Was kann ich beantragen?

Hallo,

meine Mutter (51 Jahre) hatte vor 4 Jahren einen Hirnschlag. Sie hatte sich davon ganz gut erholt. Jedoch habe ich festgestellt, dass Sie in den letzen Monaten immer mehr leitungsmäßig abbaut. Sie braucht immer mehr Hilfe. Sie kann nicht mehr mit Ihrem Geld umgehen (sie gibt mehr aus, als sie eigentlich zur Verfügung hat). Sie hält sich nicht an Fristen von Behörden, wenn sie Unterlagen nachreichen soll. Das liegt jedoch daran, dass sie gar nicht versteht, was die Behören von Ihr wollen, wenn Sie Post bekommt. Selbst eine normale Kündigung kann sie nicht mehr ohne Hilfe schreiben. Man muss Ihr immer alles 3mal erklären, weil sie es sonst nicht versteht. Sie lässt momentan alles schleifen, wie als wenn Ihr alles egal wäre.

Wie kann ich ihr helfen? Was muss ich beantragen, damit ich mich um ihre Sachen kümmern kann?

In der Regel reicht es, wenn Du eine Vorsorge-Vollmacht aufsetzst, in der steht: „Hiermit bevollmächtige ich meinen Sohn xy, wohnhaft Z-Straße in 12345 XY-Stadt, in meinem Namen alle nötigen Dinge zu besorgen, wie z. B. Anträge bei Behörden etc., da ich dazu körperlich nicht mehr in der Lage bin.“

Dann lässt Du Dir die Unterschrift von Deiner Mutter geben und kannst mit dieser Vorsorge-Vollmacht alle notwendigen Behördengänge machen oder Anträge schreiben. Diese Vollmacht besteht, solange Deine Mutter sie nicht widerruft bzw. erlischt nach ihrem Tod.

hat Deine Mama ein Burn-Out Syndrom/Demenz ? Das mit dem Hirnschlag ist kein Spaß. Das hört sich nicht gut an. Beantrage eine Patientenverfügung/ Betreungsrecht für alle Fälle. Das müsste Deine Mama allerdings auch unterschreiben.

Mehr fällt mir nicht ein.

LG
Uli

Vorschlag: zum örtlichen Amtsgericht gehen und einen rechtliche Betreuung beantragen . Den Sachverhalt kurz dort erläutern. Ansonsten gibt es im Bezirk/Landkreis ein Betreuungsverein oder eine Betreuungsbehörde, dort können weitere Information eingeholt werden. Im Internet http://wiki.btprax.de/Betreuungsbed%C3%BCrftigkeit gibt es auch weitere Hinweise.
Soweit die Mutter keine Vorsorgevollmacht oder sonstige Vollmachten erteilt hat, können Sie die Angelegeheiten für Ihre Mutter wohl kaum verbindlich regeln. Hier hilft nur die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Die Betreuung kann nur durch ein Beschluss eines Gerichtes( Amtsgericht) eingerichtet werden. Mit dieser Legitimation können Sie je nach Aufgabenkreis die Anglegenheit für Ihre Mutter regelen. Soweit Sie mit diesen Angelegenheiten überfordert sind, kann eine fremede Person diese Aufgaben übertragen bekommen.

mit freundlichen Grüßen

Hallo,

in Deinem Fall kommst Du auf keinen Fall ohne anwaltliche Hilfe weiter.
Suche Dir einen Fachanwalt für Sozialrecht und schildere Ihm Dein Fall.

Dies solltest Du natürlich nur dann tun nachdem Du mit Deiner Mutter darüber gesprochen hast, weil Sie muss dem zustimmen. Zumindest was eine Vormundschaft anbelangt oder eine Handlungsvollmacht.

Gruß

Zawarty

Hallo
leider hat dis nichts mit Arbeitsrecht zu tun.
Knn dazu keine Aussage treffen.
MFG

Hallo,
ich weiß das man beim Arzt ein Attest bekommen kann wo z.B eine Pflegestufe erteilt wird. Mit dieser kann dann ein Betreuer zugezogen werden. So viel ich weiß kann man auch selber die Betreuung übernehmen (Familienmitglieder),dafür bekommt man dann das Pflegegeld da es ja Zeit kostet sich um diese Sachen zu kümmern (was meiner Meinung nach am Besten für die Mutter wäre).
Aber wie das mit der Pflegestufe genau geht weiß ich leider nicht. Der Hausarzt müßte helfen können dabei oder die Krankenkasse denke ich kann auch beraten.
Alles Gute und viel Glück bei der Klärung!!!

Hallo, jumika,

es schaut so aus, als ob Ihre Mutter „…ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit nicht mehr selbst erledigen kann…“. Das ist auch gleich der Gesetzestext aus dem BGB, der die Vorraussetzungen für eine rechtliche Betreuung festlegt.
Um Ihre Mutter vertreten zu können und Dinge für sie zu regeln, benötigen Sie - sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt - eine gesetzliche, vom Gericht eingerichtete Betreuung.
Dazu wenden Sie sich zunächst an die Betreuungsbehörde. Diese finden sie beim zuständigen Landratsamt.
Sprechen Sie dort mit ihrem Problem vor bzw. senden Sie ein einfaches Schreiben mit der Sachlage dorthin.
Die Behörde wird dann von sich aus ermitteln, ob Betreuungsbedarf besteht, d.h. ein Mitarbeiter wird Ihre Mutter besuchen und befragen, ein ärztliches Gutachten wird eingeholt und - bei Betreuungsbedarf - wird der zuständige Richter zur persönlichen Anhörung kommen.
Geben Sie im Schreiben auch gleich mit an, dass Sie als Tochter die Betreuung ehrenamtlich übernehmen würden.
Sie werden dann vom Gericht eingewiesen, was und wie Sie Dinge regeln können.
Dafür steht Ihnen auch eine Vergütung von 323 Euro im Jahr zu (für Telefonate, Postverkehr, Fahrten etc.).
Für weitere Fragen schreiben Sie uns gern als Verein an ([email protected]).

