verursache.
Von diesem Sachverhalt ausgehend:
Justizwillkür ist in diesem Sachverhalt nicht einmal annähernd zu erkennen. Du müsstest mal erläutern, welches Gesetz genau du ablehnst. Etwa die Vorschrift, dass man beim Anfangsverdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einleitet? Wie soll das gehen? Selbst eine Anklage setzt noch keinen Schuldbeweis voraus. Aber dafür muss in der Hauptverhandlung vor Gericht dann voller Beweis der Schuld erbracht werden, andernfalls wird das Kind freigesprochen. Wenn die eine Methode einfällt, wie man alle, die gar nicht schuldig sind, aus jedem Strafverfahren herhausalten kann, wirst du sehr berühmt werden. Mir fällt dazu leider keine Idee ein.
Du hast keinen Grund für die Annahme, „das“ Gericht habe sich ja bereits festgelegt. Du folgerst das wohl daraus, dass „das“ Gericht dem Kind nicht geglaubt hat. Das hat aber keine Wirkung für einen etwaigen Prozess gegen das Kind selbst. Hier muss ganz normal neu verhandelt und voller Beweis der Schuld erbracht werden.
Die Befugnisse der Eltern ergeben sich aus dem JGG, das ich dir hiermit auszugsweise präsentiere:
http://dejure.org/gesetze/JGG/67.html
Vielleicht wollten sich die Eltern nicht als Verteidiger bestellen, sondern haben nur mitgeteilt bekommen, dass sie ihre Rechte aus § 67 JGG (den ich eben zitiert habe) nicht wahrnehmen dürfen, etwa weil der Verdacht einer Anstiftung oder dergleichen besteht (vgl. § 67 IV StPO). Das würde auch ohne weiteres erklären, warum es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt, weshalb also ein Pflichtverteidiger bestellt wird, wenn sich das Kind keinen eigenen Verteidiger sucht. Vergleiche hierzu auch § 68 JGG:
http://dejure.org/gesetze/JGG/68.html
Der Vollständigkeit halber weise ich noch darauf hin, dass § 68 Nr. 1 JGG auf § 140 StPO verweist:
http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html
Einen Verteidiger abzulehnen, weil man der Justiz nicht vertraut, ist absurd. Es ist doch gerade die wichtigste Aufgabe des Verteidigers, dafür zu sorgen, dass die Justiz ordentlich mit dem Beschuldigten umgeht und ihm insbesondere nichts tut, was unrechtmäßig wäre. Gerade wenn man der Justiz vertraut, braucht man einen Verteidiger. Wer meint, das Gericht werde so oder so zum richtigen Ergebnis kommen (meistens also Freispruch), der kann sich den Verteidiger schenken. (Er sollte es aber nicht, denn der Glaube daran, dass das so oder so auch ohne Verteidiger klappt, ist oft auch falsch.)
Das Kind muss den Verteidiger nicht bezahlen, wenn es freigesprochen wird, und auch bei einer Verurteilung dann nicht, wenn das Gericht von § 74 JGG Gebrauch macht:
http://dejure.org/gesetze/JGG/74.html
Zeugen zu haben, die die Unschuld des Kindes beweisen, ist sehr gut. Es würde aber für einen Freispruch sogar schon reichen, wenn dem Kind die Schuld nicht bewiesen werden kann.
Statt:
Gerade wenn man der Justiz vertraut, braucht man einen Verteidiger.
wollte ich natürlich sagen:
Gerade wenn man der Justiz nicht vertraut, braucht man einen Verteidiger.
Genau, hihi, das, was man braucht, wenn man der Justiz vertraut, ist ein Betreuer…
Lustig!
und Sternchen (owT)
.
Vielen Dank Benvolio! Das macht jetzt richtig Spaß hier! Es ist so wie in Deiner Einleitung vorausgesetzt und auch fortfolgend habe ich Dich genau verstanden. Was ich nicht wusste, war, dass offenbar Gerichts- und/oder Prozesskosten bei Jugendlichen nicht den Eltern auferlegt werden, wenn ein Gericht von § ??? Gebrauch macht. Hier weiß man aber auch wieder „nix g’naues“. „Wenn“ das Gericht davon Gebrauch macht, heißt nicht, „dass“ es davon Gebrauch macht. Dann könnte ein Nichtjurist daraus ableiten, dass ein Kostenrisiko besteht.
