Was kann ich alles Beantragen, damit ich etwas Geld zum Leben habe!

Ich habe zwar nicht viel in der Ausbildung bekommen, aber was ich jetzt bekomme ist ein Witz und zwar sind es vom alg1 162,30€ ich weiß nicht weiter. ich bin in der 12. Woche schwanger und mein verlobter verdint eigentlich recht gut doch da reicht auch nihct zum leben für 2 personen. seid juni diesen jahres gönne ich mir nichts mehr wie auch!!! wohngeld bekomme ich nicht, alg 2 zuschuss bekomme ich nur 200€ wenn mein schatz 1300€ verdient, verdient er aber z.b 1500€ bekomme ich nur 20€. Hartz 4 brauch ich nicht zu beantragen ich bin unter 25 jahre sagen die.
Was kann ich tun? Ich verzweifel und drehe jeden cent 5mal um habe jetzt nur noch 25€ bis zum 15.10. da bekommt mein verlobter geld!

Hallo!
Ich schätze mal, Du wirst in einer Bedarfsgemeinschaft geführt. Diese musst Du verlassen, denn Du bist noch nicht verheiratet.ALG 2 neu beantragen und dabei nachweisen, dass Du alleine lebst. Also eigener Kühlschrank, eigen Waschmaschine usw.
Tschüß

hi und was ist wenn ich heiraten würde??

Hallo!
Dann seit Ihr immer noch eine Bedarfsgemeinschaft und nichts würde sich ändern.
Tschüß

Hallo,
zuerst einmal kann man alles beantragen nur bekommt man es nicht.

Ihr wohnt zusammen und seit damit eine BG. Die Werte für eine BG sind festgesetzt. Als weiteres kannst du mal den unteren Artikel durchlesen. Der hilft dir als Schwangere weiter.

Gruß

Ab der 13. Woche erhalten Schwangere einen Mehrbedarf gem. § 21, Abs. 2, SGB II in Höhe von 17 % der Regelleistung, bei 345 € also 59 € mehr. Der Mehrbedarf muss beantragt werden! Es besteht auch ein Anspruch auf Schwangerschaftsbekleidung. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat dazu folgende Empfehlung gegeben:

* 1 Mantel/Jacke
* 1 Umstandskleid
* 1 Freizeit-/Jogginganzug
* 2 Umstandshosen
* 2 Umstandsblusen
* 2 Pullover/Sweatshirts

* 1 Paar Schuhe
* 2 Unterhemden
* 7 Schlüpfer
* 1 Umstandsmieder
* 2 Umstandsbüstenhalter
* 2 Still-Büstenhalter

* 2 Umstandsstrumpfhosen
* 4 Nachthemden
* 1 Bademantel/Morgenrock
* 1 Gymnastik-Anzug
* 1 Umstandsbadeanzug
* 6 X Reinigungsbedarf

12 - 8 Wochen vor dem Geburtstermin steht Schwangeren eine Erstausstattung für das Baby zu, diese muss ebenfalls beantragt werden (§ 23, Abs. 3, Nr. 2 SGB II). Die Leistung für die Erstausstattung muss von der Sozialagentur vor der Geburt des Babys erbracht werden!

Zu prüfen ist aber auch, ob nicht Ansprüche gegenüber anderen Stellen oder Personen besteht. Denn zu einer Schwangerschaft gehören nun einmal auch zwei Menschen. Insbesondere der Kindesvater muss eine Unterhaltszahlung vornehmen, wenn dieser entsprechend über ein eigenes geregeltes Einkommen verfügt. Ist der Kindesvater ebenfalls ALG 2 Empfänger, so wird im Regelfall der Satz an das ALG 2 angerechnet. Das bedeutet laut Gesetzgeber das die Unterhaltsleistungen gegen den Vater d. Kindes gem. §§ 1615 k und 1615 l BGB bei alleinstehenden werdeneden Mütter angerechnet werden. Eine Übersicht über die Leistungen des Kindesvaters können Sie anhand der Düsseldorfer Tabelle einsehen. Einen kostenloses Download finden Sie hier

So sind nun mal unsere Gesetze.
Der Verdienst Deines Verlobten wird voll angerechnet.
Das geht uns nicht anders.
Meine Frau bekommt netto 570,00 € EU-Rente die auf mein ALG 2 angerechnet wird.
Da haben wir gerade mal zusammen mit Miet- und Heizkostenzuschuss, EU-Rente, Schwerbehindertenzuschuss und ALG 2 knappe 1100,00 €. Nach Abzug von Miete, Strom, Heizung, Telefon und Internet kannst Dir sicher vorstellen was zum Leben übrig bleibt.
Ich denke nicht das Du da noch irgendwas beantragen kannst.
Sind eben sch… Gesetze.

scheiß gesetze sind das. Die Politiker Versprechen auch so viel für die Familien zu tun, aber richtig dabei was rum kommen tut nichts. Uns verhungern lassen und Grichenland geld in arsch schieben.

ich danke euch aber für eure hilfe ich versuche alles zu beantragen, was nur möglich ist. und was mir zu steht vorallem als schwangere.

