Was kann ein AG nach Insolvenz und Schlaganfall ma

Mit 59 Jahre 20 Jahre Selbständig. Ab 2010 Insolvenz. Leider nichts mehr, aber ein netten Partner. Ab 2011 für drei Monate eine geringfügige Beschäftigung. Währen dieser Zeit war auch noch ein Schlaganfall. Nach dem zweiten Aufenthalt in einer REHA wurde mitgeteilt, drei Stunden arbeiten pro Tag. 2011 Krankgeschriebung ohne Geld . Bei der Arbeitsagentur nicht gemeldet. Grundsicherung keinen Anspruch. Familienversichert ist vorhanden. Antrag auf Schwerbeschädigung läuft ca. 7 Monate. Wer kann dazu sich äußern

Bienchen

hallo bienchen,

Das ist eine gute frage für einen fachanwalt für sozialrente oder einen Sozialarbeiter.
Fällt mir sonst leider nix zu ein.

Alles gute

Thomas Theis

Hallo Bienchen , Also ich glaube ich muss dich Entäuschen. Bei mir war ja die Situation eine Andere, ich bin Arbeitnehmer und nicht selbstständig, Folgendes lief bei mir ab. 3 Monate Reha, von der Krankenkasse, dann Krankengeld ca ! Monat und dann die Aufforderung von der KK einen Antrag auf EU Rente zu stellen , Fesstellung der Arbeitsfähigkeit. bei mir unter 3 Stunden täglich, daher volle EU Rente. Bei 3 Stunden oder Mehr Arbeit täglich hat mann Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit diese Rente wird immer nur befristet für ein Jahr gezahlt und muss dann neu Beantragt werden , Aber ich weiß eben nicht wie es bei Selbsständigen und Privatversicherten abläuft.Ich würde jedenfalls schnellstens EU Rente beantagen .