Du mußt VOR Beginn der neuen Arbeit einen Antrag auf Reisekostenbeihilfe bei deinem Vermittler stellen. Maximal können für ein halbes Jahr die Fahrkosten übernommen werden, aber die Länge liegt im Ermessen des Vermittlers. Ich persönlich gebe immer ein halbes Jahr, ich sitze aber auch in Sachsen. Wir haben eine andere Alo-Struktur als Ihr im hohen Norden.
Da Du selbst gekündigt hast, muß geprüft werrden, ob in Deinem Fall eine Sperrzeit eintritt. Wenn Du nicht starkes Mobbing gelten machen kannst, sieht es schlecht für Dich aus. Dann wirst Du wohl kein Alg bekommen.
Du kannst noch Bewerbungskosten beantragen. Das macht aber keinen Sinn, da Du schon eine neue Stelle hast.
Falls Du noch ein vorstellungsgespräch bei deinem neuen Arbeitgeber hast, kannst Du einen Reisekostenantrag stellen (VORHER!!).
MfG Holger
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kurz und knapp, Du kannst beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld beantragen. Ob Du Anspruch darauf hast, steht in den Sternen, da Du selber gekündigt hast. Inwieweit Deine Selbstkündigung keine Rolle für eine event. Sperrfrist spielt (bei einer Sperrfrist würdest Du eh keinen Pfennig bekommen, da Du in knapp 10 Tagen ja wieder in Arbeit bist), wirst Du dann beim Arbeitsamt erfahren. Ob Du die Anspruchsvoraussetzungen (versicherungspflichtige Arbeitstage in der Anzahl etc. und weitere Infos rund ums ALG und anderen Leistungen) erfährst Du auch beim Arbeitsamt, auch online (siehe Link unten).
kurz gesagt - Du bekommst gar nichts, da Du selber ohne triftigen Grund (auch wenn alle Mist war, das zählt für das AA nicht) gekündigt hast, und damit in die Sperrfrist von 12 Wochen fällst.
Spar Dir den Kraftakt und viel Spaß beim neuen Job.