Was kann bzw. muss ich tun?

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin im 2 Lehrjahr und schwanger. Da wir zu Hause absolut kein Platz haben für ein Baby musste ich ausziehen. Da ich vom Arbeitsamt, sowie vom Job-Center immer nur hören durfte „wir sind für dich nicht zuständig“ habe ich mich ans Sozialamt gewendet. Sie hat mir sehr geholfen. Ich habe zunächst einen Wohnberechtigungsschein beantragt, den ich innerhalb einer Woche erhielt. Nun konnte ich mich auf Wohnungssuche begeben. Als ich eine Wohnung gefunden habe, die im Rahmen der Mietobergrenze vom Amt war, habe ich mich auf dem Weg zum Amt gemacht um Absegnen zulassen, dass die Wohnung gezahlt wird. Da hieß es dann „die Wohnung zahlen wir nicht!“, jedoch ohne Wohnung kann ich beim Amt nichts beantragen, so deren Aussage. Dann habe ich mich erneut ans Sozialamt gewendet. Sie hat nun mit einer Sachgebietsleitung vom Arbeitsamt gesprochen und von ihr die Zusage erhalten, dass ich den Mietvertrag unterschreiben darf. Nun wohne ich seit November in der Wohnung uns musste schon 2 mal Miete zahlen.
Sofort danach habe ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Erstausstattung für die Wohnung und Arbeitslosengeld 2-Aufstockung. Seit 6 Wochen habe ich keine Rückmeldung erhalten, also habe ich gestern beim Arbeitsamt angerufen und nachgefragt.
Dort habe ich dann erfahren, dass mein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 abgelehnt wurde, da ich BAB beantragt habe. Dann habe ich eine weitere Nummer erhalten um wegen dem BAB-Bescheid nachzufragen. Dort habe ich ebenfalls nachgefragt und auch die mündliche Ablehnung bekommen, jedoch konnten die mir keinen Grund nennen da im PC nichts vermerkt war „sehen Sie ja dann im Bescheid!“, war deren Aussage.

Das Ablehnungsschreiben vom Job-Center (Arbeitslosengeld 2)kam gestern an , darin steht: „Aufgrund Ihres BAB-Anspruchs sind Sie nach § 7 Abs. 5 SGB 2 von den Leistungen nach dem SGB 2 ausgeschlossen. Näheres entnehmen Sie dem Ablehnungsbescheid. Es könnte jedoch ein Anspruch nach §22 Abs. 7 SGB 2 bestehen.“ Nun muss ich ein Baltt, beidseitig bedruckt, über meine Miete ausfüllen + Nebenkoste etc., dabei haben die meinen Vollständigen Mietvertrag kopiert und nach einem Monat weiß ich doch noch nicht wie hoch meine Nebenkosten an sich sind. Vorallem muss ich den BAB-Bescheid mit abgeben, den ich bis heute aber noch nicht erhalten habe.
Nun meinte mein Vater ich soll mich an „wer-weiss-was.de“ wenden und nachfragen, ansonsten soll ich vor Gericht gehen und Klagen. Vorallem geht mir das Geld langsam aus und ich weiß nicht wie ich nächsten Monat die Miete zahlen soll.

Es wäre echt super wenn ihr mir noch irgendwelche Infos geben könntet bzw wisst was ich für Rechte habe, da ich von Ämter absolut keine Ahnung habe. Noch zur Info, ich werde meine Ausbildung ausschließlich für den Mutterschutz unterbrechen (14 Wochen), danach arbeite ich wieder weiter. Bin also weder in Elternzeit noch Arbeitslos. Brauche lediglich etwas finanzielle Unterstützung vom Amt, aber wenn das so weiter geht bleibt mir nichts anderes übrig als meine Ausbildung abzubrechen und auf Arbeitslos zu machen, sonst kann ich das nicht mehr finanzieren.

Ich bin euch für eure Hilfe wirklcih dankbar.
Vielen Dank schon im Voraus.

Liebe Grüße
Jacky

Hallo Jacky,

eigentlich sollte durch die Zusammenlegung der damaligen Arbeitlosenhilfe und der Sozialhilfe genau dieser Behörden-Marathon beendet werden. Bisher hattest du doch scheinbar die beste Erfahrung mit der Sachbearbeiterin des Sozialamtes gemacht. Wende dich an sie. Sie wird dir den Weg durch den Behördendschungel am besten weisen können. Vor allem musst du darauf bestehen, dass der Termin deines Erstantrages festgehalten wird,.Sonst bekommst du das Geld, das du bisher schon selbst bezahlt hast nicht wieder zurück. Auch wäre sicher eine Vorsprache beim Jugendamt hilfreich- Mit dem musst du dich sowieso in Verbindung setzen.
Die können dir am besten aus diesem Wirrwarr heraus helfen.