Wenn die Ämter sich quer legen, alles schriftlich mitnehmen, fristgerecht Widerspruch einlegen, Beratungsschein v. Amtsgericht für den Anwalt besorgen, Fachrichtung Sozialrecht. Den sozialpädagog. Dienst im Rathaus o. ä. kontaktieren.

Dann kann ich Dir nur viel Erfolg wünschen und viel Glück Euch Dreien für die Zukunft

Hallo

alg 2 zuschuss bekomme ich nur 200€ wenn mein schatz 1300€ verdient, verdient er aber z.b 1500€ bekomme ich nur 20€. Hartz 4 brauch ich nicht zu beantragen ich bin unter 25 jahre sagen die.

??? „Hartz IV“ ist umgangssprachlich ALG2 / Grundsicherung nach SGB II. Und das bezieht Ihr ja anscheinend bereits. (Und ALG2 kann man bereits ab Alter 15 Jahre selbst beantragen - insofern ist nicht ganz verständlich, in welchem Zusammenhang du auf dein Alter hingewiesen wurdest. “Unter 25“ ist eigentlich nur dann ein Thema, wenn man unter 25 aus dem elterlichen Haushalt ausziehen und eigene Unterkunftskosten vom Jobcenter beantragen will -> siehe § 22 Absatz 5 SGB II). -

Sofern Ihr zusammenwohnt , derzeit noch kein gemeinsames Kind habt , aber bereits jetzt gemeinsam wirtschaftet und finanziell füreinander einsteht, bildet Ihr beide bereits jetzt eine „Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft“ nach § 7 Abs.3a SGB II. (Sobald ein gemeinsame Kind da ist, bildet Ihr automatisch eine solche VuE-Bedarfsgemeinschaft.) Und wenn eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, dann wird das Einkommen deines Freundes auch bei der Bedarfsermittlung für dich (und die ggf. im Haushalt lebenden Kinder) mitberücksichtigt - und er muss sein Einkommen auch für deine und Kinds Bedarfe einsetzen.

Euer Bedarf setzt sich zusammen aus Euren Regelsätzen plus den angemessenen Kosten der Unterkunft plus den eventuell vorliegenden Mehrbedarfen (z.B. für Schwangere ab der 13.Schwangerschaftswoche.)

Sofern Euer Bedarf nicht durch Eure anrechenbaren (!) Einkommen (plus ALG2-vorrangige Leistungen wie z.B. Wohngeld) zu decken ist, habt Ihr grundsätzlichen Anspruch auf (ergänzende) ALG2-Leistungen.

Und die erhaltet Ihr ja anscheinend bereits … in unterschiedlicher Höhe, da dein Verlobter offenbar wechselnde Lohnhöhen hat und damit auch wechselndes anrechenbares Einkommen vorliegt (von dem entsprechend Euer Hilfebedarf= Eure ALG2-Zahlung abhängt.)

Lies dich am besten mal hier ein:

Allgemein zum ALG2: http://hartz.info/index.php?topic=7.0

und zur Anrechnung des Einkommens / Frei- und Absetzbeträgen: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

und wg. Schwangerschaft/ Kind und diesbezügl. Ansprüchen bei ALG2-Bezug: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

Falls Du das Gefühl hast, dass mit Eurem Leistungsbescheid möglicherweise etwas nicht stimmt, lasst ihn Euch vom Jobcenter erklären; ansonsten damit mal bei einer unabhängigen Beratungsstelle in Eurer Nähe vorbeischauen (googlen oder evtl. auch hier zu finden: www.my-sozialberatung.de)

LG

also ich bekomme alg1 das sind 162,30€. Alg2 ist beantragt doch die haben mir schon gesagt was ich bekomme würde. Also bekommt mein Schatz im Monat November 1.300€ bekomme ich 200,00€ vom alg2. Bekommt mein Freund im Monat Dezember 1.500€ bekomme ich vom alg2 20€.
Ausgezogen von zu Hause bin ich schon. Und das Arbeitsamt/Job Center sagte das ich kein Hartz4 bekommen werde, da meine Eltern noch zuständig für mich sind und mein Freund zu viel verdient. Obwohl es vorne und hinten nicht reicht und wir bis zum 1.10. Ohne essen hier stehen und ich bin in der 12 schwangerschaftswoche!

Nun ja, H4 nicht beantragen können finde ich nicht so ganz plausibel. Lt. BVerfG gibt es eine sog. „lebenswerte Untergrenze“. D.h. unter die Grenze darf keiner fallen. Als U 25 bekommts du innerhalb einer kurzen Zeit etwas angeboten (Arbveit, Maßnahme, Schulung, etc.). Was das Einkommen deines Verlobten betrifft: Du lebst anscheinend in einer sog. BG mit ihm. Insofern seid ihr euch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Selbstverständlich wird jedesmal sein monatl. Gehalt /netto) zur Berechnung des Gesamtbedarfs herangezogen. M.W. gibt es die Möglichkeit dies alle drei Monate nachzuweisen, mit der Möglichkeit dies über diesen Zeitraum stets zu berechnen.
Es gibt Menschen/Leute/Arbeiter die arbeiten auch und müssen trotzdem als „Aufstocker“ zum JC gehen.
Aufgrund des angegebenen Nettoeinkommens deines Schatzes gehe ich davon aus das er etwa 1900-2100 Tacken brutto hat. Heiraten! Steuerklasse 3/5 gibt’n bißchen mehr.

