Hallo Kerstin und alle anderen!
Die Rechtsschutzversicherung ist ein Bausteinsystem. Das heißt, es gibt verschiedene einzelne Bereiche, in denen die RS-Versicherung eintritt.
Was es jedoch nicht gibt, ist eine Versicherung die immer zahlt, wenn ich in irgendeiner Sache einen Anwalt brauche.
Dies gilt zumindest für die Kostenseite.
Auf der Beratungsseite gibt es (wenige) Gesellschaften, die eine allgemeine telefonische Rechtsberatung anbieten und sich hierbei nicht auf versicherte oder versicherbare Gebiete beschränken.
Liege ich richtig wenn ich denke, man braucht eine RV
hauptsächlich, wenn einen irgendjemand verklagen will oder man
jemanden verklagen will? Also ich werde
verdächtigt/verdächtige einen anderen wegen irgendeines
Vergehens… zahlt sie dann den Anwalt? (zB. Internetbetrug,
ebay, sowas hört man ja öfter)
Baustein Vertragsrechtsschutz: Sie zahlt wenn ich wegen einer (Geld-) Forderung klage oder verklagt werde, die auf einem Vertrag beruht.
Baustein Schadensersatzrechtsschutz: Sie zahlt, wenn ich jemanden auf gesetzlichen Schadensersatz verklage (Bsp. wegen Sachbeschädigung). Sie zahlt nicht, wenn ich selbst deswegen verklagt werde. Dafür wäre die Privathaftpflichtversicherung zuständig.
Baustein Strafrechtsschutz: Sie zahlt, wenn ich wegen einer Fahrlässigkeit beschuldigt wird, sie zahlt nicht, wenn mir Vorsatz vorgeworfen wird.
Wenn etwas mit dem Auto ist, jemand ist mir reingefahren oder
ich jemandem, oder die Werkstatt hat Mist gemacht… zahlt sie
dann den Anwalt?
Stimmt das?
Das stimmt, wenn Verkehrsrechtsschutz abgesichert ist.
Deckt so eine RV eigentlich auch Familien"streitigkeiten" ab?
Also wenn z.B. der Exmann wegen dem Aufenthaltsrecht der
Kinder klagen will? was zahlt/übernimmt die RV da?
Baustein Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht: Bei Familienstreitigkeiten werden nur Beratungskosten übernommen.
(Die Gesellschaft, die ich vertrete, bietet auch den Baustein Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten an. Abzüglich einer obligatorischen Selbstbeteiligung von 500 Euro werden dann auch Kosten getragen, die im gerichtlichen Scheidungsverfahren anfallen.)
Danke für die Aufklärung, irgendwie hab ich mal gehört, daß
eine Menge Sachen von einer RV gar nicht gedeckt werden.
Da die RS-Versicherung ein Bausteinsystem ist, stimmt die Aussage zumindest bezüglich der Kostenübernahme.
Ich habe der Fragestellerin eine Gesamtbeschreibung zu einer standardmäßigen Rechtsschutzversicherung zukommen lassen. Wer daran Interesse hat, kann mich gerne danach fragen.
Gruß Holger