Hans

Hallo Hans,

danke für die schnelle Antwort. Die vom Sozialamt meinte, dass Sie erstmal nichts tun kann, bis auch der Ablehnungsbescheid vom BAB eintrifft. Wenn der da ist soll ich wieder zum Job-Center gehen und erneut alles beantragen. Wie und was muss ich tun damit das Datum des Erstantrages bestehen bleibt?
Und was hat denn das Jugendamt damit zu tun?? Das Baby kommt erst im April.
Wie gesagt ich kenne mich mit Ämtern und Behördern nicht aus.

Vielen Dank für die erste Info.

Liebe Grüße
Jacky

Das Jugendamt ist auch noch für dich zuständig, auch wenn du volljährig bist. Sie werden dir auch bei der Durchsetzung deiner Ansprüche helfen.
Kannst du denn selbst belegen, wann du den ursprünglichen Antrag gestellt hast? Prinzipiell zahlt die ARGE/Sozialamt nichts nach.
Da muss der Anspruch schomn begründet werden. Vor allem musst du dann nachweisen, wovon du in der Zwischenzeit gelebt hast

Ok, dann werde ich mich notfalls auch noch an die wenden. Ja das kann ich belegen, habe auch Zeugen, denn ich mache keine Behördengänge mehr alleine. Da ich die Miete nicht zahlen kann, muss meine Mutter erstmal zahlen. :confused:

Notfalls gehen wir vor Gericht, denn ich hätte den Mietvertrag nie unterschrieben wenn ich gewusst hätte, dass die mir nichts zahlen! Hatte ja die Absegnung der Sachgebietsleitung!

Vielen Dank! :smile:

Viel Glück, und bleib hartnäckig.

Und am besten immer alles schriftlich festlegen.

Hans

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Schade, dass Sie so viel Stress mit den Ämtern hatten.

Solange Sie die Ausbildung machen und einen BAB-Anspruch haben, heißt es zwar, Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; die Rechtsprechnung hat das alles über die Jahre etwas novelliert (Gott sei Dank). Nun haben Sie zumindest Anspruch auf einen Mietzuschuss, den Sie beim Jobcenter beantragen können, so lange Sie die Ausbildung machen. Bedenken Sie, dass Sie für sich selbst ein Kindergeldanspruch haben, so lange Sie keine abgeschlossene Berufsaausbildung haben. Sie sollten sich allerdings bei der Familienkasse erkundigen, ob Sie Kindergeld während der Elternzeit erhalten. Denn nicht ist schlimmer (und gerade in der jetzigen Situation), wenn Sie überzahlt wurden und Kindergeld zurückzahlen müssen.

Was ihr Kind betrifft, so hat das natürlich Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter. Das Kind hat Anspruch auf Kindergeld und Kindesunterhalt vom Vater bzw. Unterhaltsvorschuss, den Sie beantragen müssen, wenn der Kindesvater nicht bekannt ist. Achten Sie darauf, dass Sie mit dem Kindesvater klare Verhältnisse hinsichtlich Erziehung und Unterhalt schaffen, denn die Ämter wollen Auskunft und Unterlagen von Ihnen haben. Sie tun sich damit ein großen Gefallen und ersparen sich Stress mit den Ämtern.

Wenn Sie die Ausbildung unterbrechen, haben Sie natürlich keinen BAB-Anspruch mehr, sondern auf Leistungen vom Jobcenter. Sie müssen den Ämtern Bescheid geben, dass Sie eine Elternzeit einlegen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich wieder.