Hinsichtlich der Willkür, und einem daraus resultierenden Strafverfahren verhält es sich gem. Falscher-Film-Denkweise so: Der Knackpunkt liegt schon im Vorverfahren, wo „Fiktiv-14“ als Zeuge ausgesagt hat. Hier gab es zu einem gewissen Vorfall zwei Schilderungen (Szenario-1 + Szenario-2). Wir nehmen an, dass hinter Szenario-1 die Staatsanwaltschaft steht und ein angeblich Geschädigter wäre der Nebenkläger. Weiter nehmen wir an, dass die Staatsanwaltschaft eine vorangegangene Anklage ausschließlich auf die Aussagen dieses Nebenklägers gestützt hat. Es kommt also zu einem Gerichtstermin, wo dann nicht nur Staatsanwaltschaft, sondern auch Richter sehr ungläubig reagieren, wenn von den Zeugen des fiktiv Beklagten eine ganz andere Darstellung des Vorfalles geschildert wird, der zunächst eigentlich eindeutig schien, so wie in Szenario-1 angenommen. Mit diesem Termin kommen aber Zweifel auf, dass die Angaben des Nebenklägers eben garnicht vollumfänglich der Wahrheit entsprachen. Und genau in diesen unterschiedlichen Darstellung „beißt“ sich dann der Richter fest, und übt ungemeinen Druck ausschießlich auf die Zeugen des Beklagten aus, die das Szenario-2 gesehen und ausgesagt haben, aber dem Druck dem sie ausgesetzt werden, nicht nachgeben. Spätestens in diesem Moment kommen - aus Sicht von Falscher-Film(FF) - erhebliche Zweifel an der Darstellung von Szenario-1 auf, so dass - aus Sicht von FF - eine Verurteilung zumindest in den strittigen Punkten nicht mehr zweifelsfrei durchzusetzen ist. Wenn doch, begründet man solche Ergebnisse juristisch dann „…nach Überzeugung des Gerichts…“. Ob Szenario-1 allerdings der kompletten Wahrheit entsprich, muss nach einem solchen Erbebnis angezweifelt werden, und insofern spricht FF von Willkür des Gerichts. Denn ein Richter ist auch nur ein Mensch, er kann sich nicht bedenkenlos über Zeugen hinwegsetzen, die Szenario-2 gesehen haben, und was noch dazu kommt, diesen Zeugen noch ein Strafverfahren „anhängen“. Die Zweifel an der „Überzeugung des Gerichts“ bestanden und bestehen weiter. Der FF-Autor fügt hinzu, dass in diesem Fall die Darstellungen so weit auseinander gehen, dass eine Seite lügt, dass es sich die Balken biegen, weil Szenario-1 von Szenario-2 massiv abweicht.
Der Vergleich mit dem Arzt, der sein Kind nicht selber operieren sollte, trifft aus Sicht von FF nicht den Punkt. Man kann auch das Auto des Sohnes reparieren, auch wenn man nicht Automechaniker ist. Man kann auch das Haus des Sohnes renovieren, auch wenn man nicht Verputzer, Maler oder Fenstersetzer ist. Im Beispiel mit dem Arzt wäre es natürlich vermessen, das eigene Kind zu operieren, wenn man das nicht kann. Aber, und hier sind wir unterschiedlicher Auffassung -können aber sehr gerne zusammenfinden: Es gibt gute und weniger gute Juristen, und wenn man das Vertrauen aus mehreren Verfahren eher verloren hat, als hinzugewonnen wurde, ist es so wie mit manchen Handwerkern, die man - im Nachhinein gesehen - besser garnicht bestellt hätte… Ich weiß, was Du meinst, dass sich ein Nichtjurist nicht auf das Terrain eines Juristen begeben sollte, weil ihm die fachliche Qualifikation fehlt. Aber wieviel nicht nachvollziehbare Urteile kommen zustande, gerade auf Grund dieser Qualifikation, die dem Volk nicht mehr vermittelbar sind. Wir haben heute aktuell wieder eine solchen „Entschädigungszahlung“ für einen Kriminellen in den Schlagzeilen. Diese Zahlung wurde „im Namen des Volkes“ beschlossen, aber FF nimmt mal an, dass das Volk nicht hinter dieser Entscheidung steht. Der FF-Autor würde sich wünschen, dass in der Welt von Juristen nicht so offenkundig der gesunde Menschenverstand zu kurz kommt. Es gibt auch Kinder, denen man o. g. Sachverhalt erklären muss, da muss man sich als Erwachsener schämen.