Du musst ergänzendes Hartz4 beantragen! Und dann gleich für das Kind die Anschaffungen. good luck

Du schreibst immer "… ich bekomme…. Siehe oben: Wenn Ihr als Bedarfsgemeinschaft zusammenwohnt, dann kommt Ihr füreinander auf… d.h. dein Freund finanziert auch deinen Lebens-und Wohnbedarf aus einem Einkommen mit. Und das Jobcenter leistet Euch entsprechend „nur“ das, was Euch beiden noch zur Deckung Eures Bedarfs fehlt. -

Dein ALG1 wird auf deinen Hilfebedarf angerechnet (abzüglich deines 30 € Freibetrags).

Um das anrechenbare Einkommen deines Freundes auszurechnen, braucht man sein Brutto- und Nettoeinkommen und seine eventuellen Absetzbeträge. Siehe den Link, den ich dir auch bereits oben geschickt habe… darin der Abschnitt „Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit“ („Statt des Grundfreibetrages können bei einem Bruttoeinkommen ab 400,01€/Monat auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind :…“) http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Deshalb nur ganz grob überschlagen, da die Details und z.B. Eure Unterkunftskosten nicht bekannt sind:

Mit 1500 netto und Steuerklasse 1 müsste dein Freund so um die 2300 brutto verdienen.
Bei 2300 brutto betrüge sein Freibetrag:
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 20% des Brutto von 100,01€ bis 1000,00€ = 180 €
Freibetrag 2: 10% des Brutto von 1000,01€ bis 1200,00€ = 20 €
= insgesamt 300 € Freibetrag, der von seinem Nettoverdienst abgezogen würde
-> 1500 netto abzüglich 300 € Freibetrag macht 1200 € anrechenbares Lohneinkommen, das für den Bedarf Eurer Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist.

Mit 1300 netto dürfte er bei Steuerklasse 1 so um die 1900 brutto verdienen.
Bei 1900 brutto betrüge sein Freibetrag:
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 20% des Brutto von 100,01€ bis 1000,00€ = 180 €
Freibetrag 2: 10% des Brutto von 1000,01€ bis 1200,00€ = 20 €
= insgesamt 300 € Freibetrag, der von seinem Nettoverdienst abgezogen würde
-> 1300 netto abzüglich 300 € Freibetrag macht 1000 € anrechenbares Lohneinkommen, das für den Bedarf Eurer Bedarfsgemeinschaft einzusetzen ist.

Und wie gesagt, siehe oben : Falls bei ihm weitere nachgewiesene Absetzbeträge vorliegen, dann wären die ggf. zu berücksichtigen.

Euer BEDARF setzt sich zusammen aus Euren Regelsätzen (2x 345 € = 690 €) plus (falls bei dir schon 13. Schwangerschaftswoche vorliegt:smile: deinem Mehrbedarf für Schwangere (= 17% deines Regelsatzes, also rund 59 €) plus Euren örtlich angemessenen Unterkunftskosten.

Euer Anspruch auf Hilfe vom Jobcenter berechnet sich: Euer Bedarf minus Eure anrechenbaren Einkommen (wie Lohn, ALG1, eventuelle weitere Einkommen; jeweils abzüglich Frei-/Absetzbeträgen).

Und das Arbeitsamt/Job Center sagte das ich kein Hartz4 bekommen werde, da meine Eltern noch zuständig für mich sind

Wie alt bist du… volljährig , aber unter 25 ?
Seit wann wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern…bist du schon vor längerer Zeit dort ausgezogen oder erst „kurz“ bevor du+ dein Freund ALG2 beantragt habt ? Lag für deinen Auszug aus dem Elternhaus ein Härtefall nach SGB II vor (z.B. haben deine Eltern haben dich zum Auszug aufgefordert, als du 18+ Hahre alt warst; oder: lagen sehr schwierige familiäre Zustände vor o.ä.) ?

Und ganz wichtig: Befindest du dich evtl. derzeit (noch) in deiner Schul- /Erstausbildung ? Oder hast du deine Erstausbildung bereits beendet ? Das ist relevant für die Frage, ob deine Eltern dir gegenüber derzeit überhaupt (noch) unterhaltspflichtig sind.

Also, laß das vom Amt nochmal überprüfen und gehe in Widerspruch. Da stimmt doch was nicht.
Du kannst doch dein ALG im Internet selbst berechnen. Nur ALG Rechner eingeben und dann die Daten.
MfG Conny