Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau bekommt nun aufgrund ihrer schweren Krebserkrankung
100% Behindertenstatus „G“.
Wir leben in unserem Eigentumshaus auf dem Land.
Meine Fragen sind folgende:
Was muss ich alles beachten???
Was kann ich alles beantragen???
Hallo und einen schönen guten Abend,
folgende Dinge sind generell möglich bei einem Schwerbehindertenausweis von 100 %:
Steuerfreibetrag 1.420 ¤
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Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 ¤
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Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500 ¤
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Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
Den Steuerfreibetrag erhält man, ggf. auch rückwirkend gegen Kopie des Ausweises beim Finanzamt. Die Vorteile bei den Bausparverträgen bei ihrer Bank oder Versicherung.
Folgende Vergünstigungen erhält man generell bei dem Merkzeichen G:
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
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Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
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Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 ¤/km für Fahren zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
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Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 ¤ = 900 ¤
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Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe von 17 % bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung
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Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern.
Hier müssen Sie sich ebenfalls ans Finanzamt wenden oder bei der Wertmarke an die Schwerbehindertenstelle.
Ich empfehle Ihnen eine genaue Aufstellung ihrer Zusatzaufwendungen, Zuzahlungen und detaillierten Fahrtkosten zu machen. Übersteigt die Summe 2 % ihres Bruttoeinkommens, und das hat man erstaunlich schnell wenn man alles und jeden Kilometer addiert, kann man dies unter „Zusätzliche Ausgaben“ bei der Steuer geltend machen.
Für Sie ist sicherlich das Merkzeichen aG wichtig.Damit kann man die Behindertenparkplätze nutzen. Dies zu erhalten ist nicht einfach und man benötigt fachliche Unterstützung. Falls Sie es nicht schon sind, empfehle ich Ihnen dringend Mitglied im VdK zu werden.Die wissen wirklich jeden Weg, egal um welchen Sozialleistungsträger und welche Hilfsmöglichkeit es sich handelt. Wenn es möglich ist wird man Ihnen dort helfen. Derzeit bekommt man über den VdK die meisten Verbesserungen und Genehmigungen durch.
Hier der Link zwecks Information:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
Ich bin selber in einer Krisensituation dort Mitglied geworden. Man erhält sofort Hilfe, wenn man bereit ist für ein halbes Jahr rückwirkend zu zahlen. Der monatliche Beitrag liegt bei 9 €. Obwohl ich selber „vom Fach“ bin, war und bin ich auf die umfassende Hilfe dort angewiesen, da man nicht alles Weiss und alle aktuellen Änderungen kennt. Auch in Ihrer Nähe gibt es bestimmt eine Beratungsstelle.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau viel Kraft für die nächste Zeit, aber ganz besonders eine hoffentlich gute und baldige Genesung.
Liebe Grüsse
Marie Christine