„Wenn“ das Gericht davon Gebrauch macht,
heißt nicht, „dass“ es davon Gebrauch macht. Dann könnte ein
Nichtjurist daraus ableiten, dass ein Kostenrisiko besteht.
Ja, ein Kostenrisiko besteht. Das heißt aber nicht, dass man ohne Verteidiger vorgehen sollte. Es wird zudem oft von der genannten Regelung Gebrauch gemacht, so dass nichts gezahlt werden muss.
Der Vergleich mit dem Arzt, der sein Kind nicht selber
operieren sollte, trifft aus Sicht von FF nicht den Punkt. Man
kann auch das Auto des Sohnes reparieren, auch wenn man nicht
Automechaniker ist. Man kann auch das Haus des Sohnes
renovieren, auch wenn man nicht Verputzer, Maler oder
Fenstersetzer ist. Im Beispiel mit dem Arzt wäre es natürlich
vermessen, das eigene Kind zu operieren, wenn man das nicht
kann. Aber, und hier sind wir unterschiedlicher Auffassung
-können aber sehr gerne zusammenfinden: Es gibt gute und
weniger gute Juristen, und wenn man das Vertrauen aus mehreren
Verfahren eher verloren hat, als hinzugewonnen wurde, ist es
so wie mit manchen Handwerkern, die man - im Nachhinein
gesehen - besser garnicht bestellt hätte…
Fakt ist, dass Nicht-Juristen nicht das Wissen haben, das man für eine ordnungsgemäße Strafverteidigung braucht. Dass es vielleicht auch einige Juristen nicht haben, macht die Sache ja nicht besser. Du willst mir doch nicht erzählen, dass die Eltern in diesem rein fiktiven Fall genau wüssten, was sie so alles mit einer Revision anfechten können, und was davon sie schon im laufenden Prozess berücksichtigen müssen?
Ich weiß, was Du
meinst, dass sich ein Nichtjurist nicht auf das Terrain eines
Juristen begeben sollte, weil ihm die fachliche Qualifikation
fehlt. Aber wieviel nicht nachvollziehbare Urteile kommen
zustande, gerade auf Grund dieser Qualifikation, die dem Volk
nicht mehr vermittelbar sind.
Das hat nun sehr wenig mit dem eigentlichen Thema zu tun. Im Großen und Ganzen beruhen die Urteile, die so heftig kritisiert werden, auf völliger Unkenntnis derjenigen, die sich so echauffieren. Daneben gibt es natürlich auch wirklich absurde Entscheidungen. Da allerdings im Strafrecht oft Schöffen mitwirken, hat das mit Berufsjuristerei nur bedingt zu tun.
Wir haben heute aktuell wieder
eine solchen „Entschädigungszahlung“ für einen Kriminellen in
den Schlagzeilen. Diese Zahlung wurde „im Namen des Volkes“
beschlossen, aber FF nimmt mal an, dass das Volk nicht hinter
dieser Entscheidung steht.
Ich stehe dahinter. Das Urteil ist dem Grunde nach absolut richtig (über die Höhe der Forderung kann ich nichts sagen). Das ist aber auch egal. „Im Namen des Volkes“ bedeutet natürlich nicht „So würde auch das Volk entscheiden“.
Der FF-Autor würde sich wünschen,
dass in der Welt von Juristen nicht so offenkundig der gesunde
Menschenverstand zu kurz kommt.
Es ist eine Unverschämtheit, so etwas zu schreiben. Ich sage es noch mal ganz deutlich: Umso lauter dir Kritik, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Kritiker nicht die leiseste Ahnung hat, wovon er überhaupt spricht. Wenn ich mir von Nichtjuristen so anhöre, was die dann alles für „gesunden Menschenverstand“ halten, bekomme ich Alpträume. Das deutsche Recht ist in seiner Gesamtheit sehr viel besser als sein Ruf. Abgesehen davon ist es auch keineswegs unsinnig und völlig fernab von gesunder Logik. Das ist ein polemisches Stereotyp, das sich, wenn man mit solchen Kritikern „diskutiert“, schnell in Luft auflöst.
