Was kann ich bei Gebrauchtwagenhändler tun ?

Hallo,ich habe gestern ein Auto bei einem
Gerauchtwagenhändler gekauft und habe eine Fehler gemacht.
Im Kaufvertag steht der Satz"unter Ausschluß jeglicher
Gewährleistung" darf der Händler das ?Und nach der
Unterzeichnung des Kaufvertages ist nicht mal die
Klimaanlage aufgefüllt gewesen.Wie soll ich mich jetzt
verhalten ?

Es ist als gewerbsmäßiger Autohändler nicht zulässig, diesen Passus in den Vertrag zu schreiben, und so ist dieser text unzulässig. Man kann natürlich alle fehler des fahrzeuigs im Übergabeprotokoll benennen , das ist nämlich auch Pflicht, aber nicht pauschal alles aus der gewährleistung ausschließen, also „gute fahrt“ und klimaalage sollte gehen, wenn es nicht als "nicht funktionstüchtig " deklarieret wurde. Nun müßte man natürlich auch wissen, was sie bezahlt haben und wie der Wagen ist, kann ja sein , daß der Preis wirklich niedrig ist.

Viele Grüße

Hallo ,ich habe 2300€ für einen Opel Astra BJ 1998
bezahlt.Und dachte eigentlich das der Preis OK ist.Der Wagen hat Sportausstattung mit allem drum und dran.Die Klima funktioniert ist aber kein Kühlmittel nachgefüllt. Müßte also nochmal zum Klimacheck.

Mit freundlichen Grüßen