Was kann bei Trennung und gemeinsamer Veranlagung abgesetzt werden?

Hallo Gemeinde, hätte da mal wieder eine Frage.

Ein Ehepaar mit minderzährigen Kind lebt seit Mitte Januar 2014 getrennt. Der Mann ist ausgezogen und zahlt seit der Trennung neben seinem eigenen Lebensunterhalt monatlich noch über € 600,- Unterhalt, davon ca. €309,- für das gemeinsame Kind.

Außerdem zahlt er noch Darlehensrückzahlungen für einen Baukredit, mit dem eine Immobile umgebaut und erweitert wurde, welche allein der Frau gehört, da es durch einen Schenkungsvertrag aus dem Zugewinn ausgenommen wurde. Frau und Kind wohnen in der Immobilie.   

Die Einkommenststeuer soll für das Jahr 2014 noch gemeinsam veranlagt werden, und es stellt sich die Frage, inwieweit diese Belastungen (Unterhalt, Darlehensrückzahlungen und v.a. doppelte Haushaltsführung) bei der Einkommenststeuer trotz gemeinsamer Veranlagung angesetzt werden können.

Vielen Dank für Eure Beiträge

Die Einkommenststeuer soll für das Jahr 2014 noch gemeinsam
veranlagt werden, und es stellt sich die Frage, inwieweit
diese Belastungen (Unterhalt, Darlehensrückzahlungen und v.a.
doppelte Haushaltsführung) bei der Einkommenststeuer trotz
gemeinsamer Veranlagung angesetzt werden können.

gar nicht. unterhaltszahlungen wirken sich nur bei getrennter veranlagung bzw. dann einzelveranlagung aus, die darlehensrückzahlung wäre dann auch im rahmen der unterhaltszahlungen anzusetzen.

doppelten haushalt sehe ich nicht und der wäre auch privat veranlasst.

gruß inder