Hallo,
Das deutsche Recht ist in seiner Gesamtheit sehr viel besser als sein Ruf.
was auch eine internationale Untersuchung bstätigte:
http://www.focus.de/politik/deutschland/justiz-deuts…
Gruss
Iru
Es ist eine Unverschämtheit, so etwas zu schreiben. Ich sage
es noch mal ganz deutlich: Umso lauter dir Kritik, desto
größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Kritiker nicht die
leiseste Ahnung hat, wovon er überhaupt spricht. Wenn ich mir
von Nichtjuristen so anhöre, was die dann alles für „gesunden
Menschenverstand“ halten, bekomme ich Alpträume. Das deutsche
Recht ist in seiner Gesamtheit sehr viel besser als sein Ruf.
Abgesehen davon ist es auch keineswegs unsinnig und völlig
fernab von gesunder Logik. Das ist ein polemisches Stereotyp,
das sich, wenn man mit solchen Kritikern „diskutiert“, schnell
in Luft auflöst.
Erstens darf dieser Satz nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden, denn er war klar auf das „Entschädigungsurteil“ bezogen. Die Zeitungen sind heute voller Entsetzen und es ist aus FF-Sicht befremdlich, wenn denjenigen, die mit diesem Urteil ihre Probleme haben, Worte wie „Unverschämtheit“, …Kritiker hätten keine Ahnung…wüssten nicht wovon sie sprechen…engegengeworfen werden. Diese Plattform sollte konstruktiv genutzt werden und man sollte sich vorstellen, mit seinem Diskussionspartner in einem Raum zu sitzen, habe ich hier gelesen. Also es gibt Grund von der Oberlehrerkanzel ein Stück aufs Volk zuzugehen, in jedem Fall würde ich auf solche Äußerungen verzichten. Wenn andere hinter dem Entschädigungsurteil stehen, wird das vom FF-Autor toleriert, aber nicht mehr. Gleiches darf auch von anderen erwartet werden. Tolerierung, aber nicht Herabstufung bitte. Danke.
Wieso sollten die Eltern die Kosten tragen?
Hallo,
Was ich nicht
wusste, war, dass offenbar Gerichts- und/oder Prozesskosten
bei Jugendlichen nicht den Eltern auferlegt werden , wenn ein
Gericht von § ??? Gebrauch macht. Hier weiß man aber auch
wieder „nix g’naues“. „Wenn“ das Gericht davon Gebrauch macht,
heißt nicht, „dass“ es davon Gebrauch macht. Dann könnte ein
Nichtjurist daraus ableiten, dass ein Kostenrisiko besteht.
ehrlich gesagt bleibt mir da ein wenig die Spuke weg, wenn jemand, der so was nicht weiß und auch nicht herauszufinden in der Lage ist, seinen Sohn vor Gericht verteidigen will…
Nach hinreichender Meinung gelten die Vorschriften des allgemeinen Strafrechts über Kosten und Auslagen (§§ 464 ff StPO) auch im Jugendstrafrecht.
Im Jugendgerichtsgesetz § 74 ist aber geregelt, dass im Verfahren gegen einen Jugendlichen davon abgesehen werden kann , dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
Im Regelfall wird dies aufgrund durchaus nachvollziehbarer Gründe auch so gehandhabt.
Weder im allgemeinen, noch im Jugendstrafrecht existiert aber eine Rechtsgrundlage, dass Dritte, ob nun Eltern oder nicht, die Kosten zu tragen hätten. Hier haften die Eltern genauso wenig für ihre Kinder, wie beim legendären „unbefugten Betreten einer Baustelle“.
Gruß
S.J.
Du bringst es auf den Punkt. Insbesondere ist es aberwitzig, eine Strafverteidigung übernehmen zu wollen, wenn man bereits an den einfachsten Rechtsfragen scheitert. Zwar heißt „einfach“ nicht, dass jedermann das sofort verstehen müsste; das nicht! Wer es aber nicht versteht, sollte sich sehr gut überlegen, ob er sich als Verteidiger und damit quasi als Rechtsanwalt eignet.