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin im 2 Lehrjahr und schwanger. Da wir zu Hause absolut
kein Platz haben für ein Baby musste ich ausziehen. Da ich vom
Arbeitsamt, sowie vom Job-Center immer nur hören durfte „wir
sind für dich nicht zuständig“ habe ich mich ans Sozialamt
gewendet. Sie hat mir sehr geholfen. Ich habe zunächst einen
Wohnberechtigungsschein beantragt, den ich innerhalb einer
Woche erhielt. Nun konnte ich mich auf Wohnungssuche begeben.
Als ich eine Wohnung gefunden habe, die im Rahmen der
Mietobergrenze vom Amt war, habe ich mich auf dem Weg zum Amt
gemacht um Absegnen zulassen, dass die Wohnung gezahlt wird.
Da hieß es dann „die Wohnung zahlen wir nicht!“, jedoch ohne
Wohnung kann ich beim Amt nichts beantragen, so deren Aussage.
Dann habe ich mich erneut ans Sozialamt gewendet. Sie hat nun
mit einer Sachgebietsleitung vom Arbeitsamt gesprochen und von
ihr die Zusage erhalten, dass ich den Mietvertrag
unterschreiben darf. Nun wohne ich seit November in der
Wohnung uns musste schon 2 mal Miete zahlen.
Sofort danach habe ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt,
Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Erstausstattung für die
Wohnung und Arbeitslosengeld 2-Aufstockung. Seit 6 Wochen habe
ich keine Rückmeldung erhalten, also habe ich gestern beim
Arbeitsamt angerufen und nachgefragt.
Dort habe ich dann erfahren, dass mein Antrag auf
Arbeitslosengeld 2 abgelehnt wurde, da ich BAB beantragt habe.
Dann habe ich eine weitere Nummer erhalten um wegen dem
BAB-Bescheid nachzufragen. Dort habe ich ebenfalls nachgefragt
und auch die mündliche Ablehnung bekommen, jedoch konnten die
mir keinen Grund nennen da im PC nichts vermerkt war „sehen
Sie ja dann im Bescheid!“, war deren Aussage.

Das Ablehnungsschreiben vom Job-Center (Arbeitslosengeld 2)kam
gestern an , darin steht: „Aufgrund Ihres BAB-Anspruchs sind
Sie nach § 7 Abs. 5 SGB 2 von den Leistungen nach dem SGB 2
ausgeschlossen. Näheres entnehmen Sie dem Ablehnungsbescheid.
Es könnte jedoch ein Anspruch nach §22 Abs. 7 SGB 2 bestehen.“
Nun muss ich ein Baltt, beidseitig bedruckt, über meine Miete
ausfüllen + Nebenkoste etc., dabei haben die meinen
Vollständigen Mietvertrag kopiert und nach einem Monat weiß
ich doch noch nicht wie hoch meine Nebenkosten an sich sind.
Vorallem muss ich den BAB-Bescheid mit abgeben, den ich bis
heute aber noch nicht erhalten habe.
Nun meinte mein Vater ich soll mich an „wer-weiss-was.de
wenden und nachfragen, ansonsten soll ich vor Gericht gehen
und Klagen. Vorallem geht mir das Geld langsam aus und ich
weiß nicht wie ich nächsten Monat die Miete zahlen soll.

Es wäre echt super wenn ihr mir noch irgendwelche Infos geben
könntet bzw wisst was ich für Rechte habe, da ich von Ämter
absolut keine Ahnung habe. Noch zur Info, ich werde meine
Ausbildung ausschließlich für den Mutterschutz unterbrechen
(14 Wochen), danach arbeite ich wieder weiter. Bin also weder
in Elternzeit noch Arbeitslos. Brauche lediglich etwas
finanzielle Unterstützung vom Amt, aber wenn das so weiter
geht bleibt mir nichts anderes übrig als meine Ausbildung
abzubrechen und auf Arbeitslos zu machen, sonst kann ich das
nicht mehr finanzieren.

Ich bin euch für eure Hilfe wirklcih dankbar.
Vielen Dank schon im Voraus.

Liebe Grüße
Jacky

Hallo,

die Aussagen, die getroffen wurden, sind so alle richtig.
Sobald der BAB-Ablehungsbescheid eintrifft, musst du dich damit an die ARGE wenden. Solange unklar ist, ob Anspruch auf BAB besteht, muss das erst geprüft werden, bevor die ARGE weitere Schritte einleiten kann.
Du kannst jedoch nochmal bei der Agentur für Arbeit nachfragen, wann du mit dem Ablehungsbescheid rechnen kannst.

Gruß

Hallo,

der Ablehnungsbescheid ist nun angekommen. Ich versuche nun morgen bei der ARGE vorbeizugehen und meine Unterlagen abzugeben. Ist eben schwierig die Zeit zu finden wenn man auch noch am arbeiten ist.

Danke.

Gruß

Hallo Jacky,

ich glaube Du brauchst begleitende Unterstützung vor Ort. Das geht ja alles gar nicht und dauernd wirst Du rumgeschubst. Kannst Du mir schreiben, in welcher Stadt Du wohnst, dann suche ich Dir einen Ansprechpartner raus. Im Übrigen kann ich auch vielerorts das Jugendamt empfehlen.

Viele Grüße,
Nicole