Hallö liebe Leute,
habe mich als Student bei IKK versichern lassen, mir wurde ein Beitrag von 70 eure zugesagt. Später nach dem ich alle Unterlagen denen geschickt habe und alle kommenden Fragebogen ausgefüllt habe, sind 3 Monate vergangen. Jetzt kommt eine Rechnung mit über 460 Euro für 3 Monate und 10 Tage. die haben mir es als privat oder so alles berechnet mit dem Beitrag ca. 150 eur./mnt. und weigern sich telefonisch es zu änder, Grund soll sein das ich nicht in Deutschland studiere, haben aber mir am Anfang zugesagt das es geht. hätte mich auch nicht dort versichert für 150 eur./monatlich.
Ich war paar Mal beim Hausarzt, hatte kleine Probleme mit den Furunkeln(2 besuche war ich dort. hat er es bearbeitet). Dann beim Dermatologe 1 mal, er hat mich nur besichtigt und Blut für allgemeine Tests genommen(auch auf STD). 1-mal beim Zahnarzt, hatte schmerzen, hat nur irgend ne salbe drauf geschmiert, und sonst nichts.
UND jetzt die frage:
Soll ich lieber die Krankenkasse zur Hölle schicken und selbst bezahlen(weis aber nicht wie viel, und man es erfährt) oder mit der Krankenkasse streiten? oder bessere Vorschläge?
Leider bin ich nur strafrechtlich bewandert und hier liegt ziviles Vertragsrecht vor. Ich kann dazu nichts sagen. Sorry.
hallo, ich würd’ die kasse knicken, vertrag rückgängig machen und mir 'ne andere kasse suchen.
gruss, hwa
kurze Zusammenfassung: ich habe keine Ahnung
Gruß
BüNo
Wenn du ordentlich eingeschriebener Student unter dreizeig Jahren bist hast du Anspruch auf den Studententarif (die 70 EUR), wenn das nicht der Fall ist zahlst du den Mindestbeitrag (150 EUR)… das hat nichts mit der Kasse zu tun, sondern ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Gruß, Christian
Ertmal handelt es sich hierbei um keinen Betrug.
Die Versicherung die durch geführt wurde ist die freiwillige Versicherung, da eine günstigere Versicherung als Student nicht möglich ist.
eine Veraussetzung dafür ist zum Bespiel, dass man an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein muss und diese Voraussetzung ist nicht erfüllt.
Dies ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und daher bei allen Krankenkassen gleich.
In Deutschland darf nach dem Gestzgeber keiner ohne Krankenversicherung sein (was wäre zum Beispiel wenn Sie in das Krankenhaus müssen).
Daher währe es am besten wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse eine Lösung finden (z.B. Stundung bzw. Teilzahlung verhandeln)
Die beschriebenen Behandlungen bei den Ärzten werden sich zusammen diesen
Betrag kosten. Dies liegt daran, dass Ärzte bei privat behandelten das 3,5 fache
abrechnen können.
Ich würde schauen, ob der beitrag bei der Krankenkasse richtig berechnet ist und
notfalls dem Beitragsbescheid widersprechen.