Hallo,
Was ich nicht
wusste, war, dass offenbar Gerichts- und/oder Prozesskosten
bei Jugendlichen nicht den Eltern auferlegt werden , wenn ein
Gericht von § ??? Gebrauch macht. Hier weiß man aber auch
wieder „nix g’naues“. „Wenn“ das Gericht davon Gebrauch macht,
heißt nicht, „dass“ es davon Gebrauch macht. Dann könnte ein
Nichtjurist daraus ableiten, dass ein Kostenrisiko besteht.ehrlich gesagt bleibt mir da ein wenig die Spuke weg, wenn
jemand, der so was nicht weiß und auch nicht herauszufinden in
der Lage ist, seinen Sohn vor Gericht verteidigen will…
Die Sachlage ist längst nicht so offensichtlich, wie diese polemisch angereicherte Einlassung, und Spucke schreibt man übrigens mit „ck“, aber damit ist es auch abgehakt. Es ist dem FF-Autor aber noch unklar, wer die Anwaltskosten für „Fiktiv-14“ übernimmt, wird da auch wie mit Gerichtskosten verfahren? Der FF-Autor bietet für die Antwort folgenden Deal an: Bitte die Antwort ohne Polemik, dann dürfen auch Rechtschreibfehler drin sein. Obwohl, der FF-Autor vermutet mal, die Anwaltskosten werden dem Verlierer des Prozesses auferlegt, und der Autor vermutet noch Schlimmeres, dass der Verlierer vielleicht schon vorher feststehen könnte. Langsam könnte man über diesen natürlich rein fiktiven Fall ein Buch schreiben.
Der FF-Autor bietet für die Antwort folgenden Deal
an: Bitte die Antwort ohne Polemik, dann dürfen auch
Rechtschreibfehler drin sein.
Und ich biete Dir folgendes an:
Such Dir jemand anderen, der Dir Deine Fragen beantwortet.
Glaubst Du im ernst, Dein Ton, den Du hier anschlägst, motiviert mich, meine Zeit für Dich aufzubringen?
Schönen Tag noch.
Und ich sage Dir:
Ein polemischer Antwortstil ist für diese Seite kontraproduktiv. Diese Seite heißt „wer-weiß-was“, und nicht „wer-will-wissen-wie-dumm-er-ist“. Es ist doch klar, dass hier reihenweise Menschen offene Fragen haben. Im Rechtsbereich auch logisch, Nichtjuristen suchen Antworten in einer für sie undurchdringlichen Paragraphenwelt. Kommen dann Antworten mit diversen Seitenhieben, bleibt man der Seite fern und die Anzahl derjenigen, die sich daraufhin nicht trauen ihr Problem zu schildern, nimmt zu. Aber um die Kuh vom Eis zu holen, dieser fiktive Fall wird definitiv einem Strafverteidiger übergeben, weil es offenbar nicht anders geht. Der FF-Autor bedankt sich bei allen, die ihm auf dieser Seite weitergeholfen haben, trotz Seitenhiebe, ich habs verkraftet und nochmals vielen Dank!!! Ihr seid super!!! Auch Du Steve Jobs!!! Danke, nicht mehr böse sein!!!
Und ich sage Dir:
Ein polemischer Antwortstil ist für diese Seite
kontraproduktiv. Diese Seite heißt „wer-weiß-was“, und nicht
„wer-will-wissen-wie-dumm-er-ist“.
Ggf. solltest Du nicht Worte verwenden, deren Bedeutung Dir unklar sind.
Ich weiß nicht, wo ich in irgend einer Weise polemisiert habe.
Ich habe meine Meinung geäußert und detailliert unter Nennung der gesetzlichen Regelungen und der Quellen die Rechtslage dargelegt.
Dein Problem scheint aber zu sein, dass Du derart von Deiner Meinung überzeugt bist, dass Du andere Auffassungen, um die Du ja mit dem Posting ausdrücklich gebeten hast, schlichtweg nicht zulässt. Das lässt Du sowohl in der Ausgangsfrage, wie auch in den Erwiderungen zu den Antworten erkennen. Im Zweifelsfall wirst Du dann auch noch persönlich.
Tut mir echt leid, dass die Rechtslage nicht konform zu Deiner festen Meinung ist. Thats life.
