Was kann ich gegen eine falsch Aussage von Polizei

Hallo Leute

Ich habe wie manche hier ein Problem.
Ich hate einen Verkehrsunfall mit meinem Motorrad und zwar Kamm es so zu Stande.
Ich fuhr auf eine Kreuzung zu und ein Fahrzeug vor mir, das nach Links geblinngt hatte und auch sich links eingeordnet hat. Aber plötzlich kurz vor der halte Linie sich doch entschieden hat rechts abzubiegen. Ja nur dumm das sie mich ubrsehen hat so erwischte ich sie am Kotflügel so weit Ales noch gut denn ich kann nichts dafür. Denn innerorts darf Mann ja vorbei fahren, jetzt zum haupt Punkt auf der rechten Seite stand ein Motorrad Fahrer der ein Polizist in zivile ist jetzt habe ich erfahren das die Polize gegen mich ermittelt auf Grund dessen das er ausgesagt hat das ich sie rechts überholen wollte. Was mir nicht in dem Kopf geht. Denn wenn man sich denn Unfahll Ort anschaut sieht Mann das meine Brems Spur genau mitig von der Fahrbahn ist also frage ich mich wie er das behaubtn kann. Jetzt habe ich Angst das ich auf meinen kosten sitzen bleibe und das ist nicht wenig. Wer kann mir helfen. Ich danke schon mal. MfG.

Hallo Samuel!

Zunächst muss man unterscheiden zwischen rechtswidrigen Handlungen, die möglicherweise begangen wurden, und der Schadensbegleichung. Letzteres ist reine Versicherungsangelegenheit, mit der die Polizei nichts zu tun hat. Die Versicherungen fordern zwar in vielen Fällen die Unfallunterlagen von der Polizei an, aber sie entscheiden eigenständig, wer wieviel „Schuld“ bekommt.

Sache der Polizei sind die Ordnungswidrigkeiten, die im Raum stehen. Wenn es so ist, dass Sie wegen Rechtsüberholen beschuldigt werden, dann wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bußgeldbescheid erlassen. Gegen diesen können Sie Einspruch einlegen, so dass die ganze Angelegenheit vor Gericht kommt. Dort werden u. a. die Zeugen angehört (auch der Motorradfahrer - egal ob Polizist oder nicht) und auch Sie könnten Ihre Sicht der Dinge schildern.

Der Richter wird sich dann anhand dieser Aussagen und der Unfallunterlagen ein Bild machen können und ein Urteil fällen. Dabei kann sein, dass das Verfahren eingestellt oder der Bußgeldbescheid aufrecht erhalten wird. Wobei in diesem Fall es dem Richter frei steht, das Bußgeld beim gleichen Betrag zu belassen, es zu verringern oder zu erhöhen.

Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Hallo und danke für die schnelle Antwort

Ja das haben sie also kann ich ja noch hoffen. :wink:
Was mich nur so stutzig macht wieso mein Anwalt so negative denkt o ein Polizist hat was gesehen ja da sieht es für uns schlecht aus.

Ich werde euch auf dem laufendem halten mal sehen was dabei raus kommt.