Mein Mieter ist lt. Mietvertrag verpflichtet selbst zu tanken und bei Beendigung des Mietvertrags den Tank vollstaendig gefüllt
zurückzugeben. Problem:smiley:er Mieter tankt nicht. Was sind meine rechtlichen Moeglichkeiten? Kann ich fuer ihn tanken und dies mit den Nebenkosten verrechnen?
Danke fuer eine Antwort.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
hausblick
Hallo,
ich nehme an, dass es um Heizöl geht und der Mieter einen eigenen Tank hat. Wenn der Mieter noch keine Notwendigkeit sieht Öl zu kaufen, weil er noch nicht heizt oder kein warmes Wasser benötigt oder vielleicht eine eigene Elektroheizung betreibt, dann können Sie ihn nicht zwingen zu tanken. Er muss den Tank bei Auszug voll befüllt übergeben und das können Sie erst verlangen, wenn er auszieht. Allerdings können Sie verlangen, dass er darauf achten muss, dass keine Leitungen einfrieren oder sich durch das Nichtheizen keine Schimmel in den Mieträumen bildet.
Anders sieht es aus, wenn mehrere Mieter sich einen Öltank teilen. Dann sind Sie verpflichtet eine korrekte Verbrauchsmessung durchzuführen, d.h. der Verbrauch muss für jeden Mieter ermittelt werden können, Sie füllen den Tank und rechnen den Verbrauch über die Nebenkostenabrechnung ab.
MfG P. Kunze
Hallo Syntas,
wenn das so im Mietvertrag, oder mündlich vereinbart wurde ist er dazu verpflichtet.
Das Problem ist jedoch die Kontrolle. Am besten wäre Sie setzen Ihm per Einschreiben einen Termin und sind beim Betanken selbst anwesend.
Natürlich ist es möglich die Betankungskosten in der Nebenkostenabrechnung abzurechnen, wenn er selbst nicht tätig wird.
Haben Sie eine Kaution in der Hand - könnten Sie damit im Notfall die Verbindlichkeiten regeln bzw. Druck machen.
Beste Grüße
hardy
Auf jeden Falle einen RA hinuziehen!
Wenn das im Mietvertrag fest Verankert ist ist er wohl dazu verpflichtet. War der Tank bei seinem Einzug gefüllt?Füllen lassen werden Sie ihn eh müßen…für den nächsten Mieter.
Würde sowas auch nicht tun als Vermieter.
Warmmiete verlangen und jedes Jahr Abrechnen, mit so Klauseln gibt es immer nur Ärger.
MfG
tut mir leid,kann ihnen leider nicht weiterhelfen
Bei Gefahr im Verzuge, also bei anhaltend hohem Dauerfrost können Sie das Tanken im Wege der Ersatzvornahme nach fristsetzender Ankündigung übernehmen. Nur was machen Sie, wenn der dann trotzdem nicht heizt? Öl allein im Tank macht die Bude nicht warm! Sie können den Mieter wegen des Vertagsvberstoßes abmahnen und ihm die Kündigung androhen, wenn er nicht ausreichend heizt; vorausgesetzt, er ist bis dahin nicht erfroren! - Dann haften Ihnen seine Erben, wenn die nicht ausschlagen.
hallo,
ist der Öltank nur für ihn?
zieht er jetzt aus?
lisa
Mein Mieter ist lt. Mietvertrag verpflichtet selbst zu tanken
und bei Beendigung des Mietvertrags den Tank vollstaendig
gefüllt
zurückzugeben. Problem:smiley:er Mieter tankt nicht. Was sind meine
rechtlichen Moeglichkeiten? Kann ich fuer ihn tanken und dies
mit den Nebenkosten verrechnen?
Danke fuer eine Antwort.
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Udo
Hallo,
danke für die Antwort. Der Mieter bewohnt ein Einfamilienhaus, daher handelt es sich auch um Einzelnutzung
Ja, der Mieter bewohnt ein Einfamilienhaus. Gekündigt ist dieser zum April 2011.
Ich muss davon ausgehen, dass nicht getankt wird. Z.Z. fehlen bereits mehr als 3.000 Liter. Und bei dem Ärger wird es wohl auf ein Klageverfahren hinauslaufen. Freiwillig wird dieser wohl nicht tanken.
hallo,
er muss doch erst tanken,wenn er auszieht,das heißt im April 2011…richtig?
Und wenn er jetzt im Winter frieren will,sein Bier…oder??Es sei denn,die Leitungen drohen frieren ein.
lisa
Für die Beantwortung der Frage müssen ALLE Passagen aus dem Mietvertrag, die das Thema auch nur im Entferntesten berühren könnten wörtlich und vollständig abgeschrieben werden!
- Text der „Tankpflicht“
- Wer muss das „Tank füllen“ bezahlen?
- Wer ist für die Beheizung der Wohnung/Haus zuständig?
- Was für eine Heizungsanlage ist das? Etagenheizung, Einzelöfen, Zentralheizung
- Gemietetes Haus oder Mietwohnung?
- Welche Positionen sind bei der Betriebs- und Nebenkostenanrechnung aufgeführt?
Zusätzlich möge der Fragesteller den Hintergrund seiner Frage angeben.
Hat er Angst vor Frostschäden wegen Nichtheizen?
Und/oder hat er Angst vor Schadenersatzforderungen und Mietminderungen wegen Nichtheizen?
Hallo lieber Vermieter,
ich bin Mieter.
Will der Mieter ausziehen?
Dann würde ich den Weg über die Nebenkosten nehmen.
Wenn er noch in der Wohnung bleibt, wird er spätestens wenn er friert, Heizöl bestellen…!
Es gibt Vereine, die dir weiterhelfen können, und ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt kostet auch nicht die Welt.
Viel Glück
Mein Mieter
von was?
ist lt. Mietvertrag verpflichtet selbst zu tanken und bei Beendigung des Mietvertrags den Tank vollstaendig
gefüllt zurückzugeben.
bekommt der Mieter den Tank voll gefüllt?
Problem:smiley:er Mieter tankt nicht. Was sind meine
rechtlichen Moeglichkeiten? Kann ich fuer ihn tanken und dies mit den Nebenkosten verrechnen?
Besorge Dir einen Mietwagenleihvertrag und übernimm die Klausel zum Thema tanken. Sämtliche Verleihunternehmen haben einen Passus, in welchem steht, dass bei nicht vollgetankter Rückgabe mit entsprechenden Mehrkosten zu rechnen ist.
Hat dies Dein Mieter unterschrieben bist Du auf der sicheren Seite.
vlg christine
Danke fuer eine Antwort.