Aber da Deiner Meinung nach sowieso schon alles im Vorwege fest steht, spare ich mir hier jeden weiteren Kommentar.
S.J.
Und ich sage Dir:
Ein polemischer Antwortstil ist für diese Seite
kontraproduktiv. Diese Seite heißt „wer-weiß-was“, und nicht
„wer-will-wissen-wie-dumm-er-ist“.Ggf. solltest Du nicht Worte verwenden, deren Bedeutung Dir
unklar sind.
Mir ist sehr klar, was Kontraproduktivität bedeutet. Und Du solltest aufhören, anderen Leuten zu unterstellen, dass ihnen die Bedeutung der verwendeten Worte unklar wäre. Das ist nämlich schon wieder polemisch. Ich könnte die Kontraproduktivität auch gerne hier begründen, nur käme ich meilenweit vom eigentlichen Thema ab und das wäre dann mega-kontraproduktiv.
Ich weiß nicht, wo ich in irgend einer Weise polemisiert habe.
Indem Du geschrieben hast: Zitat: Da bleibt mir schon ein wenig die Spucke weg, wenn ein Vater seinen 14jährigen Sohn vor Gericht vertreten will, wenn er nichtmal weiß wer die Prozess- und Gerichtskosten trägt und nicht in der Lage ist, dies zu recherchieren. Ende Zitat. Anmerkung: Für einen Nichtjuristen sind viele Dinge unklar, die für einen Juristen völlig klar erscheinen mögen. Ob all diese Hilfsmittel, die sich Paragraphen nennen, sich allerdings letztlich eignen, die Justiz selbst vor Fehlurteilen zu schützen, muss aus der Erfahrung angezweifelt werden. Das Problem: Für die Juristen bleiben Fehlurteile meist folgenlos, den Betroffenen kann es allerdings das Leben zerstören. Wir haben also eine tatsächliche Problemstellung im Raum und es wäre die Sache schon wert, an einer Lösung zu arbeiten. Eine solche Plattform wie diese Seite könnte produktiv genutzt werden, indem man tatsächlich alle Möglichkeiten heranzieht, künftig Fehlurteile zu vermeiden. Man bedenke, dass viele Erfinder vor ihrer Erfindung niemals eine fachliche Grundqualifikation für den jeweiligen Bereich hatten. Ihre Motivation bestand darin, eine Lösung für ein Problem zu suchen, denn wenn dieses Problem weiterbestünde, wären sie in ihrem Lebenswert dauerhaft eingeschränkt. Das Beispiel lässt sich über Musiker weiter multiplizieren, die Karriere gemacht haben, ohne eine Note zu kennen, geschweige ein Musikstudim abgelegt zu haben. Es muss also nicht zwingend so sein, dass Problemlösungen aus den fachlich dafür qualifizierten Ebenen zu erwarten sind. Wenn diese Ebenen ein Problem nicht lösen können, ist es dann vermessen, wenn man sich als fachlich Außenstehender darüber Gedanken macht?
Dein Problem scheint aber zu sein, dass Du derart von Deiner
Meinung überzeugt bist, dass Du andere Auffassungen, um die Du
ja mit dem Posting ausdrücklich gebeten hast, schlichtweg
nicht zulässt. Das lässt Du sowohl in der Ausgangsfrage, wie
auch in den Erwiderungen zu den Antworten erkennen. Im
Zweifelsfall wirst Du dann auch noch persönlich.
Deine Einlassungen schildern lediglich die juristische Sichtweise, lösen aber kein Problem.
Tut mir echt leid, dass die Rechtslage nicht konform zu Deiner
festen Meinung ist. Thats life.
Tut mir echt leid, dass die derzeitige Rechtslage keine Fehlurteile verhindert und dass meine Meinung mit dieser Rechtslage nicht konform gehen kann, muss Dir nicht leid tun. Ich habe evt. ein höheres Gerechtigkeitsempfinden als andere, aber dafür muss man sich nicht schämen und für Mitleid ist schon garkein Platz.
Hallo,
Deine Einlassungen schildern lediglich die juristische
Sichtweise, lösen aber kein Problem.
_ Brettbeschreibung
Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu allgemeinen juristischen Themen._
Noch Fragen?
S.J.