Hallo,
ein Beispiel.
Ein Mieter wohnt seit 3 Monaten in einer Wohnung. Er hat einiges in der Wohnung auf eigene Kosten renoviert. Es war mit dem Hausbesitzer ein Aufsatz für die Badewanne vereinbahrt. Dieser hält sich aber nicht mehr daran.
Außerdem kommen nun so manche Mängel zum Vorschein, die dem Mieter vorher nicht aufgefallen sind (z. Teil, weil er erst jetzt die Wohnung bewohnt). So funktionieren die Heizungen nicht richtig, ein Fenster schließt nicht richtig, so daß es zieht , etc.
Außerdem ist die Wohnungseingangstür gar keine richtige Eingangsstür, sondern nur eine Zimmertür mit BKS Schloß.
Kann er nun verlangen, daß der Hausbesitzer das alles in Ordnung bringt und eine richtige Tür anbringt und den Badewannenaufsatz kauft ?
Danke und Grüße
robbel
Hallo,
wenn die Mängel erst nach dem Einzug festgestellt wurden aber vorher schon da waren, müßte der Vermieter für Abhilfe sorgen, z.B. bei dem Fenster und den Heizungen.
Das die Wohnungstür nur eine Zimmertür ist (ist bei uns auch der Fall) hat man ja vorher gesehen.
Die Sache mit dem Badewannenaufsatz wird wohl nur klappen, wenn man das schriftlich hat.
Wenn man in eine Wohnung zieht die renoviert werden muß, braucht man das beim Auszug nicht mehr.
Ich würde dem Vermieter schriftlich die Mängel mitteilen und dauch noch mal die Sache mit dem Badewannenaufsatz mitteilen, zusammen mit einer Fristsetzung. Reagiert er darauf nicht, hat man das recht, die Miete zu kürzen.
Evt. würde ich raten, zum örtlichen Mieterverein zu gehen.
Liebe Grüße
Wolly
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Hallo,
auftetende Mängel müssen dem VM schriftlich mitgeteilt werden, am besten unter Fristsetzung deren Beseitigung verlangen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
und
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536d.html
Etwaige Mietminderungen und deren Höhe immer mit einem Fachmann Anwalt/Mieterschutzbund besprechen.
Kann der Mieter etwaige Abmachungen beweisen? Steht dazu etwas im Mietvertrag?
Woher weiß der Mieter, dass es sich nur um eine Zimmertür handelt?
Eine Vollholztür ist nicht per se eine Zimmertür. Es gibt durchaus auch Türblätter mit verstärktem Innenleben (Schalldämmung, Einbruchhemmung), denen man das nicht ansieht.
http://www.khries.de/tueren.htm
http://www.tischler.de/Normensuche/env1627.htm
http://www.tischler.de/Normensuche/4109-4.htm
BKS Schloß ist ok so, wenn der Mieter ein Sicherheitschloss möchte, kann er sich das ja auf eigene Kosten besorgen und einbauen. Altes Schloß aufheben und nach Auszug wieder einbauen.
Auch ein Türproblem, vielleicht hilft das:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
Gruß
Maja