Hallo!
Ein Bekannter von mir ist Forstwirt und ich möchte gerne wissen, was man als Forstwirt im öffentlichen Dienst noch absetzen kann. Er meinte er bekomme Fahrgeld und Benzingeld, bzw. eine Entschädigung für Säge…
Was kann man noch absetzen? Die Fahrtwege? Aber die wechseln bei ihm fast täglich? Ist ein privates Arbeitszimmer absetzbar? Er hat sich zuhause in der Garage eingerichtet, zum Beispiel zum nachschleifen, säubern…
Ist die Reinigung seiner Arbeitsklamotten absetzbar???
Hallo,
die Frage hat ja nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun. Du müsstest dazu Steuerfachleute fragen.
Als Angestellter des ÖD hat man genau die gleichen Möglichkeiten bei der Einkommensteuer wie alle anderen Arbeitnehmer auch.
Wenn er für die Fahrtwege bereit Fahrgeld bekommt, kann man das nicht nochmal bei der Steuer absetzen.
Reinigung von Arbeitskleidung ist vielleicht möglich bei Werbungskosten: http://www.steuertipps.de/?softlinkID=15977
Als Arbeitszimmer gelten normalerweise Zimmer, wo „Bürotätigkeiten“ ausgeführt werden und wobei der Arbeitnehmer kein eigenes Büro im Betrieb hat. Inwieweit hier die Tätigkeiten nur zu Hause möglich sind und keine entsprechende Möglichkeit bei Arbeitgeber, erscheint fraglich.
Das ist eine Menge Aufwand für einen Bekannten und ich bin kein Rechtsanwalt…
Aber wenn die Reinigung der Arbeitskleidung abrechenbar ist, dann ist im Steuerrecht irgendwas falsch gelaufen!!! Mein Waschpulver zahlt ja auch keiner.