Was kann ich alles bei 100%Behindertenstatus "G" meiner Frau beantragen?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau bekommt nun aufgrund ihrer schweren Krebserkrankung 100% Behindertenstatus „G“.
Wir leben in unserem Eigentumshaus auf dem Land.

Meine Fragen sind folgende:

Was muss ich alles beachten???
Was kann ich alles beantragen???

bedanke mich schon einmal für Ihre Mühen.

Leider kann ich nocht weiterhelfen…

B. Trabert

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau bekommt nun aufgrund ihrer schweren Krebserkrankung
100% Behindertenstatus „G“.
Wir leben in unserem Eigentumshaus auf dem Land.

Meine Fragen sind folgende:

Was muss ich alles beachten???
Was kann ich alles beantragen???

Hallo Daylighter,

Zunächst einmal haben Sie einige Möglichkeiten von Inanspruchnahme diverser Hilfen, diese wären zunächst Hilfsmittel (Rollstuhl, Pflegebett, Lifter usw.). Um dieses zu erhalten benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Hausarzt bzw. der behand. Klinik Ihrer Frau.
Weiter haben Sie Anspruch auf personelle Hilfe (Pflegedienst, Sozialstation), einen Antrag hierfür erhalten Sie bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse Ihrer Frau, sie haben auch Anspruch auf Pflegegeld sowie die Möglichkeit auf Sonderurlaub.

Da Sie auf dem Land wohnen, können Sie Fahrten mit Begleitung zu Behandlungen Ihrer Frau in Anspruch nehmen, auch hier wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Der MDK wird Ihre häusliche Situation begutachten und die Pflegestufe Ihrer Frau festlegen, lesen Sie dazu bitte den Link http://www.behinderte-kinder.de/pflegegeldantrag/pfl…

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihrer Frau & Ihnen alles Gute.

Viele Grüße,

Prof. Schnar

Hallo,
leider kann ich keine Antwort geben, da ich mit der Materie überhaupt nicht vertraut bin (bin weder Arzt, Jurist, Sozialarbeiter u. dgl.).
Schönen Gruß
R. Fechner

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau bekommt nun aufgrund ihrer schweren Krebserkrankung
100% Behindertenstatus „G“.
Wir leben in unserem Eigentumshaus auf dem Land.

Meine Fragen sind folgende:

Was muss ich alles beachten???
Was kann ich alles beantragen???

Hallo und einen schönen guten Abend,

folgende Dinge sind generell möglich bei einem Schwerbehindertenausweis von 100 %:

Steuerfreibetrag 1.420 ¤
|
Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 ¤
|
Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500 ¤
|
Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz

Den Steuerfreibetrag erhält man, ggf. auch rückwirkend gegen Kopie des Ausweises beim Finanzamt. Die Vorteile bei den Bausparverträgen bei ihrer Bank oder Versicherung.

Folgende Vergünstigungen erhält man generell bei dem Merkzeichen G:

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
| oder
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
|
Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 ¤/km für Fahren zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
|
Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 ¤ = 900 ¤
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Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe von 17 % bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung
|
Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern.

Hier müssen Sie sich ebenfalls ans Finanzamt wenden oder bei der Wertmarke an die Schwerbehindertenstelle.

Ich empfehle Ihnen eine genaue Aufstellung ihrer Zusatzaufwendungen, Zuzahlungen und detaillierten Fahrtkosten zu machen. Übersteigt die Summe 2 % ihres Bruttoeinkommens, und das hat man erstaunlich schnell wenn man alles und jeden Kilometer addiert, kann man dies unter „Zusätzliche Ausgaben“ bei der Steuer geltend machen.

Für Sie ist sicherlich das Merkzeichen aG wichtig.Damit kann man die Behindertenparkplätze nutzen. Dies zu erhalten ist nicht einfach und man benötigt fachliche Unterstützung. Falls Sie es nicht schon sind, empfehle ich Ihnen dringend Mitglied im VdK zu werden.Die wissen wirklich jeden Weg, egal um welchen Sozialleistungsträger und welche Hilfsmöglichkeit es sich handelt. Wenn es möglich ist wird man Ihnen dort helfen. Derzeit bekommt man über den VdK die meisten Verbesserungen und Genehmigungen durch.
Hier der Link zwecks Information:

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1

Ich bin selber in einer Krisensituation dort Mitglied geworden. Man erhält sofort Hilfe, wenn man bereit ist für ein halbes Jahr rückwirkend zu zahlen. Der monatliche Beitrag liegt bei 9 €. Obwohl ich selber „vom Fach“ bin, war und bin ich auf die umfassende Hilfe dort angewiesen, da man nicht alles Weiss und alle aktuellen Änderungen kennt. Auch in Ihrer Nähe gibt es bestimmt eine Beratungsstelle.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau viel Kraft für die nächste Zeit, aber ganz besonders eine hoffentlich gute und baldige Genesung.

Liebe Grüsse

Marie Christine

Das hängt von den regionalen Gegebenheiten ab. Die Ämter geben Rat und Hilfe, was man beantragen kann.