Freundliche Grüße
G. Haase
Vereinsbetreuerin

Hallo, zuerst solltest Du eine Vorsorge-Vollmacht beantragen. Ich weiß nicht wo Du das Formular bekommst, wahrscheinlich bei einem sozialen Dienst, Diakonie, Caritas. Du kannst Deine Mutter dann auch beim med. Dienst der Krankenkasse anmelden. Dort wird dann entschieden ob sie eine Pflegestufe bekommt. Ruf einfach bei der Krankenkasse an. Ferner kannst Du noch die BfA oder LVA anrufen und um einen Untersuchungstermin bitten um Rente zu beantragen, evtl kannst Du dann einen Schwerbehinderten Ausweis beantragen beim Versorgungsamt.
Ich hoffe, Dir hiermit geholfen zu haben.
Ingeborg

Hallo,

meine Mutter (51 Jahre) hatte vor 4 Jahren einen Hirnschlag.
Sie hatte sich davon ganz gut erholt. Jedoch habe ich
festgestellt, dass Sie in den letzen Monaten immer mehr
leitungsmäßig abbaut. Sie braucht immer mehr Hilfe. Sie kann
nicht mehr mit Ihrem Geld umgehen (sie gibt mehr aus, als sie
eigentlich zur Verfügung hat). Sie hält sich nicht an Fristen
von Behörden, wenn sie Unterlagen nachreichen soll. Das liegt
jedoch daran, dass sie gar nicht versteht, was die Behören von
Ihr wollen, wenn Sie Post bekommt. Selbst eine normale
Kündigung kann sie nicht mehr ohne Hilfe schreiben. Man muss
Ihr immer alles 3mal erklären, weil sie es sonst nicht
versteht. Sie lässt momentan alles schleifen, wie als wenn Ihr
alles egal wäre.

Wie kann ich ihr helfen? Was muss ich beantragen, damit ich
mich um ihre Sachen kümmern kann?

wenn noch Geschäftsfähigkeit vorliegt, kann eine Vollmacht für bestimmte Bereiche erteilt werden, evtl. unter Zuhilfenahme eines Notars, so dass die Glaubwürdigkeit gesicherter ist. Sollte bereits keine Geschäftsfähgikeit mehr vorliegen, kann eine Betreuung eingerichtet werden.
Die zuständige Betreuungsstelle hilft in jedem Fall weiter.

Gruß
cosis

Hallo!
Sie müssen beim zuständigen Betreuungsgericht (Sitz beim Amtsgericht) schriftlich, oder persönlich zu Protokoll, eine gesetzliche Betreuung für Ihre Mutter anregen. Schildern Sie relativ ausführlich die gesundheitliche Situation und die Probleme, wie Sie das hier in Ihrer Anfrage getan haben, nur etwas ausführlicher. Sofern Sie das Amt selbst übernehmen wollen, geben Sie an, dass Sie dazu bereit sind und das gerne machen möchten. Sofern nichts anderes dagegen spricht, sollte das Gericht dem folgen.
Es wird dann ein ärztliches Gutachten eingeholt und es findet eine richterliche Anhörung statt.
Evtl. können Sie sich noch Hilfe und Beratung bei einem Betreuungsverein (gibt es eigentlich in fast jeder Stadt), oder bei der Betreuungsbehörde (Stadtverwaltung) holen.
Für die Erstellung einer (möglichst notariell beglaubigten Vollmacht) scheint mir Ihre Mutter nicht mehr in der Lage zu sein. Das wäre die Alternative zur Betreuung.

Alles Gute!

Sebastian Jacobsen

Hallo!
Zu allererst würde ich den formalen Antrag auf Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse Ihrer Mutter beantragen, am besten zusammen mit einem Attest des / der behandelden Ärzte. Dann sollten sie und ihre Mutter sich darüber einigen, ob die Pflege zuhause durchgeführt werden soll. So wie sie den Zustand Ihrer Mutter beschreiben liegt hier ein erheblicher Pflegebedarf vor. Bei den Pflegekassen gibt es oft sog. Pflegetagebücher, in denen der tatsächliche Pflegeaufwand genau beschrieben werden kann. Dies kann die Beurteilung durch den Medizinischen Dienst erheblich vereinfachen. Diese Beurteilung durch den MDK ist die Grundlage, welche der drei Pflegestufen dauerhaft anerkannt wird. Sollte eine eingeschränkte Alltagskompetenz durch die Pflegekasse anerkannt werden, stehen Ihnen weitere persönliche und geldwerte Hilfen zu, worüber Sie sich bei der Pflegekasse informieren lassen sollten (Rechtsanspruch!!).

Hallo,

um für deine Mutter tätig werden zu können, musst du beim Amtsgericht einen Antrag auf Betreuung stellen. Am besten gleich mit einem Attest vom Arzt. Beim Amtsgericht erhälst du auch alle Informationen über den Ablauf des Verfahrens: Stellungnahme des sozialpsychiatrischen Dienstes, Prüfung der Eignung zum Betreuer (hört sich schlimmer an, als es ist) und ein Sozialbericht der zuständigen Behörde. Das ganze nimmt etwas Zeit in Anspruch.

Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß

tolome